Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.5.13

Urteil des BGH zur Haftung von Google für die Suchwortvervollständigung im Volltext

Das Urteil des BGH vom 14.05.2013 (Az.: VI ZR 269/12 ) zur Haftung von Google für seine Autocompletefunktion liegt nunmehr im Volltext vor. Ich hatte zu der Thematik bereits vor längerer Zeit gebloggt und letzte Woche das jetzige Urteil auch vorläufig für Heise analysiert.

Der BGH geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der Eingabe von Vor- und Zuname des Klägers in die Suchmaschine und den dann „automatisch“ angezeigten Ergänzungssuchvorschlägen „Scientology“ und „Betrug“ die Aussage zu entnehmen ist, zwischen dem Kläger und den negativ konnotierten Begriffen bestehe ein sachlicher Zusammenhang.

Der BGH beantwortet allerdings dann die Frage nicht, wann Google im Rahmen seiner nach Kenntnis entstehenden Prüfpflichten von einem solchen sachlichen Zusammenhang tatsächlich ausgehen darf bzw. muss. Wenn sich gar keine einschlägigen Suchtreffer finden, wird man nach dieser Rechtsprechung davon auszugehen haben, dass Google künftig dafür zu sorgen hat, dass solche Ergänzungsvorschläge nicht mehr angezeigt werden. Wie aber wäre der – hier offenbar nicht vorliegende – Fall zu beurteilen, in dem tatsächlich einschlägige Suchtreffer vorhanden sind, in denen über eine Verbindung zu Scientology oder über Betrugsvorwürfe berichtet wird? Wie weit reicht die Prüfpflicht von Google in diesem Fall?

Hierzu führt der BGH lediglich aus, dass nach dem Vortrag des Klägers revisionsrechtlich davon auszugehen ist, dass er weder in Verbindung mit einem Betrug gebracht werden kann noch Scientology angehört oder auch nur nahe steht und er die Äußerung von solchen unwahren Tatsachen nicht hinnehmen muss. Ob Google allerdings in dem Fall, in dem die Wahrheit einer bestimmten Tatsachenbehauptung in Streit steht, den Wahrheitsnachweis führen muss oder es für eine Enthaftung genügt, dass einschlägige Suchtreffer auffindbar sind, bleibt damit letztlich offen.

Der Fall könnte durchaus noch ein verfassungsgerichtliches Nachspiel haben, denn die Interessen von Google berühren die Grundrechte aus Art. 5 und Art. 14 GG, worauf der Senat in seiner Urteilsbegründung auch hinweist. Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits, kann man möglicherweise aber auch anders vornehmen, als dies der BGH getan hat.

posted by Stadler at 10:24  

13 Comments

  1. Und was ist, wenn ich einen oder viele gute Artikel über Betrug, Zensur, Mafia etc. schreibe.

    Dann kann irgendein Anwalt Google in meinem Namen abmahnen und weg ist die von mir gewünschte Kopplung von „Schälike Zensur“, „Schälike Betrug“, „Schälike Mafia“. Google wird doch nicht den Aufwand betreiben, jedes mal zu prüfen. Das widerspricht seinem Geschäftsmodell. Zu viel manueller Aufwand, zu viel Schriftverkehr, zu viel Rechtsstreite.

    Comment by Rolf Schälike — 24.05, 2013 @ 14:10

  2. Dann wird „Angela Merkel FKK“ wohl auch bald verschwinden.

    Aber wenn es Seiten gibt wo das mit drauf steht, warum darf es nicht angezeigt werden?

    Comment by Troll — 24.05, 2013 @ 18:17

  3. @1 es geht ja nicht um die koppelung von Suchbegriffen in den Suchergebnissen, sondern die Autovervollständigung.
    Diese hat aber mit den Suchergebnsien nichts zu tun, sondern zeigt nur Suchbegriffkombinationen die oft eingegeben werden.
    Gerade bei bekannten Personen wird die Kombination „Name“ + „Betrug“ sicher sehr oft gesucht.

    Wenn Google mit der Vorschau bekannt geben will nach was oft gesucht wird, würde das sicher die Meinungsfreiheit betreffen.
    Wäre eine Seite verboten die eine Statistik beinhaltet was wie oft gesucht wird?

    Comment by Troll — 24.05, 2013 @ 18:30

  4. @3 Ob Google nur die Statistik wiedergibt, steht nicht fest. Außerdem ist die Aussagekraft von Statistiken umstritten bis falsch. Statistiken können manipuliert werden.

