Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.7.13

Kanzlei KSP mahnt mich als Blogbetreiber wegen Nutzerkommentaren ab

Unsere Kanzlei erreichte vor einigen Tagen ein Schreiben der Kanzlei KSP (Hamburg) in dem ich persönlich als Betreiber dieses Blogs aufgefordert werde, eine ganze Reihe von Nutzerkommentaren zu löschen. Für den Fall, dass ich nicht lösche, will man eine gerichtliche Klärung herbeiführen und den Vorgang der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen.

Es geht um einen bereits älteren Blogbeitrag vom 20.11.2012, in dem ich mich mit unseriösen Abmahnungen von Presseagenturen beschäftigt habe. Mein Text wird nicht beanstandet, sondern die von Lesern des Blogs stammenden Kommentare Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15. Gerügt werden Aussagen, die die KSP Rechtsanwälte bzw. einen Anwalt der Kanzlei betreffen. Man stört sich insbesondere an den Formulierungen und Aussagen „dieses schmutzige Geschäft“ (2), „Gaukler und Fallensteller mit System“ (3), „Abmahnmodell“ und „Abmahnung“ (5), Korrespondenz nur von „Anwalt zu Anwalt“ (7), „abgemahnt“ und „Kein Mensch liest die fraglichen Texte oder schaut sich die Webseiten genauer an. Alles läuft vollautomatisch“ (8), „Abmahnung“ und „Raubrittertum“ (9), „Abzocke“ und „Oder kennt jemand eine geeignete Fernsehsendung zur Darstellung der Lage?“ (10), „fliegender Gerichtsstand / immer in Hamburg bei Richter Führer“ und „alles Betrug und auch die Anwaltskammer verschließt ihre Augen“ (11), „Die Arbeitsweise ist sehr unseriös und nur aufs Geldverdienen ausgerichtet!“ (13), „Geht der Röhnelt überhaupt noch alleine draußen spazieren?“ (14) und „will mich nicht mit solchem Dreck beschäftigen müssen“ (15).

Entsprechend der Vorgaben der Rechtsprechung des BGH habe ich zunächst versucht, mit allen Kommentarautoren Kontakt aufzunehmen. Da mir allerdings nicht von allen betroffenen Kommentatoren (gültige) E-Mail-Adressen vorliegen, möchte ich zudem diesen Blogbeitrag nutzen, um diejenigen Kommentarschreiber die keine E-Mail von mir erhalten haben, bis zum 08.07.2013 um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Rechtsanwälte KSP zu bitten. Auch für weitere sachdienliche Hinweise bin ich natürlich dankbar.

Nach überschlägiger Durchsicht der beanstandeten Kommentare lässt sich aber bereits feststellen, dass eine Löschung von Kommentaren nur in geringem Umfang in Betracht kommt.

Innovativ finde ich in jedem Fall die von den Rechtsanwälten KSP geäußerte Ansicht, sie würden keine Abmahnungen aussprechen, weil ihre Schreiben keine Unterlassungsaufforderungen enthalten. Die anwaltliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen dürfte danach – von juristischen Laien – nicht als Abmahnung bezeichnet werden. Darüber hinaus wurden in den Kommentaren eine Vielzahl von Wertungen vorgenommen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Mit dem durchsichtigen Versuch, kritische Meinungsäußerungen mittels Androhung gerichtlicher Schritte aus dem Netz zu bekommen, sind die Kollegen von KSP bei mir jedenfalls an der falschen Adresse.

Update vom 04.07.2013:
Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen von denjenigen Lesern meines Blogs, deren Kommentare von KSP beanstandet wurden. Einer dieser Kommentare stammt von Klaus D. Minhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten Verbands (DJV). Herr Minhardt schreibt mir, er habe lediglich den Inhalt einer Diskussion innerhalb einer Geschäftsführertagung des DJV wiedergegeben. Die Kanzlei KSP hatte dem DJV eine Zusammenarbeit angeboten, was man seitens des DJV nach einer internen Diskussion aber gerade wegen des vorgestellten Verfolgungsmodells abgelehnt hatte. Weshalb man das von KSP dem DJV vorgestellte Modell der automatisierten Ermittlung von Urheberrechtsverstößen nicht als Abmahnmodell bezeichnen sollte, erschließt sich mir auch nach längerem Nachdenken nicht.

posted by Stadler at 22:48  

75 Comments

  1. Wenn es Rechtsanwaltskollegen wären , dann würden sie ihre Kollegen nicht einfach umgehen und am Telefon behaupten, dass mein Anwalt unfähig ist. Sowas macht man einfach nicht. An dieser Stelle nochmals einen lieben Gruss an Herrn Dr.Röhnelt. Übrigens, wenn die Ksp anruft, dann mit anonymer Nummer ;-)

    Comment by Tilo Petzold — 9.07, 2013 @ 15:31

  2. Hallo Jens,

    wäre ich nicht nur Dipl.-Jur., sondern als Volljurist lizenzierter Rechtsadvokat, tät ich diese KSP-Leute nie und nimmer als „Kollegen“ bezeichnen.

    Comment by Mike — 11.07, 2013 @ 09:04

  3. KSP ist im Web eigentlich die Abkürzung für das Wort Kasper. Mh…

    Comment by Ilka — 13.07, 2013 @ 13:19

  4. Gratuliere RA Stadler für die Haltung. Danke auch für all die Kommentare, ein highlite in dieser Wahnsinnsmühle der Justizklamotten.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 15.07, 2013 @ 21:56

  5. ich habe eine abmahung von ihnen bekommen
    frage kann ich das Geld bis zum 3.3.2016 bezahlen
    fs 1513844
    mfg peter peschke

    Comment by peter peschke — 3.12, 2015 @ 18:55

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