Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.6.14

Verlage wollen das Leistungsschutzrecht auch mit Hilfe des Kartellamts durchsetzen

Nach einer Meldung von Kress haben 12 Verlage, parallel zu einer Klage der VG Media, ein Kartellverfahren gegen Google wegen des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse beantragt.

Der Antrag soll sich auf einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung stützen, den die Verlage darin sehen, dass Google sich weigert, mit der VG Media einen Vertrag über die Vergütung für das Leistungsschutzrecht zu schließen. Google habe die Verlage aufgefordert, auf die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts zu verzichten. Andernfalls würde Google die Verlagsangebote auslisten.

Letztlich geht es um die Frage, ob die Verlage, gestützt auf das Kartellrecht, einen Anspruch auf Anzeige kostenpflichtiger Suchmaschinentreffer für sich reklamieren können. Oder anders ausgedrückt: Kann man Google mit den Mitteln des Kartellrechts dazu zwingen, eine urheberrechtliche Nutzungshandlung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen vorzunehmen, die dann von Google zu vergüten wäre.

Die Position der Verlage ist rabulistisch. Denn die Sumaschinentreffer, die Google anzeigt, unterfallen als „kleinste Textausschnitte“ überhaupt nicht dem Leistungsschutzrecht. Insoweit besteht auch kein Vergütungsanspruch der Verlage, die diesbzeügliche Zahlungsaufforderung der VG Media ist nicht gerechtfertigt.

Außerdem bietet Google allen Anbietern von Inhalten den Zugang zu seiner Suchmaschinen zu denselben Konditionen an. Niemand erhält Geld von Google dafür, dass seine Inhalte in der Suchmaschine gelistet werden. Eine Ungleichbehandlung findet nicht statt. Was die Verlage für sich fordern, würde vielmehr eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Anbietern von Inhalten im Netz darstellen. Es ist aber nicht Aufgabe des Kartellrechts, eine Besserstellung einer einzelnen Branche herbeizuführen. Ganz im Gegenteil.

Dass kein Verstoß Googles gegen das Missbrauchsverbot von §§ 19, 20 GWB vorliegt, wird bislang übrigens auch in der kartellrechtlichen Literatur so gesehen (Kersting / Dworschak, NZKart 2013, 46-53).

posted by Stadler at 16:10  

8 Comments

  1. Ha Ha Ha sie Basteln weiter , es ist genau so wie es vermutet habe . Nach meinem Ansinnen um die Verteilung der Gelder , Leistung muss sich lohnen und kontrollierbar sein für die Schreiberlinge und Herrschaften der Politik .In keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beuge und Kontrollmittel wie im Urheberrecht um die Wegebeschreibung zum Bahnhof. Mittlerweile trauen sie kaum noch welche im Netz sei es auf FB oder Twitter ein Kommentar zu schreiben, die früher sehr Rege und aktiv waren . Aber wundert es , hat es doch schon Hausdurchsuchungen und anders unerträgliche Übel gegeben .

    Comment by norbert huth — 24.06, 2014 @ 17:07

  2. Komisch, normalerweise muss man für Werbung zahlen. Nun macht Google das „umsonst“, im Kontext, „alles Wissen der Welt“ auffindbar zu machen.

    Wegen ihres Erfolges will man nun Reichweite und Werbung erzwingen und dann statt zu zahlen noch dafür kassieren?

    Also, ich meine, Google verdient an uns(eren Daten) und nicht insbesondere an den Verlagen. Im Gegenteil, wer nicht will, der muss nicht.

    Doch uns wird „Geiz“ vorgeworfen, wenn wir AD-Block verwenden.

    Irgendwie leben entweder die oder ich in einem Paralleluniversum mit anderen Naturgesetzen.

    Comment by Joachim — 24.06, 2014 @ 20:25

  3. Und dann lege ich in meinem Garten meine kleine Eisenbahnlinie, biete sie der DB zur Miete an und zwinge sie im Anschluss als Monopolist, die Linie auch tatsächlich zu meinen Konditionen zu mieten. Alles klar.

    Comment by Heinz Handtuxh — 24.06, 2014 @ 21:47

  4. Denen muß der A…. ganz schön auf Grundeis gehen, Nachdem sich die volltönende Voraussage eines Herrn Verleger(s) Christian DuMont Schütte 2007 im FAZ-Interview: „In zehn Jahren ist Google tot!“ mit größter Wahrscheinlichkeit nicht bewahrheiten wird! Wahrscheinlich geht eher DuMont bis dahin ein! Ist das vielleicht das verzweifelte Umsichbeißen eines in die Enge getriebenen Tieres, das bis dahin süß und selig geschlafen hat?
    Als Unternehme(n/r) haben diese Verlage/Verlagschefs nämlich schlicht versagt und sich auf ihren früheren Lorbeeren ausgeruht!

