Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.13

Filesharing-Abmahnungen: Die Preise steigen wieder

Der Gesetzgeber wollte mit dem vor zwei Monaten in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken den Abmahnmissbrauch eindämmen. Nicht nur der Umstand, dass die Kanzlei U&C unlängst die bislang größte einzelne Abmahnwelle überhaupt losgetreten hat, ist ein deutliches Indiz dafür, dass dieses Gesetz komplett leerläuft.

Auch bei den klassischen Filesharing-Abmahnungen steigen die Preise wieder. Mit der Kölner Kanzlei Carvus Law vertritt ein bislang nicht so bekannter Player im Abmahngeschäft eine alte Bekannte, nämlich die Silwa Filmvertrieb GmbH (ehemals AG), die früher interessanterweise von der Kanzlei U&C vertreten wurde.

Und mit diesem Anwaltswechsel war auch gleich eine wahre Explosion der Schadensersatzforderungen verbunden. Für den Tausch eines einzigen Pornofilms wird mit einer aktuellen Abmahnung vom 13.12.2013 ein Schadensersatz von stolzen EUR 1800,- geltend gemacht. Wenn man weiß, dass selbst die Kanzlei Waldorf Frommer für bekannte Kinofilme „nur“ Schadensersatzbeträge im dreistelligen Bereich verlangt, ist das geradezu atsronomisch.  Die Abmahnung der Kanzlei Carvus Law ist allerdings eher schlecht gemacht und dürfte, wie die aktuellen U&C-Abmahnung auch, bereits wegen § 97a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam sein.

Der Versuch des Gesetzgebers, derartige Abmahnungen einzudämmen, muss bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes als gescheitert gelten. Man sollte sich an dieser Stelle vor Augen führen, dass es der Gesetzgeber selbst war, der mit verschiedenen Änderungen des Urheberrechts diese Abmahnindustrie, deren Auswüchse wir beobachten, überhaupt erst geschaffen hat. Vor allem durch den Auskunftsanspruch gegen Access-Provider, der nach der Rechtsprechung des BGH auch dann greift, wenn eine Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich erfolgt, hat der Gesetzgeber einem Massenmarkt den Weg bereitet, auf dem einzelne Abmahnkanzleien verdienen und vor allen Dingen Rechteinhaber – verstärkt aus der Pornobranche – Einnahmen erzielen, die sie mit dem Verkauf ihrer Werke niemals erwirtschaften könnten.

posted by Stadler at 18:27  

14 Comments

  1. >> „…dass es der Gesetzgeber selbst war…“

    War das nicht maßgeblich auch die damalige Justizministerin Brigitte Zypries?
    Was wird uns nun vom neuen Justizminister erwarten?
    http://www.heise.de/tp/artikel/40/40587/1.html

    Comment by Frank — 18.12, 2013 @ 18:39

  2. Danke Herr Stadler für diese Meinung, die ich voll und ganz teile.

    Ich bin gespannt darauf, als wie wirkungsvoll sich der neue § 97a Abs. 4 UrhG erweisen wird.

    Comment by Philipp Zimbehl — 18.12, 2013 @ 18:39

  3. Interessenshalber:

    Wer erhebt in dieser Konstellation eigentlich die Daten? Also wer ist in diesen Fällen das sog. „IT-Dienstleistungs-Unternehmen“?

    Danke und Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 18.12, 2013 @ 20:21

  4. @ Baxter:
    Die „IT-Deinstleister“ sind eigentlich immer „Klitschen“ mit mal mehr mal weniger meoldisch klingenden Namen.
    Die Gutachten über die Suchsoftware, wurden noch nie durch „richtige“ Gutachter geprüft.
    Was man aus den Medien erfährt, sind die Testate nicht das Papierwert und der Fehlerquotientz der Software im „Filesharing“ Bereich soll zwischen 0,5 – 0,75 liegen.

    Hier im Streamingbereich muss diese Software „omniprudent“ sein, denn es würde nicht funktionieren, was dort testiert wurde.

    Auch kann man unterstellen, dass das Gros der Abmahnempfänger eher wenige finanzielle Mittel hat und somit das Prozessrisiko für die Abmahner gering ist.

    Bis auf den Fall vom November 2012 in dem die Eltern-Kind-Haftung vom BGH geklärt wurde und der Störer-Haftung, dürften sehr wenige Fälle beim BGH oder gar beim BVerfG gelandet sein.

