Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.10.13

Filesharing: Abmahnkanzlei wird nach zweijähriger Sendepause wieder aktiv

In Filesharing-Angelegenheiten höre ich von Mandanten häufiger die Frage, wie es denn sein könne, dass die abmahnende Kanzlei sich zwei Jahre nicht meldet, um dann erneut zur Zahlung aufzufordern.

Solange die Forderung nicht verjährt ist, ist die Geltendmachung der Forderung auch nach längerer Zeit rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dieses Vorgehen entspricht vielmehr sogar der Praxis vieler Abmahnkanzleien. Wenn es außergerichtlich nicht zu einer Einigung gekommen ist, lässt man die Akte dort gerne mal für zwei Jahren liegen, um dann kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nochmals aktiv zu werden.

Ein solches Vorgehen kann man bei einem alten Bekannten aus der Abmahnszene, der Kanzlei Nümmann & Lang, um die es in letzter Zeit eher ruhig geworden war, aktuell beobachten. Nachdem man dort augeinscheinlich noch in einer ganzen Menge von Altfällen aus dem Jahre 2010 mandatiert ist, in denen zum Jahresende Verjährung eintritt, werden von Nümann & Lang hierzu gerade wieder fleißig Zahlungsaufforderungen verschickt.

posted by Stadler at 14:06  

7 Comments

  1. Verwirkung tritt nicht ein?

    Comment by Bert Grönheim — 14.10, 2013 @ 21:37

  2. Für eine Verwirkung fehlt das sog. Umstandsmoment.

    Comment by RA B. Faßbender — 15.10, 2013 @ 06:20

  3. Dies fand bereits für die Abmahn-Jahrgänge 2008/2009 bei dieser Kanzlei so statt, wobei es in den Fällen von „Autodata“-Abmahnungen (Computer-Programm) auch zu Mahnbescheiden gekommen ist. Klagen hieraus sind unbekannt.

    Eine gewisse „Welle“ an Schreiben mit Schnäppchen-Angeboten zu Container-Abmahnungen zu 2010-Fällen war sicherlich zu erwarten, da diese „Restposten“ immer noch Millionenwerte darstellen.

    Comment by Shual — 15.10, 2013 @ 11:20

  4. Scheint eher die Regel zu sein. So meldet sich z.B. NZGB seit ein paar Monaten nach 3 Jahren (!) kompletter Funkstille massenhaft zurück.

    Comment by Anonymous — 15.10, 2013 @ 12:07

  5. Wir haben 2 Autodataklagen bekommen, allerdings nur bei Kfz-Betrieben auf der Passivseite.

    Comment by RA Hechler — 15.10, 2013 @ 14:17

  6. Gibt es weitere Infos zu den Knaben Nümann und Lang? Bitte posten. Mal sehen, wie schnell der Saft aus der Flasche pullert. Wohl eben wieder den Kopierer als WVL automatisch angeworfen. Geldprobleme?

    Comment by Forensiker — 15.10, 2013 @ 21:52

  7. Das mit dem Umstandsmoment verstehe ich noch nicht. Kann man mir mal ein paar Beispiele sagen, in denen jeweils das Umstandsmoment fehlt oder nicht?

    Wenn ich eine Abmahnung erhalte, auf die ich in 7 Tagen zu reagieren hab, sonst droht mir die Klage und den zweiten Brief erhalte ich 2,5 Jahre später, dann leuchtet mir nicht ein, warum ich mit einem weiteren Brief auch ein Jahr später noch rechnen muss.

    Comment by Christian Krause — 20.10, 2013 @ 22:47

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