Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.11.12

Der „Deal“ im Strafrecht vor dem BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 07.11.2012 über die Zulässigkeit von Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten bzw. seinem Verteidiger. Das Gesetz ermöglicht in § 257c StPO einen solchen „Deal“ im Strafverfahren unter gewissen Voraussetzungen.

Das BVerfG hat im Rahmen der zu verhandelnden Verfassungsbeschwerden Prof. Altenhain von der Universität Düsseldorf beauftragt, eine empirische Studie zur Praxis der Verständigung im Strafverfahren durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Studie sind bereits durchgesickert, worüber die Süddeutsche in ihrer heutigen Ausgabe berichtet. Nach dem Bericht der Süddeutschen treffen mehr als die Hälfte der Strafrichter informelle Absprachen unter Umgehung von § 257c StPO. Außerdem, so die SZ, hält die Hälfte der Richter den Deal zwar für unverzichtbar, gleichzeitig wird die gesetzliche Regelung von der Richterschaft mehrheitlich aber für untauglich erachtet. Man darf gespannt sein, ob die Untersuchung vollständig veröffentlicht wird und welche Auswirkungen sie auf die Entscheidung des BVerfG haben wird.

Selbst als jemand, der nur gelegentlich Strafverteidungen macht, kennt man die Situation. Vom Gericht und von der Staatsanwaltschaft wird einem bedeutet, dass die Verurteilungswahrscheinlichkeit sehr hoch sei, während man gleichzeitig für den Falle des Geständnisses des Angeklagten einen spürbaren Strafnachlass in Aussicht gestellt bekommt. In dieser Situation lassen sich eine Reihe von Angeklagten zu einem Geständnis bewegen, weil man ihnen einerseits deutlich zu verstehen gibt, dass sie ohnehin verurteilt werden und es deshalb unklug wäre, auf den Strafnachlass zu verzichten. In dieser faktischen Drucksituation werden zwangsläufig auch falsche Geständnisse abgegeben. Andererseits führt der Deal bei komplexen Sachverhalten z.B. im Wirtschaftsstrafrecht gelegentlich auch zu unangemessen niedrigen Strafen. Beides wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Die derzeitige gesetzliche Regelung wurde beispielsweise auch von BGH-Richter Thomas Fischer, der zugleich einer der bedeutendsten Strafrechtler hierzulande ist, mehrfach deutlich kritisiert.

posted by Stadler at 10:53  

17 Comments

  1. Es wirft zwei Umstände auf, die tiefe Gräben in die Gesellschaft reißen und das Rechtsempfinden massiv zerstören:

    1. Man hat den Eindruck, Leute mit Geld können sich freikaufen. In der Tat sitzt kaum jemand im edlen Zwirn jemals im Knast. Sie zahlen. In 92% der Fälle kaufen sie sich frei mit Geld, weniger mit Aussagen. Nein, mit hohen Geldsummen, die andere Straftäter als „Strafe“ nicht bezahlen können. Richter mit Beißhemmung. Vor allem, wenn die Leute einen Dr.-Titel haben. Eine Krähe….

    2. Zu den Armen, den Menschen ohne Geld:

    Man kann in diesen Fällen von Geständniserpressung und Nötigung sprechen. Motto: Schweigst Du, landest Du im Knast, redest Du, gibt es Bewährung. Ich nenne sowas keinen Deal, sondern einen Straftatbestand der Staatsanwaltschaften und Richterschaft.

    Diese Typen sind aus dem Rechts(!)verkehr zu ziehen, aus dem Amt zu entfernen und selber vor Gericht zu bringen.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 11:16

  2. Ps. Die Nutzlosigkeit von Rechtsanwälten wurde hier ja schon mehrfach besprochen. Leider gibt es bei gewissen Strafsachen einen Anwaltszwang.

    Es wäre oftmals besser, die Angeklagten würden ohne solche Totalversager auf der Bank sitzen.

