Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.10.12

Wie Facebook mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet

Wer https://www.facebook.com/records aufruft, gelangt auf eine Seite mit dem Titel „Law Enforcement Online Requests“. Dort kann man als Polizeibehörde eine Abfrage der von Facebook gespeicherten Bestands- und Verkehrsdaten beantragen. Wenn man dort eine E-Mail-Adresse die zu einer deutschen Polizeibehörde gehört, eingibt – z.B. …@polizei.hessen.de – dann erhält man eine automatische Antwortmail mit einem Tokenlink. Wenn man diesen Link aktiviert, gelangt man anschließend auf ein internes Portal von Facebook für die Abfrage von Bestands- und Nutzungsdaten. Es gibt dort eine Suchfunktion namens „Record Request“ in der u.a. Angaben zur anfragenden Stelle und zum Tatvorwurf gemacht werden müssen, sowie dazu, aus welchem Zeitraum man Daten benötigt.

Im Anschluss erhält die anfragende Stelle von Facebook eine Eingangsbestätigung und eine Fallnummer. Über das Portal lässt sich der Status der Anfrage bis zur Beantwortung durch Facebook nachverfolgen. Das Prozedere ist u.a. in einem Infoblatt des hessischen LKA – das mir vorliegt – detailiert beschrieben.

Daneben hat Facebook für Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ein Formular zum Anfordern von Daten eines Facebook-Profils sowie ein gesondertes Formular zur Offenlegung von Daten in Notfällen entwickelt. Die Details sind in den „Facebook-Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden“ erläutert, einem Dokument, das Facebook als vertraulich und rechtlich geschützt bezeichnet.

Wie großzügig oder restriktiv Facebook mit diesen Tools umgeht und inwieweit hier Unterschiede nach der Art der anfragenden (nationalen) Behörden gemacht werden, ist mir leider nicht bekannt. Facebook kooperiert jedenfalls äußerst eng mit den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Wenn man außerdem berücksichtigt, dass Facebook möglicherweise auch die Chatkommunikation seiner Nutzer belauscht und aufzeichnet, dürfte sich hier für Ermittler ein interessanter Datenpool auftun.

posted by Stadler at 18:20  

9 Comments

  1. Sehr Interessant. Jetzt würde mich noch interessieren was Versicherungen und Arbeitgeber so alles käuflich an Daten erwerben können. Habe kürzlich gelesen das Google ins Online-Versicherungs-Vermittlungs-Geschäft einsteigen will. Da man da locker 180 Euro pro vermittelter Person einnehmen kann. Wenn die dann dank ihrer Suchdaten Kranke oder anders potential unrentable Kunden ab wimmeln können sind die Daten bestimmt doppelt so viel wert.

    Comment by mark — 23.10, 2012 @ 19:26

  2. Also trackt Facebook nicht nur das Verhalten der Nutzer, sondern nun auch noch gegen sie gerichtete Ermittlungsaktivitäten von Polizeibehörden. Und wir wissen ja, Facebook vergisst niemals…

    Comment by SC — 23.10, 2012 @ 19:37

  3. Wer bei Google nicht gefunden wird, bei Facebook fehlt, nicht twittert, sein Handy regelmäßig ausschaltet, dessen Reiserouten nicht verfolgbar sind, ist ein Terrorist.

    Findet man jeden bei Google, Facebook, twittern alle, und kann man über das Handy den Bewegungsablauf eines jeden verfolgen und feststellen, wohin jeder reist, dann genügen immer noch dien Gesetze, um willkürlich in den Informationstopf zu greifen und die Terroristen herauszufischen.

    Mal sind es die Urheberrechtsverletzer, mal die Bankkritiker, mal die Richter- und Anwaltserschrecker, mal die Markendiebe, oder uneinsichtige Gesetzesbrecher, die zu schnell fahren, falsch parken, Schwarzfahrer, politische Quereinsteiger und, und, und. Jeder hat Dreck am Stecken. Das Internet vergisst nichts.

