LAG: Äußerungen über Arbeitgeber wie „betrügen“ und „bescheißen“ während des Streiks zulässig
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass während eines Arbeitskampfs im Einzelfall auch zugespitzte Äußerungen von Arbeitnehmern, dass die Arbeitgeberin „betrüge“ bzw. „bescheiße“ zulässig sein können (Urteil vom 17.08.2012, Az.: 8 SaGa 14/12). Das Gericht hat damit in zweiter Instanz den Antrag einer Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die auf die Untersagung dieser Äußerungen abzielte, zurückgewiesen.
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