    Bei dem hier diskutierten BGH Beschluss waren es PM – International AG und Rolf Song. Bettina Wulff strebt Ähnliches an. Da erscheint Rotlicht als Ergänzung. Bei Wolfgang Schäuble – „der gefährlichste Mann Europas“. Bei Otto Schily erscheint NSU. Bei Guttenberg erscheint Plagiat. Bei Stephanie Guttenberg erscheint Trennung. Auch nicht gerade positiv. Bei von Bismarck – „zu Hitler“- Man kann noch viel mehr nette Ergänzungen finden.

    Es geht darum, welche Typen, Charaktere die Feinheiten bei der Google-Suche bestimmen, welche Anwälte das zum neuen Geschäftsfeld entwickeln. Da sind Bettina Wulff und Rolf Song und dioe Rechtsanwälte Graf von Westphalen und Gernog Lehr bzw. Oliver Moser nicht allein.

    Die juristische Diskussion ist fehl am Platze. Diese löst das Problem nicht.

    Die Auseinadersetzung mit der Autocompletefunktion ist nur ein kleiner Teil bei dem unsäglich vielen Versuchen von Mimosen, sich das Mittelalter über die Zensur zurück zu wünschen. Es gibt eigentlich nur einen Weg: drüber stehen.

    Angela wird gegen FKK nicht vorgehen. Die ist nicht kleinkariert. Bei Wolfgang Schäuble weiß man das nicht. Bie den anderen bin ich mir auch nicht sicher.

    Viele haben ihren Spaß an den Gehirnverrenkungen auf Kosten der Meinungsfreiheit und einer freieren, offeneren Zukunft.

    Comment by Rolf Schälike — 24.05, 2013 @ 19:45

  5. Ich fände es merkwürdig und bedenklich, wenn sich im Namen der Meinungsfreiheit von gigantischen Megakonzernen jedes einzelne arme Menschenwürstchen jeden Mist gefallen lassen muss. Da bin ich aus innerster Überzeugung wirklich richtig kleinkariert. Google soll die Autocompletefunktion abschalten und gut ist.

    Comment by Konrads Suse — 25.05, 2013 @ 01:28

  6. Die Autocompletefunktion ist eine nützliche Funktion. Wird diese abgeschaltet, dann kann diese trotzdem genutzt werden, ohne dass der Betroffene davon etwas weiß.

    Was Rolf Song. Bettina Wulff und andere Mimosen wie Konrads Suse betrifft, so sei zunächst vermerkt, dass die Ergänzungen bei Google nicht ewig die gleichen bleiben. Die „beleidigenden“ verschwinden. Das Interesse an der Bettina Wulff zugeschriebenen Beziehung zum Rotlicht oder bei Rolf Song zu den Scientologen fällt und die Autocompletefunktion pendelt sich in den vernünftigen Bereich ein.

    Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem bei der Google-Eingabe „schöne Anwältin“ eine relativ hässliche und eklige bekannte Medienanwältin an die erste Stelle bei den Suchergebnissen gelangte. Das war wohl manipuliert und dauerte nicht lange. Diese reklativ hässliche Anwältin war so vernünftig, um gegen Google nicht vorzugehen. Kann auch sein, dass deren Einfluss ausreichte, um bei Google in Hamburg ihr mimosenhaftes Ziel direkt zu erreichen. Beides o.k.

    Genauso wie Konrads Suse es nicht möchte, dass jedes armes Menschenwüstchen sich von den Megankonzernen jeden Mist gefallen lassen muss – was hier nicht der Fall ist, denn weder Bettina Wulff noch Rolf Song sind arme Menschenwürstchen – möchte ich nicht, dass einflussreiche und fragwürdige Gestalten mimosenhaft die Meinungsfreiheit bestimmen, dass korrupte und betrügerische Typen sich zu leicht verstecken und Informationen wegklagen können, und dass tatsächlich arme Menschenwürstchen, ähnlich wie Mörder, von geschäftstüchtigen, hemmungs- und verantwortungslosen Advokaten vorgeschoben werden, um auf Kosten der Meinungsfreiheit mit vorgeschobenen Persönlichkeitsrechten ihre kleinkariertes, mittelalterliches Geschäft betrieben.

    Zur Klarstellung. Ich bin keinesfalls ein Freund von Google, diesem Konzern, dessen Geschäftsfeld auf täglich millionenfacher Verletzung von Rechten anderer beruht. Diese Rechtsverletzungen sollten uns aber nicht ins moderne Mittelalter zurückführen. Auf Mimosen und kleinkarierte Typen möchte ich mich nicht verlassen, was die Auseinandersetzung mit Megakonzernen betrofft. Mimosen und Kleinkarierte sind Pfeiler von Diktaturen und Verbrechen, weil es denen vorrangig und hauptsächlich um ihre eigenen, persönlicher Befindlichkeiten geht. Deren Verhalten Anderen gegenüber ist oft schlimmer als das von Google.

