Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.8.12

LG Berlin verbietet Ausstrahlung einer Folge des RTL2-Formats „Frauentausch“

Das Landgericht Berlin hat dem Fernsehsender RTL2 verboten, eine bestimmte Folge der Sendereihe „Frauentausch“ erneut auszustrahlen bzw. zu veröffentlichen oder zu verbreiten (Urteil vom 27.07.2012, Az.: 27 O 14/12).

Das Landgericht geht dabei davon aus, dass die von der Klägerin erklärte Einwilligung in die Verbreitung ihres Bildnisses im Rahmen der Sendung unwirksam ist.

Das Landgericht weist hierzu darauf hin, dass eine wirksame Einwilligung voraussetzt, dass der Betroffene über Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung ausreichend unterrichtet wird. Die von RTL2 eingeholte Einwilligung bezieht sich aber nur auf eine „TV-Dokumentations-Serie“. Die tatsächlich gesendete Darstellung, ist nach Ansicht des Gerichts aber keine Dokumentation. Vielmehr versuche der Sender durch begleitende Kommentare einer Off-Stimme die Klägerin als Person lächerlich zu machen.

Es ist davon auszugehen, dass gerade Trash-Sender wie RTL2 für ihre zweifelhaften Formate regelmäßig mit Erklärungen arbeiten, die von einer Dokumentation o.ä. sprechen. Sollte dieses Urteil also Bestand haben, müssten Sender wie RTL2 für eine wirksame Einwilligung wohl künftig deutlich darauf aufmerksam machen, dass der Betroffene damit zu rechnen hat, dass er in der Sendung lächerlich gemacht und als Person herabgewürdigt wird.

posted by Stadler at 12:29  

4 Comments

  1. Schade, dass das Gericht den Sender RTL nicht gleich ganz verboten hat. Könnte man die nicht wegen „elektronischer Umweltverschmutzung“ o. ä. verknacken?

    Comment by Rangar — 17.08, 2012 @ 13:48

  2. Nö, kann’s nicht und wird es nicht. Und der Erfolg gibt RTL als Deutschlands erfolgreichsten Sender Recht!

    Comment by Mirko Hayda — 17.08, 2012 @ 19:50

  3. Fäkalsender.
    Ausbeutung bis das Blut kommt.
    Ganz wie die Regierung.
    Gebt den Ungebildeten endlich staatsbürgerlichen Unterricht ab erstem Schuljahr, dass sie sich so einen Dreck nie anschauen.

    Comment by AsozialeHilti — 18.08, 2012 @ 01:54

  4. Ich darf mich an der Stelle mal outen: Ich schaue Frauentausch gelegentlich. Allerdings nur aus morbider Faszination und um mir immer wieder vor Augen zu führen, wie es um unsere Gesellschaft bestellt ist.
    Mich würde jetzt mal interessieren, um welche Episode es sich handelt, die da vom Wiederholungsverbot betroffen ist. Ich tippe mal auf den Klassiker mit der unbelehrbaren Frau, die behauptete, dass sich in Gemüse und Obst keine Vitamine befinden würden, in Fleisch hingegen schon. Die mit dem „Erdbeerkäse“, die sagte, dass Ente nicht in die deutsche Küche gehören würde! Ein Meilenstein fürs Fremdschäm-TV.

    Comment by Oliver — 23.08, 2012 @ 11:58

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.