    Comment by Anonymous — 18.12, 2013 @ 21:24

  5. @ Anonymous:

    Äh… das ist mir alles nicht unbekannt (http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011), beantwortet nur leider auch nicht meine -wie ich finde- ausreichend konkret gestellte Frage. Ich würde mich lediglich aus reiner Neugierde und reinem Interesse freuen zu erfahren,wie der Name der Briefkastenfirma in diesem Fall lautet. Wenn das keiner weiß, ist das auch OK….

    Comment by Baxter — 18.12, 2013 @ 21:55

  6. Was soll der schon groß bringen? Die Berufsabmahner wissen was sie zu tun haben. Es wird aus dem Ausland abgemahnt und/oder über eine GmbH oder besser UG.

    Comment by UG — 18.12, 2013 @ 22:08

  7. Auch Herr Kollege Martin hat den Versuch unternommen, einen SE in Höhe von 2.000,00 € „geltendzumachen“. Dabei geht iÜ für den Unterlassungsstreitwert von 26.000,00 € aus. Für ein Werk, versteht sich. Ist es ein Zeichen “ des groben Unverstands“? Wohl kaum.

    Comment by König — 19.12, 2013 @ 07:54

  8. @Anonymous und @Baxter:
    Das sind nicht alle Klitschen. Die Fa. Ipoque, die für Waldorf tätig ist, betätigt sich in ihrem Hauptgeschäft als Anbieter von DPI-Lösungen. U.a. auch für staatliche Auftraggeber weltweit.

    Comment by Stadler — 19.12, 2013 @ 08:45

  9. Ipoque ist ebenfalls eine Klitsche. Zumindest der Teil der die Auftragsarbeit für WF macht. Die Zeit- und Ermittlungs-Server stehen bei der Klitsche „HL komm GmbH“, die „Ermittler“ welche die Daten von dort einsammeln sind Berufsfremde, Studenten oder Studienabbrecher. Das „Gutachten“ des Faunhofer SIT darüber, spricht über weite Teile selbst nur vom hören-sagen der Abläufe bei der Ermittlung… Hatte man Dir, Thomas, beim Ortstermin etwa etwas anderes gezeigt/vorgemacht?

    Comment by ronjaRT — 19.12, 2013 @ 11:38

  10. Muss der Rechteinhaber nicht zunächst Gebühren entsprechend des Streitwertes an den Abmahnanwalt zahlen und ist eine Freistellung von diesen Gebühren nicht unzulässig und rückt das ganze in Richtung einer kriminellen Handlung?

    Comment by Emil Blume — 19.12, 2013 @ 14:33

  11. @ Stadler:
    Sie können aber davon ausgehen, dass für den „Abmahnbereich“ keine high-end Kapazitäten genutzt werden, auch bei dieser Firma nicht.
    Denn:
    1. hat bisher noch kein Gericht ein unabhägiges Testat von irgendeiner Firma eingeholt.

    2. Geht es bei allen Abmahnungen um Masse, also müssen die Kosten für die Ermittlung, sprich Sach- und Personalkosten so gering wie möglich gehalten werden, damit die „Gewinnschwelle“ möglichst niedrig liegt.
    Also nimmt man in der Masse Fehler vonvornherein in Kauf.
    Solange niemand nachweist wie hoch der Fehleranteil ist, ist das ja auch ein Bombengeschäft.

    Die IT-Firma braucht wahrscheinlich, um gewinnbringend zu arbeiten nur einen zweistelligen Betrag / Abmahnung zu erlösen.
    Dieser dürfte im Durschnitt immer irgendwie zu erlösen sein.

    Comment by Anonymous — 19.12, 2013 @ 14:42

  12. @ronjaRT

    Genauso, denn sonst wäre das Abmahngeschäft viel zu risikoreich.

    Comment by Anonymous — 19.12, 2013 @ 14:55

  13. http://www.chip.de/news/Hintergrund-Wer-sind-eigentlich-Urmann-Collegen_66205553.html

    Lesenswert

    Comment by Ve_Mi — 20.12, 2013 @ 21:09

  14. Die Politik ist doch mit Juristen durchseucht. Von daher ist von dort auch keine Besserung zu erwarten, im Gegenteil. Warum sollte man die Kuh schlachten die (viel) Geld abwirft.

    Comment by Onkel Hutt — 7.01, 2014 @ 10:14

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.