Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.9.12

Haftet Google für seine Autovervollständigung?

Presseberichten zufolge hat Bettina Wulff Google vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung verklagt, weil die sog. Auto-Complete-Funktion der Suchmaschine dem Nutzer zu dem Suchbegriff „Bettina Wulff“ ergänzende Suchbegriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ anbietet. Ich möchte hier nicht die Erfolgsaussichten einer Klage kommentieren, von der ich nicht einmal den Klageantrag kenne.

Man kann sich aber allgemein mit der Frage befassen, ob und inwieweit Google für Persönlichkeitsrechtsverletzungen haftet. Für Suchmaschinentreffer ist dies bereits, interessanterweise durch das OLG Hamburg, entschieden worden. Nach diesem Urteil kann es Google nicht untersagt werden, bestimmte Suchergebnisse anzuzeigen, die in Bezug auf die Person des Klägers die Begriffe “Immobilie” und “Betrug” bzw. “Machenschaften” enthalten.

Und ich denke, dass dieses Ergebnis zwingend ist und auch für die Funktion Autovervollständigung gilt und zwar völlig unabhängig davon, ob Suchmaschinen haftungsprivilegiert sind oder nicht. Denn die Frage, ob eine bestimmte Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, kann nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH nur nach Würdigung des gesamten Kontexts in dem die beanstandete Äußerung steht, beurteilt werden.

Wenn man diese Rechtsprechung ins Kalkül zieht, wird man schwerlich zu dem Ergebnis gelangen können, dass beispielsweise die Suchwortkombination „Bettina Wulff“ und „Rotlichtvergangenheit“ stets und unabhängig von ihrem jeweiligen Kontext rechtsverletzend ist. Denn sonst wäre auch die gesamte aktuelle Berichterstattung über die Prozesse Wulffs gegen Google und Jauch zu beanstanden, einschließlich dieses Blogbeitrags. Das ist aber nicht der Fall, zumal Frau Wulff mit ihrem juristischen Vorgehen selbst Öffentlichkeit schafft und damit die Vorlage für eine zulässige Berichterstattung liefert. Wenn es aber auch zulässige Inhalte gibt, die nach Eingabe der beanstandeten Suchkombinationen angezeigt werden können, folgt allein daraus, dass für ein Totalverbot der Anzeige einer Trefferergänzung durch die Auto-Complete-Funktion kein Raum ist.

Wenn man also die maßgebliche Rechtsverletzung darin sieht, dass Google eine entsprechende Ergänzung der Suchbegriffe über die Auto-Complete-Funktion anbietet, dann müsste das Gericht hierzu feststellen können, dass diese Kombination unter allen Umständen persönlichkeitsrechtsverletzend wäre und eine rechtmäßige Variante ausgeschlossen ist. Diese Feststellung ist aber bereits deshalb nicht möglich, weil sich die Rechtsverletzung nur aus dem Zusammenspiel mit dem verlinkten Inhalt ergeben kann und nicht allein aus der Kombination von Suchbegriffen bei Google. Andernfalls würde man den Gesamtkontext ignorieren. Solange nach Eingabe einer entsprechend vervollständigten Suchanfrage aber auch rechtmäßige Treffer erscheinen, scheidet ein Verbotsausspruch gegenüber Google aus.

Hinzu kommt der Umstand, dass mit einem solchen Verbot eine nützliche Suchmaschinenfunktionalität insgesamt in Frage gestellt würde. Denn bei der Auto-Complete-Funktion werden laut Google nur solche Ergänzungen vorgeschlagen, die bereits zuvor besonders häufig von den Nutzern verwendet worden sind. Es handelt sich also lediglich um eine automatisierte technische Suchhilfe. Hätte die Klage von Bettina Wulff Erfolg, dann würde Google wohl täglich mit der Aufforderung konfrontiert werden, die Anzeige irgendwelcher Ergänzungsvorschläge zu unterlassen und müsste die Funktion der Autovervollständigung deshalb wohl insgesamt abschalten. Es geht hier also ganz grundlegend um die Frage der Aufrechterhaltung nützlicher und hilfreicher Suchmaschinenfunktionen.

Letztlich diskutiert man also nur wieder die in wechselndem Gewand regelmäßig wiederkehrende Frage, inwieweit man Intermediäre für rechtswidrige Inhalte Dritter in Haftung nehmen kann.

