Filesharing: Die Höhe der Forderungen nimmt zu
Telemedicus berichtet aktuell von einer Filesharing-Abmahnung der DigiRights Administration GmbH die den Musiksampler „Kontor House of House Vol. 13“ betrifft. In dieser von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochenen Abmahnung wird ein Streitwert von EUR 320.000 in Ansatz gebracht und ein Schadensersatzbetrag von über EUR 13.000 errechnet, den der Rechteinhaber kulanterweise im Vergleichswege auf EUR 2.800 reduzieren würde.
Da geht allerdings noch mehr, wie eine mir vorliegende aktuelle Abmahnung ebenfalls der DigiRights Adminstration GmbH zeigt. Denn in diesem Fall werden die Rechte an 32 Musikstücken geltend gemacht, die auf dem Sampler „Kontor Top Of The Clubs Vol. 54“ enthalten sind. Den Streitwert rechnet der Kollege Sebastian hier sogar auf EUR 420.000 hoch, der Schaden soll in diesem Fall EUR 17.000 betragen, den man für den Fall einer gütlichen Einigung natürlich wiederum kulanterweise auf einen Zahlbetrag von EUR 4.800 reduzieren könnte.
Bei diesen Mondpreisen fragt man sich natürlich schon auch, was mit so einem Sampler denn tatsächlich für ein Umsatz erzielt wird, wenn ein einziger Filesharingvorgang, der möglicherweise nur wenige Minuten gedauert hat, bereits einen Schaden von EUR 17.000,- verursachen soll.
Zur Firma DigiRights Administration GmbH haben Kollegen vor einigen Monaten bereits erstaunliche Dinge recherchiert, u.a. auch eine Verbindung zur Fa. DigiProtect. Das ist auch nicht weiter erstaunlich, denn die Rechte von Kontor Records wurden beim Thema Filesharing vor einiger Zeit noch von DigiProtect wahrgenommen.Es wäre vielleicht auch mal eine journalistische Aufgabe, die Verflechtungen innerhalb der Abmahnindustrie zu recherchieren und aufzuzeigen.