    Es ist mir schleierhaft, warum sich RA auf Deals einlassen können, anstatt gegen die Staatsanwaltschaft/Richterschaft sofort juristische Maßnahmen zu ergreifen und diese Typen namentlich publik zu machen. Es sind Kriminelle. Erpresser, Nötiger.

    Wenn RA versagen, kummeln und schummeln, ist es kein Wunder, daß die Gegenseite ihre kriminellen Machenschaften munter weiter durchführt.

    Aber wir wissen ja, Deutschland ist kein Rechtsstaat. Jedenfalls nicht vor Ort, im Gerichtssaal. Das lernt jeder, der sich nur andeutungsweise mit dieser Materie beschäftigt. Jeder Laie erkennt das, jeder Depp.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 11:47

  3. Der Meinung von Tim und der Fragestellung des Artikels schließe ich mich ausdrücklich an.

    Diese ‚Deals‘ dienen eher den subjektiven und arbeitstechnischen Interessen der Richter –> der StaatsAnwälte und der Anwälte… statt einer RechtsSprechung ‚Im Namen des Volkes‘.

    Ich wäre dafür, dass alle gestellten Anträge (worunter auch die ‚Deals‘ fallen) bei einem Gericht öffentlich zugänglich sein sollten.
    .
    Überhaupt würde ich es begrüßen, wenn in jedem GerichtsSaal WebCams aufgestellt würden (bis auf Ausnahmen natürlich). Auch wäre eine ordentliche Protokollierung in Wort und Bild durch einen LiveStream viel effektiver… und würde Abhilfe gegen RechtsVerdrehungen bieten.

    Comment by Michael Haufe — 2.11, 2012 @ 11:59

  4. Die Aufzeichnungen haben bereits, mit Einwilligung des Betroffenen, bei der Polizei zu beginnen. Dort, wo Leute ihre Rechte nicht kennen, darüber, daß sie dort nichts sagen müssen, nicht aufgeklärt werden. Im Gegenteil. Dort, in den Wachen, fängt die Nötigung, die Erpressung, die Körperverletzung, die Bedrohung erst an. Bei Prügelbullen. Bei denen, wo sich jedes Opfer selber den Kopf am Türrahmen gestoßen hat, wo man die Menschen ausliefert an diese Kriminellen. Bei dem Bullendreck fängt es an, den Schlägern, den Erpressern, den Folterern. Ganze Polizeiwachen sind schon aufgelöst worden, weil sie gemeinschaftlich Straftaten begangen haben. Schlagen, vergewaltigen, foltern. Das können sie.

    Deutschland ein Rechtsstaat?? Klar.

    Ja, unsere RA sollten lernen. Es gibt nur noch ca. 10%, die den Namen Rechtsanwalt überhaupt noch verdient haben. Der Rest ist Abfall.

    Ein Berufsstand im Niedergang. Ein Rechtsstaat mit gekauften, korrupten Staatsanwälten, die ihre Bullen nie vor Gericht bringen, überforderte, nachlässige Richterschaft, die alles abhaken, was von dort kommt. Ein Sumpf, nicht etwa eine rechtsstaatliche Justiz.

    Kloake.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 13:10

  5. @ 4 von ‚Tim‘ Etwas derb formuliert, finde ich. Es gibt auch sehr anständige Bullen. Aber vielleicht sollte man PolizeiWachen auch mit WebCams ausstatten – ebenso wie (fakultativ) Gefängnisse?
    Ich ginge jedenfalls lieber in einen Knast, der vollständig mit WebCams ausgerüstet wäre.

    Aber zurück zum Thema: ‚Deals‘ dürfen einfach nicht sein – sie widersprechen dem Gebot, dass GerichtsVerhandlungen (bis auf Ausnahmen) öffentlich stattfinden müssen.
    Wenn aber die ‚Verhandlung‘ ins HinterZimmer verlegt wird, ist sie definitiv nicht mehr öffentlich.

