Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.2.14

Gesponserte redaktionelle Presseveröffentlichungen müssen weiterhin als Anzeige gekennzeichnet werden

Die deutschen Landespressegesetze regeln, dass entgeltliche Veröffentlichungen deutlich als Anzeige gekennzeichnet werden müssen. Die Frage, ob diese Regelungen des deutschen Rechts mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist, hatte der BGH 2012 dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Der EuGH hat dann mit Urteil vom 17.10.2013 (Az.: C?391/12) entschieden, dass der Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie auf Fälle dieser Art überhaupt nicht eröffnet ist. Das zentrale Argument des EuGH hierbei war, dass das Verhalten des Presseunternehmens, das einen bezahlten Text nicht als Anzeige kennzeichnet, nicht geeignet sei, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers bei seiner Entscheidung, das Blatt zu erwerben oder zur Hand zu nehmen, wesentlich zu beeinflussen.

Der BGH hat infolge des Urteils des EuGH nunmehr entschieden, dass bezahlte (redaktionelle) Beiträge auch weiterhin entsprechend der Landespressegesetze als Anzeige gekennzeichnet werden müssen und ein Verstoß hiergegen über §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig ist (BGH, Urteil vom 6.02.2014, Az.: ­ I ZR 2/11 ­ GOOD NEWS II).

posted by Stadler at 15:30  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.