    Comment by Rolf Schälike — 23.10, 2012 @ 23:42

  4. Der letzte Satz über die Aufzeichnungen ist sehr zurückhaltend formuliert. Bereits 2007/2008 waren z.B. bei einem Verfahren wegen Beleidigung und Verleumdung (also in einem Zivilprozess) in London die ausführlichen Aktivitätenlogs von drei Facebook-Accounts über einen Zeitraum von 36 Stunden maßgeblich für die Entscheidungsfindung des Gerichts …
    http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/QB/2008/1781.html

    Comment by Dreizack — 24.10, 2012 @ 00:34

  5. Ein Kurzbericht mit Kommentar befindet sich hier …
    http://www.twobirds.com/English/Expertise/Pages/High_Court_awards_%C2%A322000_in_damages_in_privacy_and_libel_claim_over_false_Facebook_profile.aspx

    Comment by Dreizack — 24.10, 2012 @ 00:38

  6. „Wie großzügig oder restriktiv Facebook mit diesen Tools umgeht und inwieweit hier Unterschiede nach der Art der anfragenden (nationalen) Behörden gemacht werden, ist mir leider nicht bekannt.“

    Die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden sind von Facebook dokumentiert:
    https://www.facebook.com/safety/groups/law/guidelines/
    Es wird offenbar nach US-Recht Hilfe geleistet und auch internationale Amtshilfe unterstützt.

    Für USA und Irland sind Briefpostanschriften und Telefonnummern genannt.

    Die einzig spannende Frage ist, ob hier Behördenmitarbeiter mit einer Behörden-Mailadresse ungeprüft Missbrauch bei Selbsterklärung begehen können.

    Ansonsten ist es auch offline üblich, dass Institutionen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch eng mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Es sieht eher so aus, dass Facebook den Prozess rationalisiert und global standardisiert hat.

    Das macht es mafiösen Strukturen wie CDU, CSU, und FDP, die sonst z.B. Geldfüsse von Schmiergeld verschleiern, in dem sie durch drei Bananenrepubliken schleusen, damit die Amtshilfeverfahren so lange dauern, dass die Straftaten verjähren, schwerer, der Strafverfolgung zu entkommen. Das war lange und breit durch die Staatsanwaltschaft Augsburg öffentlich diskutiert worden, bis die CSU-Landesregierung die Verfahren ausgebremst hat und ein Staatsanwalt zu Tode kam.

    @Dreizack
    Beleidigung (§185 StGB) und Verleumdung (§187 StGB) sind bei uns Straftaten, auch wenn viele Redaktionen bei Online-Foren auf dem Beleidigungstrip ohne Antrag des Beleidigten Selbstjustiz üben. Rechtliche Grauzonen unsere Qualitäts-Medienlandschaft halt, die die Selbstjustiz jetzt von Google bezahlt haben wollen (Keese und Mitverschwörer).

    Comment by Wolfgang Ksoll — 24.10, 2012 @ 10:47

  7. Es ist keine Frage ob Chatkommunikation aufgezeichnet wird (das tut es immer), sondern ob und wann die Daten irgendwann mal gelöscht werden.

    Auch PN (oder PM) sind nicht sicher, weil auch die oft in Klartext gespeichert werden und der Datenbank-Admin kann sie auf jeden Fall lesen und folglich auch weiter reichen.

    Die Frage dreht sich also nur ums Löschen. Wie wird gelöscht? Wann wird gelöscht? Wer löscht?

    Comment by Frank — 24.10, 2012 @ 13:59

  8. Wer Datenkraken, Datenschleudern nutzt, sollte meines Erachtens nicht mal ein Recht haben, dagegen vorzugehen. AGB gelesen? Warnungen in den Wind geschlagen?

    Ich finde es wunderbar, daß beratungsresistente Leute, obwohl sie seit Jahren gewarnt werden, von diesen Firmen ausgebeutet, ausgeforscht, verraten und verkauft werden.

    Ich predige seit Jahren umsonst.

    Deppen sollen ihren Preis zahlen. Null Mitleid.

    Comment by Tim — 24.10, 2012 @ 19:41

  9. > „Wenn man außerdem berücksichtigt, dass Facebook möglicherweise auch die Chatkommunikation seiner Nutzer belauscht und aufzeichnet…“

    Wie naiv, jeder Facebookbenützer weiss dass jegliche Chatkommunikation aufgezeichnet ist.

    Comment by irgendeiner — 25.10, 2012 @ 14:14

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.