Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.8.12

LAG: Äußerungen über Arbeitgeber wie „betrügen“ und „bescheißen“ während des Streiks zulässig

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass während eines Arbeitskampfs im Einzelfall auch zugespitzte Äußerungen von Arbeitnehmern, dass die Arbeitgeberin „betrüge“ bzw. „bescheiße“ zulässig sein können (Urteil vom 17.08.2012, Az.: 8 SaGa 14/12). Das Gericht hat damit in zweiter Instanz den Antrag einer Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die auf die Untersagung dieser Äußerungen abzielte, zurückgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 17.08.2012

posted by Stadler at 21:44  

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