Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.1.14

Schadensersatz beim Fotoklau im Internet

Wer im Internet beispielsweise auf eBay Waren verkauft, kann schnell der Versuchung erliegen, kein eigenes Produktfoto zur Bebilderung des Verkaufsgegenstandes zu verwenden, weil es im Netz ja schon genügend Fotos von demselben Produkt gibt, die man verwenden kann. Dies stellt allerdings eine Verletzung der Lichtbildrechte des Fotografen dar und kann neben Unterlassungs- auch zu Schadensersatzansprüchen führen.

Manche Fotografen berufen sich zur Bezifferung des Schadens dabei gerne auf die Tarifliste der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), weil sich hieraus zumeist üppige Schadensersatzansprüche von mehreren hundert oder gar mehreren tausend EUR ableiten lassen.

Das machen die Gerichte mittlerweile aber nicht mehr in allen Fällen mit. Der Kollege Paloubis berichtet über eine aktuelle Entscheidung des OLG München (Urteil v. 09.12.2013, Az. 6 U 1448/13), nach der die MFM-Liste nur dann zur Anwendung gebracht werden kann, wenn es sich um professionelle Fotos handelt. Das OLG München hielt im konkreten Fall einen Schadensersatz von EUR 100,- im Rahmen der sog. Lizenzanalogie für ausreichend.

Bei einem Fotoklau für einen privaten Verkauf bei eBay hat das OLG Braunschweig sogar nur 20 EUR pro für angemessen erachtet.

Grundsätzlich lässt sich also feststellen, dass die Gerichte die MFM-Liste zurückhaltender anwenden als in früheren Jahren und auch die zugesprochenen Schadensersatzbeträge in vielen Fällen deutlich gesunken sind.

posted by Stadler at 20:48  

10 Comments

  1. Die MFM-Honoraliste ist mit Verlaub totales Mickey-Maus Wunschdenken™, es ist halt ein Branchenverband. Das sind keine Marktpreise, das sind eher „Mercedes-Listenpreise“. Klar setzt man die eher zu hoch als zu niedrig an.

    Und klar ist man damit bei Abmahnspeziminellen als vorgebliche „Referenz“ beliebt. Auf der Website dieses „Mittelstandsgemeinschaft“ geht es denn auch um kaum etwas anderes, als besagtes „Preisverzeichnis“ für stolze 33€ zu vertickern…

    Ich habe in den letzten 24 Monaten Fotos platziert bei Welt, BILD, Abendblatt, Mopo, Stern, ein Sport- und ein Stadtmagazin. Ich weiss also, wovon ich rede.

    i) BILD zahlt noch am besten mit ca 82 Euro (für Print).
    ii) Dann kommt das Mittelfeld mit 45-60€. Entsprechend weniger, wenn die Bildagentur noch mitverdient.
    iii) Lokale Käseblatter, die allwöchentlich das Altpapier bereichern (z.B. Elbe Wochenblatt) zahlen 15€ (in Worten: fünfzehn) für ein Pressefoto.

    Ich bin gerne bereit, das offenzulegen. Falls ein Richter mal Nachhilfe zu TATSÄCHLICHEN Preisen am Markt möchte…

    Unscharfe Fotos von Ebay-Toastern fallen wohl bestenfalls in Kategorie iii).

    Angemessener als ein individuelles Foto mit Zeitbezug, Anfahrt, ggf. Gefahr usw. wäre als „Lizenzanalogie“ aber m.E. Stockfotografie. Da liegen die Preise (erst recht für niedrige online-Auflösungen) zwischen 1€ und 15€. Für in der Regel weitaus ordentlicher geleuchtete und aufbereitete „Tabletop-Fotografie“ als das, womit bei Ebay so abmahnerpresst wird…

    Und das sind dann immer noch „Professionelle Fotos“ mit dicken Objektiven, Lightbox, Blitzanlage usw. Der Preis für Knipseritis liegt bei… Moment… 0€. Weltweit.

    Vielleicht im nächsten Verfahren mal als Argument verwenden ;-)

    Comment by Fran Kee 【Ƿ】 — 13.01, 2014 @ 12:49

  2. @Frank
    Mag ja sein, dass die Preise für Fotos ganz schön weit unten sind. Aber wenn jemand Fotos klaut, diese für eine höhere Gewinnerzielung nutzt, nicht irgendwie bestraft werden? Sonst wäre ja klauen besser, als machen lassen. Weil, wird man erwischt, muss man die Fotos (billig) kaufen. Und man wird ja nicht immer erwischt…

    Comment by Bøde — 13.01, 2014 @ 13:02

  3. Gemessen daran, wie leicht Bilder unter freien Lizenzen zu erhalten oder günstig auf anderem Wege zu erwerben sind, sehe ich nach wie vor im unbedachten Bilderklau ein Verhalten, dass durchaus deutlich teurer kommen sollte als die jeweils gängigen Marktpreise (wie niedrig diese auch gerade sein mögen). Fast immer scheitert es bereits an der elementaren Forderung der Namensnennung. Hier sehe ich die Entscheidung der Braunschweiger als glattes Fehlurteil, das so fürchte ich, eher zu weiteren Rechtsbrüchen ermutigt, als dass es zur Rechtspflege beiträgt.