    Comment by Michael Haufe — 2.11, 2012 @ 14:20

  6. Michael, es gibt sie, die guten Bullen. Sie sind eine Minderheit. Die Ausnahme bestätigt die Regel.

    Die Bullerei tobt sich gerne an Ausländern, Obdachlosen und Asylanten aus. An denen, die keinen Anwalt haben. An denen, die wehrlos sind.

    Ich weiß, was sich bei der Bullerei abspielt. Mir macht keiner was vor. 2% aller Straftaten von Bullen landen vor Gericht. Der Rest wird eingestellt oder gar nicht erst verfolgt. Ich weiß, daß die Staatsanwaltschaft diese Straftäter schützt. Deren dreckige Handlanger. Welcher Sklavenbesitzer würde die seinen nicht schützen?

    Wie kann es sein, daß ein Drecksbulle Frauen in Auslieferungshaft vergewaltigt, diese ausgewiesen werden und man daher so ganz „leider“ die Opfer irgendwie nicht mehr auffinden kann?

    Wie kann es sein, daß ein Afrikaner sich selber, an Händen und Füßen gefesselt, in einer Bullenzelle anzünden kann, wobei der Durchsucher sagt, das Opfer habe kein Feuerzeug gehabt? Wo kommt eigentlich ein Nasenbeinbruch her? An Händen und Füßen gefesselt ggf. aufgrund von Luftdruck die Nase gebrochen?? Oder eher plattgeschlagen von Bullen und dann zur Verdeckung der Straftat verbrannt von den dreckigen Mördern??

    Frauen, vergewaltigt von einem Arschloch. Klagt sich bis zum Bundesgerichtshof durch. Das Arschloch sitzt im Knast, weil die Vorinstanz ignoriert hat, daß der Typ bereits vorher durch Vergewaltigung im Dienst aufgefallen ist?? Vergewaltiger-Bullen? Vorbestraft? Danach weiter im Dienst? Zweite Vergewaltigung, und diese Frau muß durch alle Instanzen gehen, um zwei Freisprüche in ihrem Fall revidieren zu lassen? Wo leben wir???

    Ja, unsere Freunde und Helfer. Wenn ich hier auspacken würde, dann könnte der Server überlastet werden.

    Bullen und Justiz. Vor allem die lustigen Freunde mit zweitem Staatsexamen.

    Irgendwann holt Euch mal jemand aus Euren Löchern, und dann gnade Euch Gott.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 14:58

  7. Tim, vermutlich rege ich mich genauso über diese bestialischen Verhältnisse auf, wie Du. Und mich regt auch auf, das die Legestative wegschaut, wenn die Exekutive ihre ‚Spielchen‘ treibt. Im Gegenteil, sie schreibt weiter fleißig Gesetze, die ihr immer noch mehr Macht zuschanzt. Die Judikative gleicht heute in vielen Fällen einem neofeudalen JunkerStand, der sich durch RechtSprechung weitestgehent das Recht zur WillKür zugeschanzt hat (oder sich dies eben auch noch von der Legestaive absegnen lässt – siehe die ‚Deals‘).

    In Israel ist es vorgemacht worden, der StaatsPräsident wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Wäre soetwas in DeutschLand denkbar? Hierzulande müßten dutzende Richter wegen RechtsBeugung vor Gericht gestellt werden, was praktisch nahezu unmöglich ist. Ebenso müßten hunderte von StaatsAnwälten auf die AnklageBank, etwa wegen ‚StrafVereitlung im Amt‘, jede Menge Anwälte, wegen MandantschaftsVerrat usw.