Update vom 09.09.2012:
Hier in den Kommentaren und in anderen Blogs wird darauf hingewiesen, dass sich Google mit seiner Auto-Complete-Funktion nicht wirklich neutral verhalten würde, sondern, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen Google (manuell) eingreift und bestimmte Suchergänzungen von sich aus sperrt bzw. unterdrückt.

Die Frage ist, ob dieser Umstand als juristisches Argument gegen Google taugt und wenn ja, wozu das dann führt? Wenn ich heute bei Google eine Suchabfrage starte und nur den Buchstaben b eingebe, dann schlägt mir Google neben Bild und bahn.de auch bereits Bettina Wulff als Suchwort vor. Das erscheint mir nicht ungewöhnlich, vielmehr dürfte es naheliegend sein, dass gerade dieses Suchwort im deutschsprachigen Bereich derzeit zu den vier oder fünf meistgesuchten Begriffen gehört, die mit b beginnen. Wenn man jetzt das Suchwort bis auf Bettina erweitert, schlägt Google bereits „bettina wulff prostituierte“ und „bettina wulff escort“ vor. Wenn ich anschließend auf „bettina wulff escort“ vervollständige, dann stammen die ersten Suchergebnisse durchwegs von renommierten deutschen Redaktionen, u.a. von Focus und ZEIT Online. Wenn also die Annahme zutreffend ist, dass Google mit seiner Autocomplete-Funktion die Verbreitung von Verleumdungen fördert, müssten insbesondere die ersten Treffer, also Focus und ZEIT, persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aufweisen. Genau das ist aber nicht der Fall. Die Autovervollständigung führt vielmehr ganz ersichtlich primär dazu, den Zugang zu nicht rechtsverletzendem Content zu fördern. Kann man es Google vor diesem Hintergrund also tatsächlich verbieten, zum Suchbegriff „Bettina Wulff“ die Ergänzung „Escort“ anzubieten?

Mich erinnert diese Diskussion einmal mehr an die Debatten, die rund um das Thema Netzsperren geführt wurden, denn was Bettina Wulff will, ist nichts anderes als eine Zugangserschwerung. Es erscheint erneut verlockend, dafür einen technischen Dienstleister in Anspruch zu nehmen, obwohl dieser das fragwürdige Gerücht nicht in die Welt gesetzt hat und auch nicht originär dafür verantwortlich ist, dass sich Menschen, die von ihrer Neugier getrieben werden, gezielt und massenhaft bei Google auf die Suche nach diesem Gerücht begeben.

Natürlich wirkt Google an der Verbreitung dieses Gerüchts mit und zwar sogar ganz massiv. Denn genau das ist die Funktion und Aufgabe einer Suchmaschine. Müsste man also nicht konsequenterweise von der eher läppischen Diskussion um die Auto-Complete-Funktion Abstand nehmen und sogleich fordern, dass Google bestimmte Suchkombinationen – also z.B. Bettina Wulff Escort – schlicht nicht mehr zulassen darf? Dass Google gelegentlich selbst Hand anlegt und in die Funktionalität der Autovervollständigung manuell eingreift, ist bedenklich. Man sollte aber daraus nicht die Forderung ableiten, dass Google dies deshalb in noch größerem Umfang tun müsste.

Ich habe, auch aus rechtspolitischen Gründen, überhaupt keine Sympathie für die Klage Wulffs gegen Google und hoffe sehr, dass Google den Rechtsweg ausschöpfen wird, sollte dies notwendig werden.

posted by Stadler at 22:31  

42 Comments

  1. Ich weiß nicht, ob das schon eine aucf mich personalisierte Suche ist, aber mir schlägt google schon „Bettina Wulff P…“ vor, wenn ich nur B getippt habe.

    Comment by Mirco — 8.09, 2012 @ 22:36

  2. wie dem auch sei, Google hat schon öfters in dieses Suggest-Feature eingegriffen. Zu gunsten der Content-Industrie werden bestimmte Filme/Musik usw. UND sog. Ware-Szene-Begriffe nicht mehr eingeblendet.

    Damit soll verhindert werden, dass jemand, der nach dem neuesten Kinofilm sucht, direkt z.B. ne Streaming-Site vorgeschlagen bekommt.

    Das heisst problemlos machbar wäre es.

    Comment by andreas — 8.09, 2012 @ 22:43

  3. So einfach ist es denke ich nicht. Denn bei Verleumdungen in der Trefferliste kann und sollte man sich natürlich an den Webseitenbetreiber der das Gerücht verbreitet hat wenden. Bei Autosuggest geht das nicht. Google behauptet hier einfach: „die Nutzer hätten das halt gesucht“ und stellt die Vorschläge auch noch als die Wahrheit da.