    Comment by Rolf Schälike — 25.05, 2013 @ 07:47

  7. @ Peter, Du hast im Prinzip recht. Verschwindet allerdings die Google-Krake, dann wird diese weiter im Geheimen funktionieren. D.h., die Googlke-Krake kann nicht mehr verschwinden, wie auch die gefährliche Einrichtugn, das Internet (Zitat: Bukse), nicht mehr verschwinden kann. Finanziert wird diese dann nicht durch unsere Wertbegelder, sondern durch die Steuergelder, Kriege etc. Das wäre eine schlimmere Diktatur als die heutige.

    Dem leisten Mimosen, Mörder und Kleimkarierte Vorschub.

    Comment by Rolf Schälike — 25.05, 2013 @ 16:43

  8. *Blink – Blink*
    Mein Crawler sagt mir, jemand „Nigger“ im Internet auf einer überwachten Seite gesagt.

    *Blink – Blink*
    False alarm – Idiot***
    Thank you crawler

    *** Die hate-crimes werden im Internet sicherlich Milliarden „Postings“ ausmachen. Meist anonym. Würde man sie verfolgen wollen, … wär ich aber dafür. Nur dann müßte man jedem Idioten deswegen ohne Rechtsgrundlage den Arm auf/abreissen. Fürchterlich, was man machen muss um son Idioten zur Strecke zu bringen.

    PS: @Rolf Schälkie: Jetzt sag doch nicht jedom daher gelaufenen „Du hast im Prinzip Recht“, um eine Antwort einzuleiten. Nimm doch mal: „So einfach kann man es sich nicht machen.“

    Comment by Shual — 25.05, 2013 @ 18:31

  9. Der Abschaum hat leider Macht. Er ist bereit im Schafspelz als Mimose und Kleinkarierter zu morden. Das ist zu berücksichtigen. Es möchte und sollte gestreichelt werden.

    Das Problem sind nicht die Schafe, sondern die Wölfe und die korrumpierten Intellektuellen, die mitheulen, mitdenken und relativieren.

    Comment by Rolf Schälike — 25.05, 2013 @ 20:32

  10. @ Rolf Schälike

    So einfach kann man es sich nicht machen.

    Comment by Shual — 25.05, 2013 @ 21:39

  11. @10 Shual Nichts ist einfach. Allerdings kann man auch etwas kompliziert machen, obwohl es einfache Lösungen gibt.

    Bei der ganzen Diskussion um die Autocompletefunktion fehlt mir die Analyse der Interessen der an der Diskussion beteiligten und der entscheidenden Juristen beim BGH und drüber.

    Reine juristische Gehirnverquerungen empfinde ich als grundsätzlich daneben. Wer ist schlauer, wer hat die besseren Argumente, wer kann wen überlisten, erinnert mich an die Bibelforscher, deren Ergebnisse uns auch nicht weiter bringen.

    Leider muss man sich in diesem Feld bewegen, weil diese Verquerer Macht besitzen und einem das Leben schwer machen können und es auch tun.

    Dass Google alle Häuser fotografierte ist doch wesentlich eingreifender als irgendwelche Ergänzungen mit Rotlicht, Betrüger, Scientologe etc.

    Das Häuserfotografieren haben wir über uns ergehen lassen und nichts Schlimmes ist passiert.

    Auch die Autocompletefunktion kann man einfach dulden. Gefährlicher sind die, die wegen der Autocompletefunktion die Betroffenen schlecht /schlechter behandeln. Das wäre ein viel wichtigeres Thema, auch für Juristen.

    Comment by Rolf Schälike — 26.05, 2013 @ 01:13

  12. Frage an Sie, Herr RA @Stadler: Haben Sie in Ihrem Blog schon mal die google-Zensur angesprochen – die in Europa: Deutschland. Nicht die in Asien: China? Vor Jahren gab es da mal in einer Zeitschrift zur Aufkärung eine gute Dokumentation (könnte rausgesucht werden).

    Comment by Schwarze — 26.05, 2013 @ 17:16

  13. Google, Inc., eine Gesellschaft nach kalifornischem Recht, hat in Deutschland Grundrechte?

    Comment by Jens — 30.05, 2013 @ 04:12

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