    Comment by Andreas F. Borchert — 13.01, 2014 @ 14:27

  4. “ kann schnell der Versuchung erliegen, kein eigenes Produktfoto zur Bebilderung des Verkaufsgegenstandes zu verwenden“

    …insbesondere weil einem ebay das richtiggehend aufdrängt, wenn das Produkt in der Angebotsdatenbank gefunden wird, also Bild und Beschreibung.

    Comment by Ingo — 13.01, 2014 @ 16:04

  5. Dafür sollten dann aber bitte im Gegenzug rechtswidrig ins Netz gestellte Fotos von Privatpersonen mit 5000 Euro Strafe pro Bild geahndet werden.

    Die Seuche der rechtswidrigen Veröffentlichungen von Fotos privater Menschen wird nämlich auf uns zurollen. Und das kann nur bedeuten, daß hier mit hohen Bußgeldern agiert wird.

    Comment by Anton — 13.01, 2014 @ 17:28

  6. Da ich ein Grundrecht darauf habe, mich unbeobachtet, ungefilmt und unfotografiert in der Öffentlichkeit bewegen zu können, werden die Unterlassungsklagen gegen entsprechende Großkonzerne nicht auf sich warten lassen. Aber ich weiß jetzt schon, wie sie enden. Zu deren Gunsten. Geld ist wichtiger, als ein paar lächerliche Grundrechte unserer Verfassung.

    Boomen werden Firmen-Anbieter für Ganzkörperverhüllung, auch Burkas genannt.

    Soweit kommt es, wenn die Freiheit der Konzerne nebst deren verblödeter Kundschaft die Verfassung in Deutschland außer Kraft setzen kann.

    Deren Freiheit wiegt mehr.

    Comment by KIaas — 13.01, 2014 @ 18:09

  7. Auf das Bundesverfassungsgericht braucht Ihr auch nicht mehr zu bauen. Sie sind mit ihren Parteibüchern nur die hässliche Fratze der Politiker. Sie werden durch ihre Befehlsempfänger das machen, was ihnen aufgetragen wurde. Das hat die Vergangenheit bereits gezeigt.

    Das Vertrauen ist dahin.

    Comment by Klaas — 13.01, 2014 @ 18:37

  8. Kommentar Nr. 4: „Andreas F. Borchert — 13.01, 2014 @ 14:27 “ bringt es auf den Punkt. Wer sich ungefragt an fremden Bildern bedient, soll gefälligst richtig bluten, finanziell gesehen. Das muß ganz erheblich teurer sein als die paar Cent bei Fotolia. Sonst lohnt sich der Bilderklau auch dann, wenn man erwischt wird. Dann nämlich würde sich so ein „Geschäftsmodell“ rechnen.
    Ich bin privater Fotograf und habe seit ca. 1996 etwa 40 meiner Fotos an anderer Stelle „entdecken“ müssen. Die Dunkelziffer ist sicher erheblich. Davon waren gut Dreiviertel kommerzielle Nutzer.
    Sie haben alle bezahlt, aber heftig.

    Comment by Andreas Janke — 14.01, 2014 @ 08:19

  9. @Klaas: „Da ich ein Grundrecht darauf habe, mich unbeobachtet, ungefilmt und unfotografiert in der Öffentlichkeit bewegen zu können…“

    Woher nimmst Du die Idee, es gäbe dieses Grundrecht? Das ist Unsinn.

    Das Recht am eigenen Bild verbietet es, dass man ungefragt auf Fotos veröffentlicht werden kann, wenn man dort als Einzelperson gut zu erkennen ist. Fotografiert und gefilmt werden darf man dennoch, solange es privat bleibt, da braucht Dich keiner fragen.

    Und ein Recht auf Unbeobachtet-Sein gibt es schon gar nicht.

    @Bøde: „Aber wenn jemand Fotos klaut, diese für eine höhere Gewinnerzielung nutzt, nicht irgendwie bestraft werden?“

    Es geht hier ums Zivilrecht, nicht ums Strafrecht.

    Comment by Kuli — 14.01, 2014 @ 13:52

  10. Die Tendenz geht für nicht professionelle Fotos allgemein weg von den MFM-Tabellen. Das Amtsgericht Köln hält auch nicht mehr so viel von den Tabellen. http://www.hms-bg.de/aktuelles/ablehnung-mfm-lizenzschaden-fotos-ag-koeln/ Das Gericht spricht von „Abzocke“.

    Comment by Paul — 24.03, 2014 @ 17:28

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