Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.7.12

Klage gegen Vodafone auf Löschung von Verbindungsdaten

Der Kollege Meinhard Starostik – der u.a. auch als Prozessvertreter bei den Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung tätig war – hat für eine Mandantin Vodafone vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Feststellung verklagt, dass Funkzellendaten (Standortkennung), die Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI) und die Kennung der benutzten SIM-Karte (IMSI) unverzüglich nach Beendigung der Verbindung zu löschen sind, sowie die Rufnummer und die Anschlusskennung eingehender Anrufe unverzüglich, sobald feststeht, dass diese Daten zur Abrechnung nicht erforderlich sind.

Hintergrund ist der Umstand, dass Vodafone zu denjenigen Mobilfunkanbietern gehört, die Verkehrsdaten mit am längsten speichern, obwohl es dafür keine ausreichende rechtliche Grundlage gibt. Nach § 96 TKG sind Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen, es sei denn, eine Speicherung ist für Abrechnungszwecke notwendig. Standortdaten sind aber grundsätzlich nicht abrechnungsrelevant, außer, der Kunde würde spezifisch standortbasierte Dienstleistungen von Vodafone in Anspruch nehmen. Auch wenn man Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke benötigt, wird eine Speicherung für mehr als 60 Tage kaum begründbar sein.

Nach einer Erhebung der Bundesnetzagentur speichert Vodafone Standortdaten allerdings 210 Tage (!) lang. Über die großzügige und weitgehend rechtswidrige Speicherpraxis vieler TK-Unternehmen hatte ich vor längerer Zeit bereits ausführlich berichtet.

posted by Stadler at 14:59  

2 Comments

  1. Gut so! Wobei mir ja völlig unklar ist, warum keiner der Datenschützer irgendwas dagegen gesagt hat. Ich hab da immer noch eine Aussage vom Bundesdatenschaar im Hinterkopf, dass das in Ordnung sei, weil das ja für Abrechnungen nötig wäre.

    Comment by Andre — 24.07, 2012 @ 15:09

  2. Ach, da war die Schaar-Aussage drin: http://www.heise.de/newsticker/meldung/AK-Vorrat-wirft-Telecom-Unternehmen-verfassungswidrige-Vorratsdatenspeicherung-vor-1338178.html

    Von einem Dementi Schaars steht da auch nichts, also dürfte das wohl immer noch dessen Meinung sein.

    Comment by Andre — 24.07, 2012 @ 15:21

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