    Hast Du ja mitbekommen, dass Bullen beim Ku Klux Klan waren. Es erfolgte lediglich eine Versetzung. Einer der Ku Klux Klan Bullen war der Chef der getöteten Polizistin im sogenannten NSU_Fall – und die Legestative schaut weg, hat Angst, sich die Finger im Sumpf schmutzig zu machen, hat vermutlich Angst, dass der eigene KokainKunsum oder anderer erpresserischer Druck wirksam wird. Ich weiß, es ist zum Kotzen – aber wie ändern wir das?

    Comment by Michael Haufe — 2.11, 2012 @ 15:30

  8. Ein Wiki ist notwendig.

    Straftaten von Bullen werden aufgezeichnet. Juristen und Richterschaft werden sich verantworten müssen.

    „Im Namen des Volkes“!

    Wer Leute auf der Wache einen Menschen zusammenschlägt ohne jede Strafe (bei Bullen auch „Gewohnheitsrecht“ genannt), wer meint, den Dreck decken zu müssen, Staatsanwaltschaft etc., wird Publikum vor seiner Haustür vorfinden.

    Ich hasse Prügelbullen, aber vor allem die Staatsanwälte, die solche Typen schützen.

    Ihr werdet lernen.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 16:17

  9. Ein Wiki wäre okay.

    Aber individuelle, wie kollektive SelbstJustiz lehne ich strikt ab!

    Comment by Michael Haufe — 2.11, 2012 @ 17:14

  10. Michael, wenn dieser Staat nicht für Ausgleich, Strafe, Vergeltung sorgt, wie es den Opfern zusteht, dann hat er versagt. Dann werden sich andere Leute darum kümmern.

    Die Justiz versagt dann, wenn sie vorsätzlich, wissentlich und willentlich Strafen versagt. Das kommt ständig bei Bullen vor, diese haben einen Freifahrtschein, das ist ebenso der Fall bei den „armen Jugendlichen“, den „armen Asozialen“, die immer sowieso selber Opfer sind oder waren, diese kleinen Pisser. Alle sind verantwortlich, nur dieser Dreck selber ist ein Lamm!

    Nein! Wenn die Justiz versagt, wird sich eine Bürgerwehr kümmern. Ich bin nicht braun, wähle PP oder Grün.

    Wollen wir eine Bürgerwehr? Nein! Also bitte. Wenn die Justiz versagt, werden wir die Knarre ziehen. Ohne jedes Wimperzucken.

    Wenn der Staat versagt, ist der Bürger, die Bürgerin am Zug. Am Abzug. Und ich habe keinerlei Hemmungen. Nope.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 17:38

  11. Ps. Ich bin als Bürger aufgrund des Grundgesetzes berechtigt dann einzugreifen, wenn der Rechtsstaat versagt. Siehe dort.

    Comment by Tim — 2.11, 2012 @ 17:46

  12. Tim… das ist nicht der Weg! Strafen an sich sind eine dämliche Sache, ohne Strafen würden weit weniger Leute in der juristischen und exekutiven Bürokratur ihre Privilegien genießen.

    Kein Mensch hat das Recht einen anderen zu bestrafen! An sich dient eine Strafe (zu der allerdings auch das Verhängen und der Vollzug gehören) lediglich als GegenMotiv gegen eine Tat.

    Du hast insofern Recht: Wenn Polizisten, Richter und StaatsAnwälte selbst keine Strafen mehr befürchten müssen, sprich kein GegenMotiv zu schä(n)dlichen HandlungsMotiven besteht, sieht der Laden schlecht aus.

    Aber SelbstJustiz ist n i c h t die Lösung! Mensch Alter, mach Dich und mich nicht unglücklich, Du wirst in Freiheit gebraucht…*seufz*

    Comment by Michael Haufe — 2.11, 2012 @ 19:59

  13. Ich bin wütend. Ein Wutbürger. Ein Mensch, der auf Gerechtigkeit wert legt. Ein Mensch, dem das Grundgesetz heilig ist. Meine Beiträge sollen aufrütteln, drastisch vor Augen führen, was passieren kann, wenn die Justiz versagt. Sie sollen aufwühlen, aufmischen.