    Wenn das erlaubt wäre, kann ja zukünftig jeder alles straff frei behaupten. Er muss nur darauf verweisen das man diese Kenntnis dadurch erlangt hat das die Leute das auf der eigenen Seite so eingegeben hätten.

    Comment by mark — 8.09, 2012 @ 23:14

  4. Naja Google greift sehr wohl ein, und sagt das auch:

    „Obwohl wir stets darum bemüht sind, die unterschiedlichen (teilweise guten, teilweise fragwürdigen) Inhalte im Web algorithmisch zu erfassen, gelten strenge Richtlinien hinsichtlich der Entfernung von Pornografie, Gewalt, Hassreden und Begriffen, die häufig für die Suche nach Inhalten verwendet werden, die gegen Urheberrechte verstoßen.“

    Und für Verleumdung soll das nicht gelten?

    Ich habe mal alle Cookies gelöscht, und dann mal eingegeben:

    B – Vorschlag Bettina Wulff
    BE – Vorschlag Bettina Wulff Pr…
    Bettina Wulff Es…

    Beim Urheberrecht greift Google ein, beim Persönlichkeitsrecht nicht?

    Comment by Avantgarde — 8.09, 2012 @ 23:34

  5. Es ist ja noch kein Suchergebnis, sondern eine Suggestion. Wenn ich Bettina eintippe, kommt schon der Vorschlag „Bettina Wulff Pro…“ das ist schon eine Art Verleumdung.

    Comment by Christian — 8.09, 2012 @ 23:34

  6. Ich würde mal sagen, dass sich Google selbst ins Fleisch geschnitten hat, als sie anfingen, die Autosuggestion für die Contentindustrie, der Prüderie und andere Belange zu zensieren.
    Warum sollten sie das bei B.W. nicht tun müssen?

    Würde Google behaupten können, sie greifen da grundsätzlich nicht ein, wären deren Argumenten glaubhaft.

    Aber Google kann es wohl nicht behaupten, weil es eingreift und die Schnittstelle dafür ist damit schon vorhanden. Warum sollten sie nicht gezwungen werden, eben auch noch dieses zu filtern? Warum sollten sie der amerikanischen Prüderie und anderen Belangen in den deutschen Serps Folge leisten und nur deutschen Belangen in der deutschen Google-Version nicht?
    Wenn Google sowieso schon filtert, warum nicht auch für Deutsches Recht?

    Hätten sie nie angefangen zu filtern, hätte ich auch gesagt, das geht nicht, weil man damit „die Tür einen Spalt breit auf macht“… und nicht mehr zu kriegt.

    Comment by Frank — 8.09, 2012 @ 23:55

  7. Wann wird Bettina Wulff endlich von Hydra e.V. oder Dona Carmen verklagt, weil sie den Beruf der Prostituierten öffentlich in den Dreck zieht?

    Comment by Sprechsucht — 9.09, 2012 @ 00:06

  8. Denn bei der Auto-Complete-Funktion werden laut Google nur solche Ergänzungen vorgeschlagen, die bereits zuvor besonders häufig von den Nutzern verwendet worden sind.

    Genau! Und daher lässt sich das Auto-Complete-Feature möglicherweise manipulieren und gezielt für Werbezwecke oder auch Mobbing einsetzen. Eine breit angelegte Kampagne mit an einen solchen Zweck angepassten Suchanfragen könnte dies bewirken. Wer weiß, ob das nicht bereits von PR-Agenturen eingesetzt wird.

    Comment by SC — 9.09, 2012 @ 02:12

  9. Den Hinweis auf den Streisand-Effekt finde ich in diesem Fall unangebracht: Jahrelang hat die Betroffene (wohl) wegen dieses Effekts still gehalten. Aber die Verleumdungen und die Google-Vervollständigung hören einfach nicht auf. Ich denke, der Streisand-Effekt ist nach der Jauch-Erwähnung ohnehin nicht mehr wirksam.

    Comment by Henning Ernst Müller — 9.09, 2012 @ 02:29

  10. Erstens kann Bettina Wulff das „Problem“ selbst lösen, indem sie mit anderen „Schlagzeilen“ mehr Suchanfragen generiert. Z.B. „Buch“ oder „Meine Sicht..“ werden bald in den Suggestions ganz oben stehen.

    Zweitens frage ich mich, warum sie versucht gegen die Medien (Verlage, Jauch, blogs, google) vorzugehen und nicht gegen diejenigen in der Niedersachsen CDU, die diese Gerüchte in die Welt gebracht haben.

