Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.3.13

DAV: Geplantes Berliner Gesetz zu Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen ist verfassungswidrig

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes des Berliner Abgeordnetenhauses über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen geäußert.

Die Einschätzung des Fachausschusses Gefahrenabwehr des DAV ist eindeutig. Es liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vor, der schon nicht geeignet ist, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Auch die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne wird vom DAV bezweifelt.

Letztlich halte ich gerade auch folgende Erwägungen des DAV für überzeugend und durchgreifend:

Zudem steht zu befürchten, dass das nun vorliegende Gesetz Ausgangspunkt für die Etablierung weiterer Eingriffsbefugnisse der Polizei in Zusammenhang mit Videoüberwachung bei Versammlungen sein wird. Das BVerfG hat zwar in seiner Eilentscheidung zum ersten Entwurf des Bayrischen Versammlungsgesetzes ausdrücklich ausgeführt, dass die Aufzeichnung von Übersichtsaufnahmen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig sei. Wenn aber entsprechend dem Berliner Entwurf laufend ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr derartige Übersichtsaufnahmen angefertigt werden, liegt es aus polizeilicher Perspektive nahe, vorläufige Aufzeichnungen vorzunehmen, um sodann nach der Versammlung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Speicherung nach § 12a VersG zu entscheiden. Das würde im Ergebnis dann eine umfassende, anlasslose Videoüberwachung von Versammlungen bedeuten.

Nicht hinreichend beachtet hat man in Berlin auch die Vorgaben des BVerfG. Danach stellt die Anfertigung solcher Übersichtsaufzeichnungen nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer einen Grundrechtseingriff dar, weil auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen in der Regel individualisierbar mit erfasst sind. Ein prinzipieller Unterschied zwischen Übersichtsaufzeichnungen und personenbezogenen Aufzeichnungen besteht nach der Rechtsprechung des BVerfG wegen des Stands der heutigen Technik deshalb nicht mehr.

Letztlich ist das Gesetz zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen gleichzeitig auch ein Gesetz zum Filmen einzelner Demonstrationsteilnehmer. Genau das ist aber, jedenfalls zum Zweck der „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ nicht mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbar.

posted by Stadler at 21:48  

4 Comments

  1. Ich bin gespannt wann diese drecks Regierung anfängt die Verfassung zu ändern.
    Beten für KEINE 2/3 Mehrheit.

    Comment by Troll — 12.03, 2013 @ 13:37

  2. Die Bullerei hat schon immer gefilmt, immer rechtswidrig, aber sie machen sich nichts daraus.

    Sie wissen, ihre Staatsanwaltschaften werden keine Maßnahmen ergreifen.

    Kriminelle Robenträger, die ihre Bullen immer schützen.

    Jetzt hat ein Bayern-Richter einen Bullenschläger in zweiter Instanz von einer Haftstrafe freigesprochen und als Ersatz eine Bewährungstrafe ausgesprochen.

    Urteilsbegründung:

    Er solle nicht härter bestraft werden, als der Bullenschläger, der einen 16-Jährigen zusammengedroschen hat und mit 11 Monaten auf Bewährung davongekommen ist (wobei der Bullenarsch die Unverschämtheit hat, Revision einzulegen, der Typ, der gefesselten Kindern gerne die Zähne an der Wand ausschlägt, Drecksmonster).

    Solche Staatsanwaltschaften und Richter sind kein Abschaum der Kloake.

    Sie sind die Kloake höchstselbst.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 13.03, 2013 @ 21:45

  3. Ps.

    Im Jahresbericht von AI werden Bayerns kriminelle Bullenschläger auftauchen. Ich habe die Fakten weitergeleitet.

    Die Welt weiß bescheid, was sich in Bayern abspielt. In der Freisler-Justiz der kriminellen Robenträger und Bullen.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 13.03, 2013 @ 21:54

  4. @Schweinerichter

    Es gibt ein paar Leute, die sowas wie Euch nicht mehr ertragen können. Bullenschützer, Unrechtssprecher, angeblich „im Namen des Volkes“.

    Ihr sprecht nicht im Namen des Volkes. Ihr schützt Eure Schlägerbullen!

    Doch es gibt Kämpfer der alten Garde. Leute, die 80 Jahre alt sind, denen „lebenslängliche Haft“ nichts mehr ausmacht.

    Die werden sich um Euch kümmern, Euch miese Richter, Euch Straftäter, Euch Kriminelle.

    Wir haben die Nase voll von Euch „Dr. Freisler“!

    Wenn Ihr zwei Meter unter der Erde landet, werde ich eine Halle mieten für eine Party.

    Dann kommen die zu Wort, die Ihr geschlagen, vergewaltigt, beleidigt, gedemütigt, falsch beschuldigt, verbrannt, gefoltert und verleumdet habt.

    Ich freue mich.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 13.03, 2013 @ 22:47

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