Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.7.13

EGMR: Kein unbedingter Anspruch auf Löschung unrichtiger Zeitungsartikel aus Onlinearchiv

Auch bei einem sachlich falschen Zeitungsartikel besteht nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zwingend ein Anspruch auf Löschung aus dem Onlinearchive der Zeitung.

Der Entscheidung des EGMR vom 16.07.2013 (Az.: 33846/07) ist anzumerken, dass man anders als in früheren Jahren zurückhaltender damit ist, Urteile nationaler Gerichte zu beanstanden. Der EGMR hat im konkreten Fall darauf hingewiesen, dass auch solche Zeitungsartikel, bei denen sich später, zum Beispiel aufgrund einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, herausstellt, dass falsche Tatsachenbehauptungen über eine Person enthalten sind, dem Schutz von Art. 10 MRK unterliegen, weshalb auch in diesen Fällen grundsätzlich eine Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen vorzunehmen ist. Der Betroffene kann insoweit darauf beschränkt sein, dass lediglich eine klarstellende Ergänzung angefügt wird, aber er kann nicht unter allen Umständen die Löschung derartiger Zeitungsartikel aus Internetarchiven verlangen. Das Gericht betont, dass es nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, die Geschichte nachträglich umzuschreiben, indem man die Löschung sämtlicher Zeitungsartikel verfügt, um alle Spuren solcher Veröffentlichungen zu beseitigen, bei denen sich nachträglich eine Rufschädigung herausstellt.

Die Entscheidung ist nicht endgültig, die Anrufung der Großen Kammer des EGMR ist möglich.

posted by Stadler at 22:10  

Ein Kommentar

  1. Vors. Richter OLG Hamburg Andreas Buske setzt sich drüber. Unterützt wird er von RA Dr. Sven Krüger.

    Es bleibt ein Geschäft. Wie in allen Geschäften entscheidet der Profit.

    Comment by Rolf Schälike — 17.07, 2013 @ 00:35

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