Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.10.12

Rundfunkgebühren für PCs sind verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gebührenfestsetzung für internetfähige PCs nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Beschluss vom 22. August 2012 (Az.: 1 BvR 199/11) wird ausgeführt, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für beruflich genutzte, internetfähige Computer den Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten verletzt.

Das zentrale Argument, dass ein PC ein multifunktionales Gerät ist, das nicht vordergründig dem Rundfunkempfang dient und im Einsatz für berufliche Zwecke überhaupt nicht dazu genutzt wird, um Rundfunksendungen zu empfangen, hat das Bundesverfassungsgericht nicht gelten lassen. Denn, so das Gericht, diese Begründung würde eine Flucht aus der Rundfunkgebühr ermöglichen, der es zu begegnen gilt, um eine funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.

Das Bundesverfassungsgericht bleibt also bei seiner äußerst freundlichen Haltung gegenüber dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk und betrachtet die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin als gewichtiges und entscheidendes Kriterium.

posted by Stadler at 16:13  

15 Comments

  1. Was ist denn ein internetfähiger PC? Meiner kann nur Netzwerkverbindungen aufbauen, z.B. zu meinem DSL-Router. Über diesen wird eine Verbindung zum Internet ermöglicht. Wenn ich den allerdings abschalte, dann ist da nichts mit Internet. Konkludent dürfte mein PC nicht internetfähig sein.

    Comment by MALEficus — 2.10, 2012 @ 16:26

  2. @MALEficus: Mit dieser Definition wäre im Prinzip kein Computer internetfähig, denn praktisch alle sind mit Routern, Switchen und Modems im Internet miteinander verbunden, die wenigsten direkt. Genauso könnte man statuieren, dass ein fehlendes Kabel die Internetfähigkeit bewirkt. Allerdings nehme ich an, dass die GEZ selbst für ein Fernsehgerät in einem Funkloch Gebühren verlangt.
    Tatsächlich ist das Internet nichts anderes als ein Netzwerk, das mit anderen Netzwerken auch über größere Distanzen und Grenzen verbunden ist. Damit ist aber auch praktisch jeder seit Mitte der 90er produzierte PC oder Mac, jedes Smartphone und viele andere Mobiltelefone internetfähig.

    Comment by Werner — 2.10, 2012 @ 17:06

  3. Diese Entscheidung des BVG beschränkt sich aber nur auf den Aspekt, das ein Computer (es trifft ja nicht nur Personal Computer mit Microsoft Betriebssystem) nicht aus der Gebührenpflicht ausgenommen wird, nur weil dieser beruflich oder betrieblich genutzt wird. Soweit ich mich erinnere, ist aber die „neue“ Rundfunkgebühr“ eine Haushaltsabgabe und damit auch von Bürgern zu leisten, die kein Empfangsgerät bereithalten (http://www.welt.de/politik/article13772435/GEZ-Gebuehr-auch-fuer-Buerger-ohne-TV-Geraet-besiegelt.html). Das könnte wiederum angreifbar sein.

    Comment by Werner — 2.10, 2012 @ 17:21

  4. Es geht bei der GEZ nicht darum ob die Nutzung tatsächlich möglich ist (Sat/Kabel/DVB-T vorhanden) sondern nur darum ob ein Endgerät nutzungsbereit vorgehalten wird.

    Das Urteil/den Beschluss selber halte ich für in Ordnung, da die Gesetzeslage derzeit eben nichts anderes zulässt. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag sinnvoll abzuändern. Wenn wir in Deutschland doch bloß eine Partei hätten die sinnvolle Vorschläge erarbeiten könnte…

    Comment by Andreas — 2.10, 2012 @ 17:21

  5. So ist es @Andreas. Man fragt sich, wie oft das noch durchgenudelt werden muß! Wer dann das Bundesverfassungsgericht behelligen möchte, welches sich schon oft genug beschwert, daß aussichtslose Klagen eingereicht werden (und Vosskuhle eine Gebühr von 5000 Euro vorgeschlagen hat, dann aber einen Rückzieher machte nach Bashing), braucht sich nicht zu wundern. Es nervt.

    Comment by Vera — 2.10, 2012 @ 18:58

  6. „Es geht bei der GEZ nicht darum ob die Nutzung tatsächlich möglich ist (Sat/Kabel/DVB-T vorhanden) sondern nur darum ob ein Endgerät nutzungsbereit vorgehalten wird.“

    Dann müsste ja jeder Vater Kindergeld bekommen. Denn der hält sein „Endgerät“ auch nutzungsbereit vor. LOL

    Comment by EuroTanic — 2.10, 2012 @ 23:34

  7. Wohlgemerkt nur die Sicherstellung der FunktionsFÄHIGKEIT. Das tatsächliche Funktionieren ist wohl eher irrelevant.

    Comment by Jens — 3.10, 2012 @ 04:39

  8. Lt. jahrzehntelanger Rechtssprechung des Gerichts kommt dem ÖR eine wesentliche Rolle im dualen System zu. Privater Rundfunk kann die Meinungsfreiheit explizit nicht garantieren. Ex-Richter Hoffmann-Riem hat sich ausführlich in der Vergangenheit dazu geäußert.

    So gesehen bleibt das Gericht hiermit auf seiner Linie, indem es die Finanzierung des ÖR gelten lässt.

