Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.14

Anwalt mahnt Kollegen wegen fehlendem Impressum bei XING ab

Ein Rechtsanwalt, der augenscheinlich zu wenig zu tun hat, mahnt Anwaltskollegen wegen angeblich fehlendem Impressum bei XING ab. Betroffen sind u.a. die Kollegen Carsten Ulbricht und Thomas Schwenke, die im IT-Recht keine Unbekannten sind. Der Kollege Schwenke hat das Abmahnschreiben ins Netz gestellt. Allein die vorformulierte Unterlassungserklärung ist durchaus bemerkenswert, weil die Höhe der Vertragsstrafe in das Ermessen des Gerichts gestellt werden soll. Das ist bekanntlich aber nicht zulässig. Das Gericht kann nur eine Leistungsbestimmung der Parteien überprüfen, ihm kann aber keine originäre Leistungsbestimmung übertragen werden.

Bei einem Profil auf einem Business-Netzwerk wie XING, das ja gerade dem Zweck dient, von potentiellen Mandanten/Kunden gefunden zu werden und deshalb vor Informationen zum Anbieter nur so strotzt, stellt sich außerdem die Frage, ob nicht ohnehin alle wesentlichen Anbieterinformationen die § 5 TMG verlangt, vorhanden sind.

Zu der Frage, wann Verstöße gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung einen Wettbewerbsverstoß beinhalten, erwarte ich außerdem demnächst eine Änderung der Rechtsprechung. Die bisher gängige Vorgehensweise, Verstöße gegen § 5 TMG über die Vorschrift der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG stets als Wettbewerbsverstoß zu betrachten, dürfte seit dem letzten Jahr nicht mehr mit europäischem Recht vereinbar sein. Die Hintergründe hierzu habe ich in einem anderen Blogbeitrag dargelegt. Auch dieser Umstand wird vermutlich in Bälde dazu führen, dass Impressumsverstöße nicht mehr in jedem Fall als Verstoß gegen das UWG geahndet werden können, sondern nach einer Abwägung im Einzelfall nur noch dann, wenn der Verbraucher von einer informierten geschäftlichen Entscheidung abgehalten wird. Die Gerichte haben diese Konsequenz noch nicht gezogen, werden das aber früher oder später tun müssen, auch wenn derzeit bei den Instanzgerichten weiterhin zu erwarten ist, dass noch nach dem alten Schema vorgegangen wird.

posted by Stadler at 10:01  

5 Comments

  1. Mich würde ja viel mehr (Artikelwunsch!) mal interessieren, warum sich groß(kopferte) Konzerne es regelmässig leisten können, jahrelang und ungestraft gegen TMG §5 Abs. 2 „einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ zu verstossen, und statt einer Email oder eines Kontaktformulars mit Login-Zwang hantieren (somit also nicht für jedermann erreichbar sind) und häufig noch etliche, vielstufige, unddurchsichtige „Wizard“ vorschalten… (die dann auch häufig genug auch nicht in einem Kontaktformular enden, sondern versuchen (sinnfreie, nicht nachweisbare) Callcenter-Anrufe zu tätigen.

    Wenn man sich die großkopferten, callcenter-verriegelten, oneway-only-emailenden Konzerne so anguckt, pfeift hier bestimmt über 1/3 auf diese Regeln.

    Kabeldeutschland ist da zum Beiswpiel ein Kandidat.
    https://www.kabeldeutschland.de/csc/service/kontakt

    (äußerst leicht überprüfbar).

    Comment by 【Ƿ】 Fran Kee — 16.02, 2014 @ 10:28

  2. @Fran Kee: Und warum mahnst Du den idiotischen Drecksladen nicht einfach selbst ab? Wie Du sicherlich weisst braucht es dafuer keinen „Advokaten“, ein einfaches Schreiben reicht voellig aus.

    Comment by _Josh — 16.02, 2014 @ 17:18

  3. @Fran Kee: Wenn Du bei Kabel Deutschland auf Impressum klickst, dann steht dort eine Email-Adresse zur Kontaktaufnahme und eine für den Jugendschutzbeauftragten. Wenn die nicht erst seit heute da stehen, dann verstehe ich Dein Problem nicht.
    Ich habe die Adresse allerdings nicht ausprobiert, da ich nichts mit denen zu tun habe…
    Und deine Aussage zu den Großkonzernen kann ich auch nicht nachvollziehen.

    Comment by Joe — 16.02, 2014 @ 20:22

  4. Man kann sich die Kommentatoren leider nicht aussuchen.

    Comment by RA BE — 17.02, 2014 @ 07:38

  5. Tolles Post. Die Art, wie Sie alles Schritt für Schritt erklären, ist ziemlich gut. Zur Info

    Comment by Anwaltskanzlei Wudtke — 30.01, 2020 @ 13:15

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.