    Comment by dentix07 — 24.06, 2014 @ 22:58

  5. Für mich ist die Lage klar: Die VG Media (selbst aus meiner Sicht ein Kartell) versucht nun illegale Forderungen gegen Google druchzudrücken. Google muss selbstverständlich nichts zahlen. Das LSR ist ohne hin grober Unfug. Die VG Media hat nur einen Grund: Die Verlage gehen alle samt den Bach runter. Die Ausgabe der Unterschichten Zeitung „Bild“ ist massiv gesunken. Das liegt nicht nur an der Tatsache, das diese Art von Zeitungen sich gerne was dazu dichtet sondern auch daran, das die Leute kaum noch Zeitungen kaufen. Gleiches betrifft den Buchverlag. Die VG Media versucht jetzt mit illegalen Forderungen die Verluste der Verlage wieder reinzuholen. Das das illegal und unberechtigt ist, wird die VG Media bald feststellen. Wenn die Verlage sich nicht dem Internet anpassen gehen sie pleite. Auf Verlage wie „Axel Springer“ kann man ohne hin getrost verzichten es wird Zeit, das die großen Verlage verschwunden oder selbst vom Kartellamt massiv kontrolliert und die VG Media zerschlagen wird!

    Comment by PCM 1024 — 25.06, 2014 @ 08:58

  6. Ich würde die Frage sehen wie mein Vorredner (ist nicht die VG Media selbst ein Kartell?) und würde sogar noch einen Schritt weiter gehen!

    1. Wenn man argumentiert, dass die Gesellschaft als Ganzes durch das Internet immer mehr die Möglichkeit erhalten hat, selbstständig zu veröffentlichen und damit am Markt als Teilnehmer aufzutreten, welche Ihre Produkte über diesen Kanal (kostenlos) unter’s (Lese-)Volk bringen und
    2. diese Entwicklung obendrein von EU-Recht gestützt und in Absichtserklärungen der EU sogar gefordert wird und
    3. die VG Media somit in Konkurrenz zu diesen Marktteilnehmern steht,
    muss man dann nicht zwangsläufig schlussfolgern, dass:
    4. das Leistungsschutzrecht in seiner aktuellen Form einen einseitigen Eingriff in den Markt zugunsten einer kleinen Gruppe von Marktteilnehmern mit dem Ziel der Unterstützung einer marktbeherrschenden Stellung ist und somit
    5. das Leistungsschutzrecht insgesamt mit den deutschem und europäischem Recht eventuell nicht vereinbar ist?

    Weil: das LSR eine große Zahl von Marktteilnehmern – welche ebenfalls literarische Produkte am Markt platzieren ohne selbst ein Verlag zu sein, aber eben Konkurrenten im gleichen Markt sind – unzulässig benachteiligt, indem eine bestimmte unternehmerische Organisationsform einseitig subventioniert wird. Und um der politischen Argumentation zu folgen: widerspricht das LSR in seiner Grundintention den europäischen Grundsätzen einer freien „Kommunikations- und Wissensgesellschaft“, welche auf einer freien Diskussionskultur begründet sein muss, die nicht durch unnötige bürokratische oder finanzielle Hürden der Mitgliedsstaaten behindert werden darf, welche geeignet sind eine Diskussion über Themen des Zeitgeschehens direkt oder indirekt deutlich zu erschweren oder zu verhindern.

    Comment by Tom — 25.06, 2014 @ 10:07

  7. @tom (6) Logisch einwandfrei. Real aber:

    die „freie Kommunikations- und Wissensgesellschaft“ ist nur Neusprech. Es geht in Wirklichkeit um die Liberalisierung (übersetzt: Befreiung) der Märkte. Der Verbraucher ist kein Marktteilnehmer in diesem Sinne. Er soll nur zahlen, konsumieren, arbeiten und schlafen um besser zahlen, konsumieren und arbeiten zu können. Denn sonst geht das nicht mit der Wirtschaft.

    Also bitte, halte Du Dich da mal schön raus und zahle Deine Abgaben (auf Leermedien z.B.)

    Comment by Joachim — 25.06, 2014 @ 10:51

  8. kress.de eben gerade:

    „Kein Interesse an Lizenzverhandlungen“:
    VG Media klagt auch gegen Yahoo und 1&1

    http://kress.de/tweet/tagesdienst/detail/beitrag/126898-kein-interesse-an-lizenzverhandlungen-vg-media-klagt-auch-gegen-yahoo-und-11.html

    Comment by Jens — 1.07, 2014 @ 17:16

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