    Es tut sich langsam was in der Justiz. Das erkenne ich z.B. an dem Fall eines Prügelbullen, der bei einer Demo gegen S21 einem Bürger mit einem Schlagstock vollständig anlasslos den Schädel demoliert hat. Er widersprach einem Strafbefehl mit Geldbuße, weil Prügelbullen ihr Unrecht grundsätzlich nicht einsehen. So kam es zum Prozess. Eine Richterin fand das gar nicht lustig. Jetzt hat er acht Monate Haft auf Bewährung erhalten.

    Man sieht, es gibt Hoffnungsschimmer.

    Ich bin friedlich, doch werde weiterhin den Finger in die Wunden legen. Ich werde darin herumbohren, herumstochern, bis es schmerzt. Nur so tut sich was.

    Meine Beiträge gebe ich frei. Man darf sie kopieren und anderweitig veröffentlichen. Ich bitte darum.

    Und nur dem Netz ist es zu verdanken, daß sich Straftatbestände der Beamten in Polizei und Justiz nicht mehr deckeln lassen. Sie kommen alle ans Licht. Ein Segen für jeden Betroffenen.

    Und ich hoffe, jeder Bürger, jede Bürgerin wird irgendwann so wütend wie ich.

    Bis dahin.

    Comment by Tim — 4.11, 2012 @ 13:45

  14. Ps. Der Straftäter in Uniform ist nur deshalb gefunden worden, weil Filmaufnahmen die Beweise geliefert haben.

    Anderer Bullenabschaum bleibt straffrei.

    Wie immer.

    Comment by Tim — 4.11, 2012 @ 15:34

  15. So sehr AgressionsAkte der Polizei zu verachten sind, sind für diese Mißstände meistens deren DienstHerrn verantwortlich.

    Es sind unsere Legestativen bzw. Abgeordneten, welche weitestgehend wegschauen, wenn Gesetze seitens der Exekutive gebrochen werden. Außerdem verursachen sie mit ihrer inkompetenten, abgehobenen und ignoranten Art und Weise die eigentlichen Probleme.

    Ich denke, wir sollten in Zukunft von einer Ethik bzw. einem juristischen Verständnis wegkommen, welches im wesentlichen auf ‚Angst‘ und ‚Schuld‘ aufgebaut ist.
    Besser wäre eine Erziehung hin zu einem anständigen, ausgeglichenen, aufgeklärten Umgang miteinander – auch wenn dann viele GesetzesSchreiber, Polizisten, Anwälte arbeitslos würden.

    Comment by Michael Haufe — 7.11, 2012 @ 15:34

  16. Auch heute wieder: Man darf gespannt sein, ob die Untersuchung vollständig veröffentlicht wird […]

    Ob? Ich glaube langsam, es hackt?!? Da wird Zeug »im Name des Volkes« belabert/ entschieden aufgrund einer vom Volk bezahlten Untersuchung, und dann sei fraglich, ob diese auch öffentlich zugänglich/ publiziert wird?

    Wann nochmal genau ist es nach GG rechtens, das dreiste Korruptpack abzuknallen? Es wird immer ekliger, keinen Deut besser als in den Menschfresser-, Islamo- oder Chinesienstaaten.

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 9.11, 2012 @ 01:35

  17. II. Der Bund und die Länder (Art. 20-37)
    18.7.2012Artikel 20

    [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Was den Absatz 4 betrifft, so haben die Gründerväter bewußt keinen Bezug auf bewaffneten oder unbewaffneten Widerstand genommen. Angesichts der Nazi-Vergangenheit haben sie den bewaffneten Widerstand nicht ausdrücklich ausschließen wollen.

    Es ist also Widerstand in jeglicher Form möglich.

    Gruß

    Comment by Roland — 11.11, 2012 @ 14:42

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