    Comment by Gast — 9.09, 2012 @ 09:10

  11. @Henning Ernst Müller: Ist es nicht so, dass noch wesentlich mehr Menschen von dem Gerücht Kenntnis erlangt haben, nachdem Frau Wulff in die Gegenoffensive gegangen ist? Vielleicht beabsichtigt sie ihre Reputation wiederherzustellen, vielleicht möchte sie auch nur ein Buch promoten. Bin gespannt, ob sie demnächst auch in den Talkshows sitzen wird.

    Comment by Stadler — 9.09, 2012 @ 13:06

  12. 2 Punkte:

    1.) Ich sehe die „Zungangserschwerung“ bei der Unterdrückgung von AutoComplete als nicht sehr erschwerend ein: Wer nach „Bettina Wulff Prostitution“ suchen wollte, wird das auch ohne AutoComplete tun. Der Rest wird halt nicht unbedingt mit der Nase drauf gestossen. Es ist kein „Work around“ nötig wie bei den von Ursula v.d. Leinen geplanten Netzsperren. Und auch bei einer Suche nach „Bettina Wulff“ geht’s bereits ab Treffer 2 um die Gerüchte (der 1. ist ihr Wikipedia-Eintrag).
    Aus dem Grund finde ich die Klage trotzdem wenig zielführend, mit ein wenig Geduld würden die aus ihrer Sicht problematischen Treffer automatisch weiter nach hinten rutschen.

    2.) Streisand-Effekt: Ich denke, dieser Effekt hat seine Grenzen. Fast jeder, der sich politisch interessiert, hat inzwischen von den Gerüchten gehört, so dass die zusätzliche Verbreitung durch die Klage überschaubar sein dürfte. Zudem: Falls die Gerüchte unwahr sein sollten hat BW jedes (gerade auch moralische) Recht, dagegen vorzugehen. Bei einem Stillhalten hingegen könnte ein Teil der Publikums denken: „Sie geht nicht gegen vor, also wird wohl was dran sein.“ Ist halt eine Abwägung, die sie treffen muss.

    Comment by Felix aus Frankfurt — 9.09, 2012 @ 14:56

  13. Wir haben das ja drüben bei mir schon etwas besprochen, aber ich lege gerne meine Position hier auch nochmal in anderen Worten da: Als Programmierer kann ich sagen, die Vorstellung es gäbe eine „neutrale“ Suchmaschine ist naiv. Das Erstellen von Algorthimen IST redaktionelle Arbeit und Google weiß das sehr genau.

    Es spielt dabei keine Rolle, wieviele „Ausnahmen“ ich „von Hand“ einfüge. Allein die Tatsache, dass die Ergebnisse sortiert und gefiltert sind, setzt etlichen komplexe und redaktionelle Grundannahmen vorraus, mit denen Google meiner Meinung nach selbstverständlich redaktionelle Verantwortung übernimmt.

    Erst kommt die Würde des Menschen, dann die Bequemlichkeit der Masse und Googles Profite stehen ganz ganz hinten.

    Comment by ben_ — 9.09, 2012 @ 15:53

  14. Weder die Freiheit des Internets noch der Zugang zu Informationen wird verhindert oder bedroht, wenn lediglich die Auto-Complete-Funktion bei Google den Zusammenhang zwischen einer Person des öffentlichen Lebens und einer ehrenrührigen und nach bisherigem Kenntnisstand verleumderischen Behauptung nicht mehr anbieten darf. Dann muss der User eben ein bisschen mehr tippen, dass ist ernsthaft keine Grundrechtsverletzung in welcher Form auch immer. Die bloße Bequemlichkeit des Users und ebenso wenig das wirtschaftliche Interesse eines Suchmaschinenbetreibers an User bindende attraktive Suchfunktionen genießen jedenfalls im Ergebnis keinen Grundrechtsschutz gegenüber dem Persönlichkeitsrecht von Personen, auch solchen, die im öffentlichen Leben stehen.

    Eine unzulässige Beeinträchtigung besteht nur dann, wenn selbst nach Eingabe der Begriffe entsprechende Suchergebnisse nicht mehr angezeigt werden dürfen. Das ist aber wohl nicht Gegenstand der Klage.

    Abgesehen davon nerven Auto-Complete-Funktionen – wo auch immer.