    Comment by Andy — 3.10, 2012 @ 10:22

  9. Mir fällt dabei auf „Zugangssperren stellen keine gleich wirksame Alternative dar,… und sie mit dem Grundversorgungsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen kollidierten.“ Unter „Grundversorgung“ versteht das BVerfG anscheinend eine umfassende Vollversorgung.
    Hintergrund ist wohl, das Verfassungsrichter (verständlicherweise) kein Privatfernsehen nutzen und daher an einem möglichst umfassenden und für sie kostengünstigen öff.-rechtlichen Angebot interessiert sind. Das alte ‚cui bono‘ eben.

    Comment by Scotty — 3.10, 2012 @ 12:28

  10. Bei der ganzen Sache um ÖR wird von den Richtern/Politikern vergessen, dass es (immer mehr) Menschen gibt, die sich nicht um ÖR scheren und so gut wie nie ÖR konsumieren.
    Damit wird die Grundversorgung immer mehr absurd, denn 7-Milliarden Versorgung ohne Bedarf ist teurer Luxus.

    Wer so denkt wie die Richter/Politiker (und wer weiß wer noch alles) und die Menschen zum Glück zwingen will, kommt sicher auch auf den Gedanken des Zwangskonsums von ÖR.
    Dank der Überwachungsarchitektur wird es bald möglich sein, zu prüfen ob das gemeine Volk die ihr vorgeschriebene Zeit an ÖR auch wirklich konsumiert.

    Comment by Frank — 4.10, 2012 @ 11:25

  11. Ich finde die kommende Gebührenabrechnung pro Haushalt, bzw. Pro Wohnung, Gebäude und pro PKW bei geweblichen viel interessanter.
    Hier wird die GEZ-Gebühr eigedlich zu einer Steuer, oder nicht?
    Gleichzeitig wird ein Riesen Melderegister (Volkszählung) parallel zu dem vom Staat gebildet.
    Da die GEZ alle Personenkonnten einer Wohung/Haus zuordnen werden, wissen die genau wer wo wohnt.

    Im Prinzip ist die GEZ komplett überflüssig, da das Meldeamt die Anmeldung/Ummeldung und die Abrechnung machen könnte!

    Comment by Troll — 4.10, 2012 @ 12:48

  12. @Troll

    Die GEZ-Eintreiber greifen auf das Melderegister zu und ebenfalls auf das Register des Grundbuch-Amtes. Jeder Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist der GEZ darüber auskunftspflichtig, wer eventueller Mieter ist. GEZ abschaffen, Steuer einführen? Dafür Behörden in fünfstelliger Zahl aufbauen? Die Herrschaften möchten ebenfalls bezahlt werden, dann aber aus Steuermitteln. Möchtest Du eine Mehrwertsteuer von 30% haben? Nur zu. Wir haben es doch……

    Comment by Vera — 4.10, 2012 @ 16:59

  13. Wo ist der Unterschied für mich ob ich eine Steuer oder die GEZ zahle?
    Beides zahle ich, bzw. jeder, also der Steuerzahler.
    Die Herrschaften der GEZ möchten ja auch bezahlt werden, da her wird dort das Personal aufgestockt und noch mehr für Verwaltung ausgegeben.
    Sicher würde sich 50% davon einsparen lassen, wenn man vorhandene Strukturen von Behörden und dem Finanzamt her nehmen würde.

    Das Problem, wenn die GEZ-Gebühr eine Steuer wird, ist sie verfassungswidrig!

    Comment by Troll — 7.10, 2012 @ 20:43

  14. GEZ teilt mit: 400 neue Schnüffler werden eingestellt. Deutschland braucht Arbeitsplätze? Das dazu.

    Comment by Tim — 10.10, 2012 @ 19:43

  15. Das Problem mit den Rundfunkgebühren ist, dass sich ausschließlich Leute darüber Gedanken machen, die wahrscheinlich Minimum 10 K Euro im Monat mit nach Hause nehmen. Das sei ihnen gegönnt. Aber gleichzeitig verlieren die Leute das Gefühl dafür, wie das ist, wenn man mit Familie und kleinem Geld klarkommen muss. Wenn man dann die doppelten Gebühren zahlt, weil man einen so genannten „nicht ausschließlich privat genutzten PC“ zu Hause hat, dann kann auch so ein Betrag mal weh tun. Vor allem wenn die Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist. Unzweifelhaft ist, dass die GEZ sich zweifelhafter rechtlicher Methoden bedient, Korrespondenz (bewusst) verschleppt oder leugnet. etc., etc., etc. Dazu verfrisst dieses fragliche Etwas über 200 Mio Euro im Jahr für sich selbst. Und: Wir wissen nicht, wie viel Geld aus unseren Rundfunkgebühren vor Gerichten in Deutschland verbraten wird, weil die GEZ genauso funktioniert, wie sie funktioniert, weas einfach im Jahr 2013 nicht mehr hinnehmbar ist. Es gibt sicher einen Weg, die Rundfunkgebühren gerecht und gut abzuführen – ganz ohne GEZ. Dazu braucht es in aller Regel nur ein bisschen verwaltungsorganisaorische Kreativität auf der einen Seite. Und eine sinnvolle Budgetierung beim ö.-r. Rundfunk auf der anderen Seite. Aber wer hat schon den Mumm, das Thema anzupacken?

    Comment by MCO — 28.02, 2013 @ 10:53

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