Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.12.13

Ist die Streaming-Abmahnwelle schon wieder zu Ende?

Im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen überschlagen sich die Meldungen gerade. Zuerst rudert das Landgericht Köln zurück und räumt ein, dass man den maßgeblichen Sachverhalt juristisch falsch bewertet haben könnte. In Mitteilungen an Prozessbevollmächtigte von Betroffenen wird das Landgericht sogar noch deutlicher, wie man beim Kollegen Petring nachlesen kann. Das deutet darauf hin, dass es in Köln vorerst vermutlich keine weiteren Auskunftsbeschlüsse zu Streaming-Sachverhalten mehr geben wird. Da das Landgericht Köln für die Telekom zuständig ist, dürfte bereits aus diesem Grund eine Fortsetzung dieser oder einer ähnlichen Abmahnwelle unwahrscheinlich sein.

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau hat der Anbieter von Redtube zudem beim LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen The Archive erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, Abmahnungen an Nutzer von Redtube zu schicken, in denen die Verletzung von Urheberrechten von The Archive geltend gemacht wird. Man darf gespannt sein, ob der Rechteinhaber dagegen Widerspruch einlegen wird.

Hinzu kommt die immer noch offene Frage, wie The Archive an die IP-Adressen der betroffenen Nutzer gekommen ist, bzw. ob wirklich dokumentiert ist, dass diese Nutzer bei Redtube auch einen Film angesehen haben, an dem The Archive die Rechte hält. Nachdem klar sein dürfte, dass die Daten nicht von dem Betreiber stammen, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass man das Streamen konkreter Filme gar nicht festgestellt hat oder Hacker-Methoden benutzt wurden, deren Anwendung strafrechtlich relevant sind. Sollte sich diese Annahmen erhärten, dürfte es für einige der Beteiligten auch strafrechtlich eng werden. Dies gilt erst recht, sollte sich bewahrheiten, dass die Nutzer, wie in einem Artikel von Heise beschrieben, ohne ihr aktives Zutun gezielt zu Redtube umgeleitet worden sind.

Denn neben den Tatbeständen des Computerstrafrechts steht ein gewerbsmäßiger Betrug im Raum. Und der funktioniert im konkreten Fall natürlich nur durch die Mitwirkung der Anwälte. Ob es dann ausreichend sein wird, sich darauf zu berufen, man habe nicht gewusst, wie die Nutzer ermittelt worden sind, erscheint fraglich.

Die Süddeutsche widmet sich dem Thema heute übrigens ganzseitig auf der prominenten Seite 3.

Update vom 22.12.2013:
Ulf Buermeyer – Richter am Landgericht Berlin – hat für Heise einen lesenswerten Beitrag zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten der Abmahnwelle geschrieben.

posted by Stadler at 20:44  

33 Comments

  1. Statt der FR hätten Sie auf die englische Pressemitteilung von Redtube hinweisen können, die ich exklusiv in http://archiv.twoday.net/stories/581437308/ mitteilte. Scheint mir die bessere Quelle.

    Comment by Dr Klaus Graf — 21.12, 2013 @ 20:59

  2. @1:
    Du teilst exklusiv eine Pressemitteilung eines Unternehmens mit?
    YMMD

    Comment by Dr. Bayreuth — 21.12, 2013 @ 22:09

  3. 2o Jahre Haft im russischen Gefängnis wäre das richtige für dies Abmahner.

    Comment by Frank — 22.12, 2013 @ 00:15

  4. Chapeau, Thomas!
    Ein -wie ich persönlich finde- wunderbar formulierter Text. Die „zwischen-den-Zeilen“- message kommt einwandfrei rüber.

    Danke dafür, Gruß aus Kölle in den Süden und frohe Weihnachten, Baxter

    Comment by Baxter — 22.12, 2013 @ 01:11

  5. @4, Baxter:

    Jetzt muss sich nur noch eine StA finden die das anklagt und eine Kammer die das aburteilt und der zustänbdige Strafsenat des BGH mus, dass auch noch abnicken.
    Denn sonst ist das nichts weiter als eine akademische Subsumtion.