    Comment by Ralf Henssen — 9.09, 2012 @ 19:42

  15. @Stadler #11
    Nein, es sind nicht wesentlich mehr. Streisand ist nicht die Information des letzten Eremiten. Das Gerücht ist durch. Schon lange. Wir reden nicht von Arte nachts um halb drei. Sondern von Jauch. Und nicht von obskuren Internetseiten. Sondern von Google. Und ich nehme Ihnen nicht ab, von den ganzen Gerüchten nichts gehört zu haben.

    Frau Wulff muss bei jedem, den Sie trifft, davon ausgehen, dass er von den Gerüchten gehört hat. Jetzt kann Sie davon ausgehen, dass jeder auch ihre Sicht der Dinge kennt.

    Da machen auch die Klagen Sinn, egal wie juristisch unbegründet die sind. Es setzt Google moralisch ins Unrecht und hilft ihre Sicht der Dinge zu verbreiten.

    Comment by Mirco — 9.09, 2012 @ 19:54

  16. Google wird es schwer haben, zu begründen, warum extrem vielgesuchte Ergänzungen mit „warez“ etc. gesperrt sind, während Bettina Wulff Pr… geht.

    Zum Update: Es geht nicht darum, auf welche Artikel Google letztlich verweist. Die Presseberichterstattung zu den Gerüchten ist ja noch neu.

    Wenn ich BE eingebe (vielleicht nach Berlin suche), und es wird mir Bettina Wulff Pr…. vorgeschlagen, ist das eine Verleumdung, nach der ich nicht mal gesucht habe.

    Comment by Avantgarde — 9.09, 2012 @ 20:01

  17. Korrektur: Wenn ich Cookies lösche und IP ändere, also völlig „jungfräulich auf Google gehe, werden mir jetzt schon bei der Eingabe des Buchstabens B „Bettina Wulff Pr…“ vorgeschlagen.

    Comment by Avantgarde — 9.09, 2012 @ 20:05

  18. Hallo,

    vielleicht als Info; Google zensiert Suggestions.

    Vergleiche den Begriff „animemanga“ zu unserer Seite. Es wird egal was man macht nicht angezeigt (es ist halt ein langer Begriff). Es handelt sich um eine AGOF notierte Seite… Yahoo/MSN hat sie drin.
    Amüsant ist auch, dass der Begriff als Englisch „fanart“ übersetzt wird… wir wissen bis heute nicht, warum es zensiert wird.. an der Seite kann es nicht liegen.

    Comment by Mb — 9.09, 2012 @ 20:07

  19. PS: Warum der Link des Autocomplete derzeit auf einen ominösen „Gerüchteblog“ führt, der einen einzigen Eintrag (vom Dezember) hat, bleibt auch Googles Geheimnis

    Comment by Avantgarde — 9.09, 2012 @ 20:08

  20. Nettes Autocomplete-Detail

    Esco… keine Vorschläge. Klar, wer würde schon im Internet nach „Escort“ suchen???

    Be… Bettina Wulff Esc…, erfahren dann auch Leute, die eigentlich nach „Berlin“ suchen.

    Ich wäre da an Googles Stelle in Hamburg nicht so optimistisch.

    Comment by Avantgarde — 9.09, 2012 @ 21:08

  21. Wenn Google mir nach Eingabe von „Guttenberg“ den Suchvorschlag „Guttenberg Doktortitel“ macht, wird dadurch nicht der falsche Eindruck erweckt Guttenberg sei ein Akademiker.
    Ein Suchvorschlag ist eine Frage an den Nutzer: „Wollen Sie nach ‚Guttenberg Doktortitel‘ suchen, so wie es viele Nutzer vor Ihnen gemacht haben?“. Eine solche Frage stellt keine persönlichkeitsverletzende Handlung dar.
    Daher wird das Gericht wenn es bei Sinnen ist die Klage schon deshalb abweisen, weil es an einem den Unterlassungsanspruch begründenden Verletzungstatbestand fehlt.

    Comment by Jannek — 9.09, 2012 @ 22:53

  22. Eine Suchmaschine, die mir bei der Eingabe des Buchstabens B vorschlägt, nach Bettina Wulff Pr… suchen zu wollen, wird sich kaum auf Algorithmen zurückziehen können, wenn sie gleichzeitig das Wort Escort sperrt.

    Comment by Avantgarde — 9.09, 2012 @ 23:09

  23. Es geht hier übrigens nur um das Autocomplete. Die gezielte Suche nach Bettina Wulff in Kombi mit Pr… ist etwas anderes.

