Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.2.13

Die Klage von Bruno Kramm gegen die GEMA

Der Musiker und Piratenpolitiker Bruno Kramm hat zusammen mit seinem Bandkollegen Stefan Ackermann („Das Ich„) Klage gegen die GEMA zum Landgericht Berlin erhoben. Die Klageschrift liegt mir vor.

Die beiden Musiker wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die GEMA nicht berechtigt ist, von der GEMA-Vergütung, die den beiden Klägern als Komponist und Textdichter zusteht, Verlegeranteile von zwei Musikverlagen in Abzug zu bringen. Die GEMA soll außerdem Auskunft darüber erteilen, welche Beträge sie konkret an die Musikverlage abgeführt hat und soll anschließend diese Verlegeranteile (nochmals) an die beiden Kläger auszahlen.

Die Klage stützt sich maßgeblich auf eine Entscheidung des Landgerichts München I, das die Verteilungspraxis der VG Wort beanstandet hatte.

Die Argumentation ist im Kern dieselbe. Wer zuerst einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft (GEMA oder VG Wort) geschlossen hat, kann danach einem Verlag keine Rechte mehr einräumen, weil es nach der Rechtseinräumung gegenüber der Verwertungsgesellschaft keine Rechte mehr gebe, die man dem Verlag noch einräumen könne. Weil der Verlag dieser Logik folgend über keine (abgeleiteten) Rechte verfügt, soll er auch nicht berechtigt sein, an den Ausschüttungen der GEMA bzw. VG Wort teilhaben zu dürfen.

Die Entscheidung des Landgerichts München I ist nicht rechtskräftig und die rechtliche Bewertung ist für das LG Berlin auch nicht zwingend. Sollte sich diese Rechtsansicht allerdings durchsetzen, würde dies bedeuten, dass auf die GEMA erhebliche Nachforderungen von Komponisten und Textern zukommen würden.

posted by Stadler at 22:35  

10 Comments

  1. Da kann man ja nur hoffen das die beiden Musiker gewinnen und diese unsägliche Gema an den Nachforderungen Pleite gehen wird :-D

    Comment by Stefan — 4.02, 2013 @ 06:44

  2. Müssen dann nicht auch die Verlage das Falsch ausbezahlte Geld zurückzahlen?
    Die Gema steht ja nur dazwischen und ändert rückwirkend die Verteilung. Die Gema muß ja nicht selbst für die Summen aufkommen.
    D.h. die Verlage müssen sich auf Rückforderungen gefasst machen?

    Comment by Troll — 4.02, 2013 @ 13:04

  3. Wenn das Gericht im Recht gibt, müsste der Verlag aber Schadensersatzansprüche gegen Ihn haben. Er hätte dann schließlich dem Verlag Rechte eingeräumt, die er gar nicht mehr hatte.

    Comment by Junior — 5.02, 2013 @ 12:07

  4. Zwangsverlagseinnahmen für auf Ehefrauen von Redakteuren angemeldete Verlage! Verlage die nur als tote Briefkastenfirma daliegen um den Komponisten 40% für nichts wegzunehmen! Und das seit Jahrzehnten im Milliardenbereich. Die Hälfte der Musikverlage sind solche Leichen. Die Gema versagt und benimmt sich vor Gericht auch noch selten dämlich. So geht sie wirklich pleite. Dann kauft sie Kim Schmitz zusammen mit V.Fritzmann für 1 € und alles ist in Butti bei Mutti. Die verkauft sie dann nämlich an Scheich Al Thani :-)

    Comment by Hanno di Rosa — 6.02, 2013 @ 19:02

  5. Die Komponisten wählen sich ihre Verlage freiwillig. Sie brauchen auch mit KEINEM zusammenarbeiten. Doch wenn sie’s tun, kennen sie den Verteilungsschlüssel der GEMA.
    Dieser Schlüssel wird nicht von der GEMA willkürlich festgelegt sondern von den GEMA-Mitgliedern: Meist die Komponisten, plus die Texter und Verleger.
    Will sagen: Wenn die klagenden Komponisten mehr Geld wollen, also auch das iherer Verleger, sollten sie keinen Verlagsvertrag abschließen (und alle Vorteile genießen). Doch wenn sie ihn abschließen, sollten sie auch bzu dem stehen. Alles andere ist, sorry: ehrlos.
    Und die, die hier und woanders so gerne über die GEMA schimpfen, sollten sich erstmal informieren; das ihr Gezeter is nur sowqas von ahnungsbefreit…

    Comment by Klaus — 6.02, 2013 @ 19:09

  6. Na Klaus,
    Sie arbeiten nicht zufällig für die GEMA?
    Sicher nicht. Sonst wüssten Sie ja, dass die GEMA-Mitglieder, die den Schlüssel festlegen, nur ein kleiner Kreis von Spitzenverdienern sind.
    Das sind nicht zuletzt aber auch die größten Profiteure dieses Schlüssels.

    Comment by Senior — 6.02, 2013 @ 20:33

  7. @Klaus: Das Publikum hier ist zu gut informiert, um auf Ihre Lügen hereinzufallen.

    Comment by Klausentlarver — 7.02, 2013 @ 01:27

  8. @Klaus: wenn ich die hautnah miterlebten Situationen so richtig im Kopf habe, sind eben die Verträge, die Verlage mit Künstlern schließen, von den Verlagen vorbereitet und manchmal sogar einfache Formulare.

    Dass Sie mit dem Grundsatz „Erst lesen, dann unterschreiben“ argumentieren ist schon richtig, aber praktisch auch von ähnlicher Bedeutung wie irgendwelche Fußnoten unter Mobilfunkverträgen.

    Das Wort „ehrlos“ zu verwenden, wie Sie es tun, verkennt die Situation und ist eher eine Sinnumkehr.

    Comment by Florian — 7.02, 2013 @ 13:23

  9. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-761012.html

    RTL-ZDF und diverse Produktionsfirmen betreiben dieses Modell seit Jahrzehnten: der Komponist wird gezwungen einen Teil seiner Gema Einnahmen an einen „Musikverlag“ abzugeben. Dieser „Verlag“ war gerne mal auf den Namen der Ehefrau eines Redakteurs angemeldet. Wer sich weigerte, verlor den Auftrag!
    Der „Verlag“ war und ist nie verlegerisch tätig, sitzt nur als Schmarotzer in der Mitte und saugt ab!

    Neuste Methode: ZDF Enterprise verbietet GEMA Komponisten! Es dürfen nur Englische oder US-Komponisten die Musik machen, die nicht in der GEMA sind!!!

    Comment by Hanno di Rosa — 9.11, 2013 @ 17:55

  10. http://www.nmz.de/artikel/wer-sich-weigert-kommt-auf-die-schwarze-liste

    Der Composers Club schreibt ferner, es sei bemerkenswert, „dass die Praxis der Zwangsinverlagnahme von den großen Sendeunternehmen, auch den öffentlich-rechtlichen Sendern, stillschweigend geduldet und teilweise auch selbst betrieben wird.

    Comment by Hanno di Rosa — 9.11, 2013 @ 18:00

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.