Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.10.12

Rot-grüne Informationsfreiheit in NRW

Die Informationsfreiheitsgesetze sind eine notwendige und sinnvolle Sache, um dem Bürger und den Medien Zugang zu behördlichen Informationen und Unterlagen zu ermöglichen.

Das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz definiert den Gesetzeszweck folgendermaßen:

Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Dieser Informationszugang lässt sich allerdings sehr einfach wieder erschweren, wie ein aktueller Bericht der Ruhrbarone zeigt. Der Hebel dafür sind die Gebühren, die für den Informationszugang erhoben werden können. Das grün geführte NRW-Umweltministerium hatte einem Volontär der WAZ-Mediengruppe, für zwei Akteneinsichten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zwei Rechnungen über je 1000 Euro geschickt. Das sind die Höchstgebühren (!) nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Die zweimalige Erhebung der Höchstgebühren legt in der Tat die Vermtung nahe, dass es auch darum geht, abschreckende Effekte zu erzeugen, um Bürger und Journalisten von derartigen Auskunftsersuchen abzuhalten.

Weil die Gebührenschraube aber nicht das Vehikel dafür sein darf, den Sinn und Zweck der Informationsfreiheitsgesetze zu unterlaufen, sollte der Gesetzgeber dringend darüber nachdenken, diese Gebühren gänzlich zu streichen. Denn nur dadurch wird wirkliche Informationsfreiheit gewährleistet.

posted by Stadler at 15:57  

4 Comments

  1. NRW? Ha, Peanuts. Guck mal, was unser Bundesinnenminister macht (gesammelte Werke hier):

    „Nicht mit dem, was folgte: Das Innenministerium splittete unseren Antrag auf mittlerweile 68 Einzelanträge auf und trieb so die Kosten in die Höhe. „

    Comment by vera — 1.10, 2012 @ 23:34

  2. was ist denn so schwer daran, Informationen die sowieso strukturiert vorhanden sind, in das Internet zu stellen?

    Ups, die fehlende Struktur der Daten oder etwa der Wunsch nach Intransparenz? Beides wäre ein Schuss in den Fuss. Fehlende Struktur erzeugt Chaos, also Kosten und Intransparenz verschleidert Fehler.

    Möchte die Regierung Chaos und Fehler? Möchtet ihr das wirklich? Oder ist das nur Inkompetenz?

    Comment by Joachim — 2.10, 2012 @ 11:10

  3. Dass das überhaupt etwas kostet ist eine Frechheit sondergleichen, einfach nicht zu fassen.

    Allerdings ist es schön zu lesen, daß auf der ganzen Geschichte ein grüner Aufkleber bappt — wieder ein Steinchen im Mosaik der Unwählbarkeit dieser reaktionären, esoterischen, umlackierten CSU bis Bibeltreuen.

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 4.10, 2012 @ 20:56

  4. Bei der allgemeinen Begeisterung für Einsicht in staatliche Akten, möchte ich einmal darauf aufmerksam machen, wie es um das Recht in die Einsicht von Akten, die staatliche Behörden oder quasistaatliche Verwaltungen über einen führen bestellt ist. Oft stellt sich da die Frage der Kosten gar nicht, weil es schon am Einsichtsrecht fehlt. Will man etwa wissen, was das Sozialamt oder die Krankenkase über einen so aufbewahrt, so ist § 25 SGB X einschlägig.

    Da kommt es durchaus vor, dass auf Bitten um Einsicht zuerst einmal nicht geantwortet wird und auf Nachfrage (mit dem Hinweis an die Behörde, dass aufgrund des Petitionsrechts eine Antwort zusteht), dann der Hinweis ergeht, man möge doch darlegen, warum und in welchem Umfang die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist, da dies aufgrund der nicht weiter begründeten Anfrage nicht gesehen werden könne.

    Comment by ThorstenV — 6.10, 2012 @ 16:03

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