    Autocomplete suggeriert aber geradezu ein Gerücht, nach dem die meisten gar nicht suchen, weckt Neugier. Die Leute klicken, und damit wird der Begriff natürlich noch häufiger „gesucht“.

    Comment by Avantgarde — 9.09, 2012 @ 23:31

  24. …die Autovervollständigung von Google ist nichts anderes als eine Statistik des Nutzerverhaltens. Dementsprechend frage ich mich dann schon ob man Statistiken verändern sollte nur weil vermeintliche Persönlichkeitsrechte verletzt sind? Auf dieser Grundlage könnte man Beliebtheitsskalen und jegliche Umfrage ad absurdum führen. Googlemitarbeiter tun in diesem Falle nichts aktiv um Menschen zu denunzieren. Von diesen Autovervollständigungs-Fun gibt es eine Unzahl. Wie soll Google dies praktisch unterbinden, sollte Frau Wulff mit ihrer (ich mutmaße) PR für ihr Buch durchkommen?

    Comment by borgdrone — 10.09, 2012 @ 05:38

  25. Die Autovervollständigung filtert massiv Begriffe aus, die in den USA als anstößig oder bedenklich gelten.
    Begriffe die irgendwie mit „manga“ zu tun haben, werden tatäschlich nicht vervollständigt. Nun, es gibt eben auch Pornografie-Mangas und da haben wohl die Puritaner über die Begriffsfreiheit gesiegt.

    Und Google mutet da regelrecht heuchlerisch an, wenn es „esco…“ nicht als Escort vervollständigt, aber bei „be…“ bereits „Bettina Wulff prostituierte“ als ersten Vorschlag anzeigt und an dritter Stelle schon mit dem Begriff „escort“.

    Wenn Google bereits mit einer Liste von Begriffen arbeitet, die nicht vervollständigt werden, könnte Google ebenso eine Liste für Deutschland führen, die bestimmte Begriffspaarungen nicht vervollständigt.

    Ich bin auch kein Freund der Klage von Frau Wulff, aber ich halte die Position von Google hier für heuchlerisch, darum unterstütze ich diese nicht.

    Comment by Frank — 10.09, 2012 @ 11:03

  26. Ach ja, Spiegel-Online hat das sehr schön aufgearbeitet und der Richter der mit dem Fall bela… betreut wird, sollte diesen Artikel vorher lesen, bevor er denkt, Google sei wirklich neutral und ehrlich: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-diese-treffer-und-vorschlaege-streicht-die-suchmaschine-a-854772.html

    Google hat die Zensurmaschinerie längst in Betrieb, es dürfte ein leichtes sein, weitere Begriff zu filtern, und gerade auch Länder bezogen.

    Wer noch echte Suchergebnisse will, darf nicht mehr mit Google suchen.

    Comment by Frank — 10.09, 2012 @ 11:52

  27. @Frank
    Das mit dem Manga muß man differenziert sehen.
    Denn gerade erotische Mangas bewegen sich extrem nahe an der Kinderpronografie.
    Das google einen unkontrolierten autokompleate dann unterbindet ist wohl nach volzieh bar.
    Was würde passieren wenn den leuten Kipo etc. als Ergänzung vorgeschlagen würde.
    Gebe ich direkte suchbegriffe ein, hat googel ja auch genügend Suchvorschläge.
    Google bietet auch keine Suchvorschläge für „Kinderporn“ …ich denke auch das ist gut so!

    Was man in der Diskussion um Bettina nicht vergessen darf. Sie nützt den Streisesandeffekt um jetzt schon bei der Eingabe von „be“ den Vorschlag Bettina Wullf prostituierte zu erhalten.
    :-)
    Dann kommt noch dazu, das Bettina Wulff gerade Ihr Buch vorschlägt. Da könnte man argumentieren das Bettina Wulff gerade diesen Streisesandeffekt bewusst in kauf genommen hat um in die Medien zu kommen.
    Alle Menschen wissen nun das es Gerüchte gibt, wer die Wahrheit wissen will, muß das Buch lesen.

