Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.3.14

Filesharing: Debcon mahnt mal wieder

Das Inkassobüro Debcon ist in Filesharing-Angelegenheiten für eine ganze Reihe von Rechteinhabern tätig und fiel in der Vergangenheit auch durch eher fragwürdige Methoden auf.

Das aktuelle und in allen Fällen gleichlautende Massenmahnschreiben, das mich heute mehrfach erreichte, droht mit dem Hinweis auf angeblich 35.000 (!) gerichtliche Mahnverfahren nur im Jahre 2013. Überprüfen kann diese Zahlen natürlich niemand. Sie könnten allerdings stimmen, wenn man die Mahnbescheide einrechnet, die der Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH (vormals DigiProtect) beantragt hat.

Interessanterweise mahnt Debcon in diesem Fall sogar Forderungen an, die aus dem Jahre 2010 stammen und mittlerweile verjährt sind.

Jedenfalls in den von mir betreuten Mandaten hat bislang auch in keinem einzigen Fall nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eine Überleitung in das streitige gerichtliche Verfahren stattgefunden. Das steht in dem Mahnschreiben von Debcon natürlich nicht.

posted by Stadler at 16:29  

12 Comments

  1. Bei mir gab es durchaus mal Mahnbescheide bei DebCon. Dürfte aber schlecht investiertes Geld sein … ;-)

    Comment by Markus Kompa — 18.03, 2014 @ 16:40

  2. Großabmahner Porno-Urmann aus Bayern dagegen (der mit der Redtube-Sache und dem Pornopranger) mahnt im Moment erstmal keinen mehr ab http://www.focus.de/digital/internet/redtube-hintermann-porno-abmahner-laesst-gerichtstermin-platzen_id_3698151.html

    Comment by Django Cromagnon — 19.03, 2014 @ 00:49

  3. Debcon ist gar nichts – Condor behauptet schon „mehrere Tausend erfolgreiche Gerichtsverfahren“ geführt zu haben.

    Comment by Shual — 19.03, 2014 @ 07:53

  4. @ Markus Kompa

    Mahnbescheide, okay, aber hat DebCon bei Ihnen auch mal in streitige Verfahren übergeleitet nach Widerspruch?

    Comment by Christoph Birk — 19.03, 2014 @ 09:48

  5. Wie umgehen mit einem Debconschreiben für eine bereits verjährte Mahnung??
    Hätte Lust dagegen vorzugehen.

    Comment by Hektor — 19.03, 2014 @ 14:38

  6. Wenn man im Jahr zehntausende Abmahnungen verschickt, dann ist dies selbst bei einer Trefferquote von 10% eine hochgradig lukrative Sache.

    Einfacher, aber weniger lukrativ ist, gegen die Tauschbörsenbetreiber selbst vorzugehen.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 19.03, 2014 @ 19:14

  7. @ 2:
    Interessant, die Sozialabgaben könnten U. richtig ärger bereiten und 350 T€ sind nun nicht gerade wenig.

    Comment by Anonymous — 19.03, 2014 @ 19:31

  8. Interessanterweise mahnt Debcon in diesem Fall sogar Forderungen an, die aus dem Jahre 2010 stammen und mittlerweile verjährt sind*.

    Frage @all:
    Ist es zutreffend, daß nur Kosten berechnet werden dürfen die auch tatsächlich entstanden sind (Stichwort: Anwaltskosten im Abmahnschreiben nach RVG)?
    Zur Erinnerung:
    http://www.internet-law.de/2010/01/abmahnindustrie-450-000-filesharing-abmahnungen-im-jahr-2009.html
    Wenn allein im Jahre 2009 tatsächlich 161.000 Abmahnungen auf das Konto von DigiProtect gehen, dann sind das bei einem durchschnittlichen Tarif von € 450 Euro pro Abmahnung eine stattliche Summe von 72.450.000 Euro die da im Raum stehen –> 72 Millionen Euro ! Selbst wenn die Statistik nicht so genau stimmen sollte… ein 2-stelliger Millionbetrag dürfte es in jedem Fall sein über den wir hier sprechen.
    Wo ist das Geld und wurde das Geld ordnungsgemäß versteuert?
    Was hat es mit den Kontobewegungen zur Royal Bank of Scotland auf sich? Siehe z.B. hier:
    http://pdfcast.org/pdf/bank-statement-acs-law
    —————

    Frage @Arne Rathjen, Rechtsanwalt (#6):

    Einfacher, aber weniger lukrativ ist, gegen die Tauschbörsenbetreiber selbst vorzugehen.

    Was sind denn deiner Meinung nach „Tauschbörsenbetreiber“?
    Das ist eine absolut ernst gemeinte Frage und ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    —————

    Interessant, die Sozialabgaben könnten U. richtig ärger bereiten und 350 T€ sind nun nicht gerade wenig.

    Interessant fände ich es auch, wenn mal eine Finanzbehörde recherchieren würde. Siehe oben und/oder auch zur Erinnerung hier:
    http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html
    —————

    Abschließende Frage:
    Ist das nicht im Grunde eine Angelegenheit für die Staatsanwaltschaft? Wäre und wenn Ja, in wieweit wäre beispielsweise §263 StGB respektive §370 AO relevant? *Meines Wissens nach wäre solch ein Sachverhalt noch nicht verjährt…Oder?

    Vielen Dank vorab und Gruß aus Kölle, Baxter
    -~-~-~-~-~-
    P.S.: Für sämtliche Fakten/Dokumente zum Thema siehe folgende Sammlung und schaue dort dann unter den Rubriken „DigiProtect“ und „DigiRights“ nach:
    http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011

    Comment by Baxter — 20.03, 2014 @ 23:01

  9. wird denn die Verjährungsfrist durch solche schreiben unterbrochen?

    Comment by joshua — 21.05, 2014 @ 10:19

  10. Welchen Imageschaden Sie dadurch verursachen ist denen manchmal wirklich nicht bewusst.
    Ich finde es gar nicht super, wenn ich wieder von den ganzen Abmahnwellen höre …

    Comment by Anti-Piracy Service — 4.06, 2014 @ 09:37

  11. Hallo, auch ich hatte Post von Debcon erhalten.
    Mahnbescheid -> Einspruch -> Vollstreckungsbescheid -> W-Spruch.
    Gerichtstermin wegen W-Spruch einen Tag davor Rückzug vom Gerichtstermin selbst von Debcon.

    Comment by Andy Pom — 17.06, 2014 @ 17:56

  12. Habe einen Mandanten gegen Debcon vertreten. Diese hat tatsächlich nach Einlegung des Widerspruchs die Klage eingereicht. Das Gericht hat Hinweise an beide Seiten erteilt und dann einen Vergleich vorgeschlagen. Statt 500 €- 250 € mit gegenseitiger Kostenaufhebung. Mein Mandant wollte kein weiteres Verfahren und hat zugestimmt. Nachdem er die letzte Rate bezahlt hat ,kam jetzt erneut ein Schreiben wegen Lizensschaden aus dem Jahr 2010, natürlich nur mit Einer Forderung über 250 €. Ich glaube, ich brauche dies nicht weiter kommentieren. Mein Mandant wird nicht zahlen.

    Comment by Müggenburg — 2.10, 2014 @ 15:57

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