Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.5.13

Das Urteil des BGH zu Googles Autocomplete-Funktion

Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google habe ich für Heise besprochen, soweit eine Presseerklärung das zulässt. Deshalb hier im Blog nur der Hinweis auf den Beitrag bei Heise-Online. Zu der Thematik hatte ich im letzten Jahr schon ausführlicher gebloggt.

Das Urteil hat mich im Ergebnis dann doch etwas überrascht, weshalb ich umso gespannter auf die Urteilsbegründung bin. Man wird abwarten müssen, inwieweit das Urteil tatsächlich verallgemeinunerungsfähig ist und ob Google jetzt massenweise Aufforderungen zur Bereinigung seiner Autovervollständigung erhalten wird.

Google hat bislang offenbar auch noch nicht konkret erklärt, wie man auf das Urteil, das ja unmittelbar nur zwischen den Parteien wirkt, reagieren wird.

posted by Stadler at 16:15  

6 Comments

  1. Ihr Beitrag wie auch die Berichterstattung in div. Publikationen könnte einen zu der Annahme verleiten, die Google Suchmaschine wäre praktisch die einzige, die eine Autocomplete-Funktion besitzt bzw. bei der Eingabe des Namens der künftigen Ex-Präsidenten-Ex-Gattin Vorschläge machen, die diese in Verbindung mit dem Rotlicht-Milieu bringen. Diesen Eindruck sollte man vermeiden. Die gleiche Suche bei Bing zeigt nämlich ziemlich ähnliche Vorschläge und die Funktion dürfte wie bei Google auf Eingaben in anderen Suchen beruhen. Soweit andere Anbieter die Technik von Google und Bing nutzen, kann es wohl ebenfalls zu entsprechenden Vorschlägen kommen. Geprüft habe ich das nur bei Yahoo, die noch mit Bing zusammen arbeiten.

    Comment by M. Boettcher — 14.05, 2013 @ 18:28

  2. Die Google-Suchergebnisse dienen oft als Begründung für Verbote. Eine Quelle für Verbote sind diese so und so.

    Gibt es z.B. einen Artikel ohne Namensnennung, aber bei bestimmten Suchwörtern erscheint ein anderer Artikeln mit dem Namen, so kann der namenlose Artikel verboten werden wegen der Erkennbarkeit durch den davor bzw. dahinter liegende Artikel..

    Gelangt ein Artikel unter die ersten zehn Suchergebnisse bei Google, dann ist die Betätigung eines Verbotantrages wahrscheinlicher (sicher).

    Insofern entscheidet Google – und verdient dabei Geld – mit, was verbieten werden kann. Ohne Google gebe es weniger Verbote.

    Der Kläger des hier diskutierten BGH-Urteils hat sich mal kritisch zu den Scientologen geäußert. Man findet dazu was im Internet. Jetzt klagt er gegen eine solche Kopplung.

    Schreibe ich, z.B., etwas über Zensur dann brauche ich mich auch nicht zu ärgern – ich würde mich sogar freuen – wenn Google bei der Suche nach „Buskeismus“ mit „Buskeismus Zensur“ ergänzt.

    Alles nur eine Geschäft für die Schwarzkittel, genährt von Mimosen und anders durchgeknallten Typen.

    Comment by Rolf Schälike — 14.05, 2013 @ 20:19

  3. @2 Buskeismus kämpft gegen Zensur. Keine Ursache, gern geschehn.

    So wie soeben, kann jeder versuchen, Google zu beeinflussen. Linkfarmtricks etc.. Wenn nun Google eine Schnittstelle bieten soll, über die man Rechtsverletzungen melden kann, hat man einen viele wirkungsvolleren Zugang und entsprechendes Missbrauchspotential. Da könnte jemand auf die Idee kommen, Herrn Schälike die Zensur wieder wegzukürzen. Sage keiner, dass solche Take-Down-Schnittstellen nicht missbraucht werden können. http://www.heise.de/tp/artikel/35/35537/1.html

    Aber selbst, wenn alles ganz unschuldig läuft: wem gehört der Name „Stadler“. Herr X. Stadler klagt den Zusammenhang „Abmahnung Stadler“ aus Google, denn Abmahnung ist etwas schlimmes, mit dem er nicht in Zusammenhang gebracht werden will. RA T. Stadler wundert sich, warum seine auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei plötzlich unter einer Flaute leidet, wo doch früher soviele Klienten über das Internet zu ihm kamen.

    Ist es wirklich das richtige Bild vom mündigen Bürger, das er auf zwei, drei hingeworfen Stichworte zu lechzen beginnt, wie der Pawlowsche Hund?

    Comment by ThorstenV — 15.05, 2013 @ 21:01

  4. @3 Der Bürger ist mündig. Die BGH Richter wohl nicht alle und nicht immer. Geschäftstüchtige Anwälte missbrauchen die Unmündigkeit und das verquerte Denken der Richter/Innen.

    Comment by Rolf Schälike — 16.05, 2013 @ 00:52

  5. Endlich mal eine gute Entscheidung! Es ist anscheinend nicht jedem bekannt, daher hier zur Info:

    Es gibt Firmen, die solange unwahre Zusammenhänge/Begriffe bei Google eingeben, bis der Drops gelutscht ist.

    Ein Glücksmoment für Firmeninhaber und Privatleute, ihre Konkurrenz oder Hassobjekte damit bashen zu können. Untragbar seit Jahren. Das Urteil ist überfällig gewesen und kann nur die überraschen, die keine Ahnung haben, was sich abspielt. Die Platinblonden.

    Comment by Staatstrojaner-Schredder — 17.05, 2013 @ 13:07

  6. @Nur für Google-Fans als Nachtrag:

    Mit vier Klicks besorgen sich unfeine Leute eine Software, in der man nur noch den Namen und das Unwort eingeben muß. Ich möchte Euch mal sehen, wenn Euer Privatname plötzlich mit dem Zusatz Kinderf… oder Mörder bei Google zu finden ist.

    Das Gejaule möchte ich mal hören!

    Google gehört der Hahn zugedreht. Ich habe die Schnauze voll von diesem dummdreisten Monopolisten mit dessen schmierigen Dauergrinsern, nach dem Motto „uns kann keiner ausbremsen“.

    Doch, man kann und man wird!

    Comment by Staatstrojaner-Schredder — 17.05, 2013 @ 13:32

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