    Comment by Anonymous — 22.12, 2013 @ 09:12

  6. Irgendwie bezweifle ich, dass wir das Ende dieser Posse gesehen haben. Dafür steckt zuviel Geld in der Abmahnbranche.

    Comment by Trollfresser — 22.12, 2013 @ 11:40

  7. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische-Analyse-Streaming-Abmahnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html

    Comment by Franzy — 22.12, 2013 @ 12:53

  8. Und, rudert die Regensburger Staatsanwaltschaft auch zurück und fängt an zu ermitteln?

    Comment by Christian — 22.12, 2013 @ 15:59

  9. Hier wird an einem gerichtsverwertbaren Dossier gearbeitet:

    http://www.abmahnleaks.ml

    Comment by MungoPark — 22.12, 2013 @ 16:02

  10. @ all:
    Auf dem Papier oder der Website liest sich das alles klasse, aber jetzt muss eine StA da ran gehen und dann müssen mindestens zwei „Spruchkörper“ darüber urteilen.
    1. Die Kammer beim LG
    2. Der zuständige Senat beim BGH
    und wenn man Pech hat sogar noch eine Verfassungsbeschwerde über die „Haftung“ des Anwalts.

    Nebenbei, das wird ja auch schon in den P2P-Fällen, immer wieder, diskutiert.
    Das dort nach „Schleppnetz- Verfahren“ gearbeitet wird und „Beifang“ vonvornherein einkalkuliert wird, ebenso, die undurchsichtige Abrechnungspraxis zwischen Auftraggeber und den Kanzleien.

    Comment by Anonymous — 22.12, 2013 @ 19:22

  11. Ich empfehle den Abmahnanwälten in dieser Affäre, einmal das Urteil des BGH vom 5.September 2013 1.Str 162/13 sorgfältig zu studieren. Das dürfte ihnen schlaflose Nächte bereiten. Rausreden nützt nichts.

    Comment by Gast — 22.12, 2013 @ 19:37

  12. @Claque
    Irgendwie völlig die Situation verkannt. Was begehe ich für eine Straftat, mir auf einer legalen Website einen „über 18 Film“ bzw. Clip anzusehen, den ich dort nur einstellen darf, wenn ich die Rechte habe. Ansonsten könnte sich der Rechteinhaber dort melden und die Löschung veranlassen.

    Comment by Christian — 23.12, 2013 @ 15:41

  13. @Claque – Im falschen Thema gelandet?

    1. Es ist schwer nachzuvollziehen, was aus einer erlaubten Handlung eine Straftat konstruieren soll, zumal unter den abgemahnten Streifen sich auch Material befindet, an dem Redtube Nutzungsrechte hält.

    2. Allerdings ist nach den vorliegenden und schweren Indizien es zu keiner bewußten Entscheidung eines Abgemahnten solche „Filme“ anzusehen gekommen. Die Indizien belegen ein illegales Abfischen der Daten der Nutzer über Weiterleitungen auf die fraglichen seiten, so dass a) der Nachweis einer Nutzung nicht gegeben ist und b) ein eindeutig kriminelles Verhalten bei der Datenerhebung zu attestieren wäre.

    3. Im Land der Unschuldsvermutung dürfen aber nun beide Seiten ihre Argumente vorbringen, wobei bislang nur die Argumente der Abgemahnten im Raum stehen und die andere Seite labert.

    4. Jeder halbwegs vernünftige Rechteinhaber sollte sich von solcherlei Vorgehen DISTANZIEREN.

    Comment by Shual — 23.12, 2013 @ 15:48

  14. @Christian

    Warum leitest Du die Kostennote nicht einfach an den Verursacher weiter, dem kriminellen Pornoabieter, auf dessen Rechtschaffenheit (lol) Du Dich natürlich verlassen hast. Klar.

    @Shual

    Ich weiß gar nicht, warum Ihr Euch so aufregt. Der Zwischenproxy ist ein juristisch anerkanntes und probates Mittel zur Sicherung der Beweislage. Wenn sich User von Redtube jetzt über die Abmahnanwälte ärgern, über die Justiz, kann ich das nicht verstehen. Die User sollten sich doch eher an den Webseitenbetreiber von Redtube wenden, der ihnen widerrechtlich Filme zur Verfügung gestellt hat, oder?

    Wenn ich über eine Webseite und deren kriminelle Machenschaften Ärger bekomme, bashe ich dann Anwälte oder die Staatsanwaltschaft? Nein, ich wende ich erstmal an den Admin, oder? Komisch, auf den ist niemand sauer. Das hat auch einen Grund, denn die Pornoristen wußten, was angeboten wurde. Genauso wie alle Musik-Fans und Co.. Durch die Bank so kriminell wie die Anbieter. Da finden sich Hehler und Stehler. Kommt aufs Gleiche raus.