    10000% super PR

    Gratulation Bettina Wulff

    Comment by Troll — 10.09, 2012 @ 12:53

  28. Interesannte Suchbegriffe sind auch
    Bettina Körner
    Victoria

    :-)

    http://phosphoros.over-blog.de/article-wer-ist-bettina-wulff-97950029.html

    Comment by Troll — 10.09, 2012 @ 13:37

  29. Herr Stadler, ich lese Ihr Blog oft und bin so etwas wie ein Fan, aber heute haben Sie sich vergaloppiert. Ich habe selbst dazu gebloggt (http://www.polkomm.net/blog/?p=613) und bin auf reichlich Fälle gestoßen, in denen Persönlichkeitsrechte durch die Autovervollständigung aufs Bedauerlichste verletzt werden. Ein Lehrer postet zum Beispiel in einem Forum: Wie bekommen ich hinter dem Namen unserer Schule die Auto-Ergänzung „selbstmord“ weg? Wenn Sie eine ehrliche Rechtsgüterabwägung machen, dann müssen Sie zugeben, dass das Bisschen Komfort bei der Suche nicht rechtfertigt, was die Funktion einigen Menschen antut. Das WWW geht ohne die Funktion nicht unter! Google hat ja auch jederzeit die Chance sie so zu verbessern, dass niemand darunter leidet.

    Comment by Thomas Hillebrand — 10.09, 2012 @ 18:14

  30. Für mich ist die Frage, ob ein Richter das Feststellen von Suchvolumina im Zusammenhang mit Personennamen nicht als eine Sonderform der Erhebung persönlicher Daten verstehen könnte, bzw. deren mittelbare Veröffentlichung in der Auto-Vervollständigung in den Augen des Gerichts eine unerlaubte Verwendung personenbezogener Daten darstellen könnte. Ein Internetnutzer hätte schließlich keine andere Möglichkeit, festzustellen, wie oft nach entsprechenden Begriffen gesucht wird, wenn es die Suchmaschinen nicht gäbe.

    Comment by Ursula — 10.09, 2012 @ 20:09

  31. Das Urteil des OLG Hamburg dürfte Google nicht wirklich helfen. Dort waren die Inhalte nach Aufforderung entfernt worden und das OLG hat eine weitergehende Störerhaftung mit eigenen Prüfungspflichten verneint. Dies muss in der Tat auch vorliegend so sein. Eine Pflicht, die Worte nach Aufforderung zu löschen, ist hingegen bedenkenswert.

    Mehr dazu unter http://medienrecht-blog.com/2012/09/11/google_bettina_wulff_auto-complete/

    Comment by Cornelius Renner — 11.09, 2012 @ 08:16

  32. Bei seinen Folgerungen vergallopiert sich Stadtler aber.

    Wenn ich B eintippe und “Bettina Wulff Rotlichtvergangenheit” vorgeschlagen wird, ist das eine persönlichkeitsverletzende Äußerung.

    Das ändert sich auch nicht dadurch, dass ich mit dieser Suchwortkombination Seiten finden würde, z.B diese, die diese Aussage nicht stützen.

    Comment by Mirco — 11.09, 2012 @ 09:39

  33. Worin besteht eigentlich die potentielle Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Google vorgeworfen wird? Seit Erlaß des Prostitutionsgesetz 2001 ist das in Frage stehende Geschäft legal und nach Ansicht u.a. des BGH auch nicht mehr von vornherein sittenwidrig.

    Comment by twex — 11.09, 2012 @ 11:35

  34. Die Tatsache, dass Frau Wulff den meisten (mich eingeschlossen) wenig sympatisch ist, und dass sie offenbar verstanden hat, wie PR funktioniert, ändert nichts daran, dass man über Persönlichkeitsrechte im Internet nachdenken muss, besonders dann, wenn es um eine Auseinandersetzung mit einem übermächtigen Quasimonopolisten geht.

    Comment by Avantgarde — 11.09, 2012 @ 16:39

  35. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Herr Stadler sich kostenlos für die PR-Kampagne der Frau Wulff missbrauchen lässt. Das Focus-Interview bringt schon wieder die inkriminierten Wörter mit Frau Wulff in einem gemeinsamen Text zusammen. Die Presse und Blogosphäre haut die Kombination die letzten Tage tausendfach ins Internet. Was soll Google dann machen? Wenn Stadler Frau Wulff und die inkriminierten Wörter in einem Atemzug nennt, soll Google darüber hinwegsehen, diesen Teil der Realität ausblenden, weil Frau Wulff angeblich nicht möchte, dass man die inkriminierten Wörter mit ihr in Zusammenhang bringt, wie Stadler es tut? Skurril.

