Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.10.12

Änderungsvorschläge des Bundesrats zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse

Mehrere Ausschüsse schlagen dem Bundesratsplenum vor, zum Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse dahingehend Stellung zu nehmen, dass geprüft werden möge, inwieweit die Anerkennung der verlegerischen Leistung besser in die geltende Systematik des Urheberrechtsgesetzes eingefügt werden kann, als durch das im Gesetzesentwurf vorgesehene Leistungsschutzrecht. Konkret wird eine Ergänzung der Urhebervermutung des § 10 UrhG um einen Absatz 4 vorgeschlagen, der eine Vermutungsregel schaffen soll, durch die die Prozessführungsbefugnis der Presseverleger im Autoreninteresse erleichtert wird.

Der tatsächliche Nachweis der Rechtseinräumung an einen Verlag ist mir bislang prozessual allerdings nur sehr selten als Problem oder Hindernis untergekommen. Die tatsächliche Praxisrelevanz dieses Vorschlags darf man also getrost bezweifeln.

Der sich anschließende Vorschlag der Bundesratsausschüsse, die Praktikabilität des Leistungsschutzrechts durch Schaffung einer Verwertungsgesellschaft zu erhöhen, ist im Lichte des ersten Vorschlags widersinnig.

Wenn man wie die Bundesratsausschüsse dafür plädiert, das Leistungsschutzrecht überhaupt nicht in der geplanten Form zu normieren, dann kann man zur Absicherung dieses Rechts – das man ja gar nicht schaffen will – eigentlich auch keine Verwertungsgesellschaft fordern.

Man hätte zumindest darauf hoffen dürfen, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates in der Lage ist, einen in sich schlüssigen Vorschlag zu formulieren. Aber selbst das ist nicht der Fall.

Die Schaffung einer Verwertungsgesellschaft war übrigens eine zentrale Forderung der Verlagslobby, die der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht aufgegriffen hat. Dass sie jetzt wieder auftaucht, dürfte lobbyistische Hintergründe haben.

 

posted by Stadler at 15:22  

4 Comments

  1. Und in Belgien haben wir gesehen, was eine Verwertungsgesellschaft gebracht hat, als sie dort etwas ähnliches wie das LSR durchsetzen wollte.

    In zwischen nutzen die Verlage dort robots.txt

    m(

    Comment by Aljoscha Rittner — 9.10, 2012 @ 15:31

  2. @1: Das kann man überhaupt nicht mit Belgien vergleichen. Google muss nämlich mit LSR auch bezahlen wenn z.B. auf diesem Blog hier eine Zeitung zitiert wird und Google das indexiert. Das wäre meiner Meinung auch der einzige Grund warum man so eine Verwertungsgesellschaft braucht. Wobei ich glaube das es weniger um Gebühren geht sondern darum das die Zeitungen auf platz eins Landen und die Seiten die nur Zitieren oder auch nur ähnliche Suchwörter beinhalten auf den hinteren Plätzen. Das wäre nämlich die wahre Goldgrube man würde nur noch Zeitungen finden zumindest auf den ersten Plätzen. Mit dem LSR ließe sich das vermutlich durchsetzten und es wäre absolut furchtbar.

    Comment by mark — 9.10, 2012 @ 16:55

  3. Man kann wirklich nur noch hoffen, dass die Politik sich derart in ihren Verfahrensfragen verrennt, dass das LSR einen langsamen Tod stirbt.

    Rein praktisch glaube ich ja nicht, dass das LSR irgendwie wirkt. Denn mir fallen ganz spontan mehrere Wege zur Umgehung des LSR ein. So könnte man z.B. eine Suchmaschine P2P-basiert aufbauen (gibt es auch schon, ist nur nicht weit verbreitet derzeit). Da gäbe es dann gar keine zentrale (kommerzielle) Instanz mehr, bei der man die Hand aufhalten könnte oder die großen Suchmaschinen machen eben ihre dt. Seiten zu und man muss sich via Proxy (Tor o.ä.) mit einem ausländischen Service verbinden. Da gibt es dann sicher bald auch Extensions für alle Browser, die das für den „einfachen Nutzer“ automatisieren.

    Wobei es natürlich immer schlechter ist, technische Lösungen für soziale Probleme in Stellung zu bringen. Es wäre vorzuziehen, wenn das LSR einfach wieder in die Mottenkiste kommt, in die es gehört.

    Comment by Drizzt — 10.10, 2012 @ 11:43

  4. Man sollte aufgrund der Wahrheitsliebe trotzdem betonen, daß Privatpersonen sowohl weiterhin kostenlos verlinken und zitieren dürfen (natürlich mit Quellenangabe).

    Comment by Tim — 10.10, 2012 @ 19:33

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