    Die Anbieter und die Kundschaft können sich die klebrige Hand reichen. Abmahnanwälte ziehen routinemäßig ihr Geschäft durch? Yes. So what?

    Comment by Claque — 23.12, 2013 @ 16:02

  15. Was für eine Kostennote?

    Aufregen tu sich hier eigentlich nur einer…

    „Der Zwischenproxy ist ein juristisch anerkanntes und probates Mittel zur Sicherung der Beweislage.“

    Das wäre neu. Du kannst das belegen

    „Nein, ich wende ich erstmal an den Admin, oder?“

    Denke hier ist nur wieder der Blogtroll am Werke -> ab 12ff alles löschen

    Was könnte der Techniker der Site damit zu tun haben?

    Comment by Christian — 23.12, 2013 @ 16:07

  16. @ Claque

    Die Behauptung, die abgemahnten Personen hätten die abgemahtnen und zum Teil LEGAL im Netz stehenden Filme gesehen, ist durch nichts erwiesen. Gar nichts. Null.

    Es geht hier also NICHT um eine allgemeine Diskussion zum Betrachten von widerrechtlich veröffentlichtem Material, sondern allein um den schlichten Skandal und Vorwurf einer kriminellen Datenerhebung, die zu Lasten vollständig „unschuldiger“ Unternetnutzer im Rahmen einer mutmaßlich organisierten betrügerischen Handlung geht.

    Also… bitte… zum Thema, oder warten bis RA Stadler ein entsprechendes Thema aufmacht.

    Comment by Shual — 23.12, 2013 @ 16:15

  17. Ihr könnt es einfach nicht ertragen, daß es ein Urheberrecht überhaupt gibt. Damit fängt es schon an. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, daß es Rechteinhaber gibt, die ihre Rechte durchsetzen wollen. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, an sein Recht zu kommen, dann macht man es wie der deutsche Staat mit seinen Steuer-CDs. Man kauft die Daten von Kriminellen. Hier war es besser, man kauft einen stinknormalen Proxy und setzt ihn ein.

    Warum stellt Redtube urheberrechtliche Filme zur Verfügung? Die Frage wird hier nie laut. Sie scheint unrelevant.

    Der Abmahnanwalt hat Euch nicht gezwungen, auf einem kriminellen Board urheberrechtlich geschützte Filme zu sehen. Eure Adresse ist Euer Anbieter, nicht der Abmahnanwalt, nicht die Staatsanwaltschaft und nicht der Jammerblog.

    Comment by Urmel — 23.12, 2013 @ 16:22

  18. DfT

    Comment by Christian — 23.12, 2013 @ 16:24

  19. Ach, vergesst es. Ihr werdet zahlen. Keinen Bock mehr, hier die Jammerfront zu lesen.

    Urmann macht das nicht zum ersten Mal und nicht zum letzten Mal. Gut!

    Comment by Urmel — 23.12, 2013 @ 16:38

  20. Ups. Christian hält sich an den Admin Stadler, wenn er meine Beiträge löschen lassen möchte, siehe oben.

    Bei seinem Pornoanbieter macht er das nicht.

    Warum?

    Comment by Claque. — 23.12, 2013 @ 17:21

  21. Esf dgdggoltgh sfsf r4sef re rtgrgrtzh tztz j

    Sorry die Finger sind noch klebrig..

    Don’t feed the troll

    Comment by Christian — 23.12, 2013 @ 17:32

  22. Als Jurist sollte man in der Lage sein, den Rechtsanspruch der Gegennseite neutral zu bewerten.

    Denkt mal darüber nach, wenn es um Eure Rechte gehen würde. Mehr wird nicht verlangt.

    Comment by Urmel auf dem Eis — 23.12, 2013 @ 17:54

  23. Na… ich hoffe doch Urmann hat ein wenig mehr zu bieten. Sonst wirds noch langweiliger, als es eh schon ist.

    Comment by Shual — 23.12, 2013 @ 17:57

  24. @Christian

    Der, welcher immer lautstark auf vermeintliche Trolls hinweist, ist selber einer.

    Comment by Urmel — 23.12, 2013 @ 17:57

  25. @Stadler

    ich weiß nicht, ob der Begriff Hacker die „Ermittler“ nicht zu sehr adelt. Eine Weiterleitungsseite ist ein Übel, dass sehr häufig im Internet existiert. Das hat mit hacking nichts zu tun.