    Nun können wir nachlegen. Im Spiegel wird darüber berichtet, dass es in der Beziehung von Frau Wulff mit ihrem Gatten trotz professioneller Beratung kriselt und knirscht, was Frau Wullf offensichtlich im Rahmen der PR-Kampagne zu ihrem vorzeiten Launch ihres Buches und ihres Launches ihrer PR-Agentur der Presse in die Feder plappert. Was darf Google nun davon wissen,was der Spiegel bis in die letzte Eisscholle der Antarktis kostenlos schleudert?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.09, 2012 @ 17:29

  36. Über was regt ihr euch eigentlich auf? Nun wird Barbra Wulff auch noch den Onlinebuchhändler Amazon verklagen müssen: http://www.amazon.de/gp/product/tags-on-product/3868832734/ref=tag_dpp_cust_edpp_sa Damit steht sie im Ranking der Tags noch weit hinter den übelsten Porno-Literaten.

    Comment by Hinterwäldler — 11.09, 2012 @ 18:54

  37. „Wenn Stadler Frau Wulff und die inkriminierten Wörter in einem Atemzug nennt, soll Google darüber hinwegsehen, diesen Teil der Realität ausblenden, weil Frau Wulff angeblich nicht möchte, dass man die inkriminierten Wörter mit ihr in Zusammenhang bringt“

    Das wäre noch nachzuvollziehen, wenn Google in Autocomplete überhaupt nicht eingreifen könnte oder wollte.

    Tut es aber.

    Comment by Avantgarde — 11.09, 2012 @ 20:15

  38. Google selbst:

    „Wir möchten Ihnen möglichst relevante Suchanfragen anbieten, schließen jedoch Begriffe aus, die in engem Zusammenhang mit Pornografie, Gewalt, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen stehen.“

    Verleumdung ist also ok

    Comment by Avantgarde — 11.09, 2012 @ 20:23

  39. Die PR-Kampagne der Frau Wulff, an der Presse und Blogosphäre so bereitwillig mitwirken und keiner vergisst, die Reizwörter zum echauffieren alle noch mal namentlich aufzuzählen, geht in die nächste Stufe:
    „Bettina Wulff distanziert sich von ihrem Ehemann

    Bettina Wulff startet eine großangelegte PR-Offensive. In gleich vier Interviews mit Illustrierten spricht sie über ihr Eheleben. Sie verrät, dass das Paar eine Therapie gemacht hat – und erhebt Vorwürfe gegen ihren Mann.“
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bettina-wulff-spricht-in-interviews-ueber-eheleben-und-therapie-a-855209.html

    Bei Amazon vergisst man nicht bei der vorzeitigen Herausschleuderung des Buches süffisant zu erwähnen in der Selbstwerbung von der Akteurin:
    „Darüber hinaus gab es Gerüchte zu einem angeblich bewegten Vorleben.“
    http://www.amazon.de/Jenseits-Protokolls-Bettina-Wulff/dp/3868832734

    Und wehe, Google erdreistet sich Vorleben Gerüchte und Wulff dann zu assoziieren, nur weil es so häufig in Artikeln der Presse, der Blogosphäre und des Buchhandels in der Eigenwerbung gemeinsam aufzufinden ist. Was werden wir dann lange und viele Artikel finden, in denen süffisant alle inkriminierten Wörter aufgezählt werden und man sich kunstvoll echauffiert, wie brutal Google doch ist, das zu erkennen.

    Wenn es gut kommt, werden wir dann vielleicht von der frisch gebackenen Jungunternehmerin in der PR-Beratung ein weiteres Buch über PR-Kampagnen bekommen mit großem Begleitkonzert in Presse und Blogosphäre. :-) Yeah!

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.09, 2012 @ 23:17

  40. Klar greift google in ihre Suchmaschine ein. Ein Kumpel hat eine Kneipe und wenn er heute den Fisch mit Petersilie serviert, dann macht er das. Ist ja seine Kneipe, kann er machen wie er will. Mein Opa sagte immer „Wer die Kapelle bezahlt, der bestimmt auch die Musik“

    Klagt Fr. Wulff auch gegen yahoo und bing?

    Die Dame hat ein anderes Problem. Wetten wir das sie es nochschafft die Scheidung vor 2013 ein zu reichen?

    Comment by rollinger — 12.09, 2012 @ 11:55

  41. interessant, dass nur google verklagt wird. der mitbewerber bing.com zeigt ebenfalls direkt sehr eindeutige autocomplete-vorschläge zu frau wulff an….

    Comment by Sucher — 13.09, 2012 @ 10:12

  42. BGH: Google muss (auf Beschwerde) Autocomplete ggf. korrigieren, um Persönlichkeitsrechte zu schützen. Tagesschau-Meldung hier:
    http://www.tagesschau.de/inland/google496.html

    Comment by Henning Ernst Müller — 14.05, 2013 @ 11:48

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