    Man könnte davon ausgehen, dass die Betreiber der Weiterleitungsseite sich den Redtube-Inhalt zueigen gemacht haben – so analog zu Links auf „illegale Inhalte“. Jedenfalls erfolgte keinerlei Distanzierung. Denn die hätte den Zweck vereitelt.

    Diese Seite hat nur den Zweck Nutzer in eine Falle zu locken. Da sie vorgeben den Stream anzubieten geben die Betreiber vor, sie hätten die Rechte an den Inhalten.

    Haben sie diese Rechte, so sind die Nutzer fein raus. Denn das Angebot kam vom Rechteinhaber.

    Haben sie die Rechte nicht, dann sind die Nutzer ebenfalls raus. Denn sie wurden betrogen und getäuscht. Der Anbieter hat dann fremde Werke zugänglich gemacht und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Von eine Art „Notwehr“ der Rechteinhaber lässt sich hier nicht sprechen. Denn Redtube gibt an, Inhalte auf Zuruf zu löschen. Diese Alternative ist weitaus einfacher, gerechter und wirksamer…

    Allerdings ist noch nicht sicher bekannt, ob die IP-Adressen überhaupt so ermittelt wurden…

    Comment by Joachim — 23.12, 2013 @ 20:56

  26. Ich lese aus Interesse an der Abmahn-Welle der Abzock-Kanzlei Urmann seit ein paar Tagen diesen Block.
    Die kommentare waren oft sehr informativ.
    Deshalb bin ich etwas befremdet, warum ein gewisser Steffenhagen nicht gelöscht wird. Ein solch primitives Niveau hat hier nichts zu suchen.
    Aus der Aggression spricht eine latente Misogynie („Nutten“? wie tief unten ist der Mensch denn?) und es klingt ein wenig ungesund („Onanierbett“). Zuviel Fantasien?
    Das ganze Forum wird durch diese Person runtergezogen.
    Was sollen diese seltsamen Drohungen?(wenn wir zusammengehen, der Urmann und ich?) ich habe eher das Gefühl, hier schreibt ein chronischer Sex-und Porno-hasser.
    Dabei geht es hier eigentlich nur um juristische Fakten, die ich bisher erfreulich sachlich im Vergleich zum „Welt“-Forum fand, in dem frauenverachtendes Vokabular und Beleidigungen üblich sind.

    Comment by Cheerie — 23.12, 2013 @ 21:16

  27. @28
    Das ist der Preis dafür, dass man ohne Anmeldung einfach posten kann. Die Forentrolle kommen dann und fühlen sich witzig. Zwar hilft eine Anmeldung und Verifizierung mit eMailadresse auch nicht (Wegwerg-eMail), aber der Prozess der Anmeldung ist dann den meisten zuviel, da das löschen schneller als das anmelden ist.

    Comment by Anonymous — 24.12, 2013 @ 07:40

  28. Der Preis ist, dass man über den obligatorischen Zensurwowurf schmunzelt und Beiträge solcher Kasper kurzerhand löscht.

    Comment by Moon — 25.12, 2013 @ 10:17

  29. Wenn jemand da ist zum löschen….

    Comment by Christian — 25.12, 2013 @ 10:27

  30. Weitere neue Infos:

    Lücken in der Rechtekette?

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Redtube-Abmahnungen-Luecken-in-der-Rechtekette-2072771.html

    Comment by Christian — 29.12, 2013 @ 16:33

  31. Die abgemahnten Porno-Fans sollten sich an folgende Adressen NICHT wenden:

    Den Anbieter der Pornos
    Die Rechteinhaber (bis heute strittig)
    Die eigenen Provider

    Die Strafanzeigen und Reklamationen sollten an die Ermittlungsbehörden gehen, die mal wieder aus Unkenntnis, Bequemlichkeit und Unfähigkeit alles durchgewunken haben, was auf deren Schreibtisch gelandet ist.

    Ursache und Wirkung. Lernt jeder Student im ersten Semester.

    Comment by Zler — 30.12, 2013 @ 22:04

  32. Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren gegen RA Urmann eingeleitet

    http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittlungsverfahren-gegen-thomas-urmann-eingeleitet.html

    Comment by Franzy — 31.12, 2013 @ 18:44

  33. Dann hat ist klein Urmann erstmal beschäftigt. Hauptsache, der Drucker gibt nicht den Geist auf.

    Den Betroffenen ist hier zu raten, selbstverständlich nicht zu zahlen und Strafanzeige/Strafantrag gegen die Ermittlungsbehörden zu stellen.

    Comment by Zler — 3.01, 2014 @ 18:38

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