Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.7.12

In Frankfurt fliegt der Gerichtsstand wieder

Das Amtsgericht Frankfurt hatte Ende des letzen Jahres und Anfang diesen Jahres mit mehreren Entscheidungen Aufsehen erregt, weil es eine Berufung auf den sog. fliegenden Gerichtsstand in Urheberrechtssachen abgelehnt hatte. Das Amtsgericht war der Ansicht, es sei nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweist.

Dieses Rechtsprechung ist jetzt allerdings vom Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 18.07.2012 (Az.: 2-06 S 3/12) wieder kassiert worden.

Das Landgericht Frankfurt beruft sich auf die ständige Rechtsprechung des BGH, die schon bei Pressedelikten im Vor-Internet-Zeitalter einen Gerichtsstand im Sinne von § 32 ZPO an jedem Ort begründet sah, an dem eine Zeitung zu kaufen war und geht davon aus, dass sich hieran allein durch die neuen technischen Möglichkeiten nichts geändert habe, sondern, dass dieser Umstand allenfalls rechtspolitische Forderungen begründen kann, die das Gericht aber nicht berücksichtigen könne.

In der Sache – es handelte sich um einen Filesharing-Fall – hat das Landgericht zudem antragsgemäß verurteilt, weil der Beklagte das Filesharing offenbar nicht bestritten hatte.

posted by Stadler at 14:40  

13 Comments

  1. Zu einem ähnlichen Fall (LG Berlin gegen AG Charlottenburg): http://blog.delegibus.com/1130

    Wie ich bereits in http://blog.delegibus.com/708 geschrieben habe, ist die Rechtsprechung aus eigenen Kräften – schon aus verfahrensrechtlichen Gründen – nicht in der Lage, das Schikaneinstrument „fliegender Gerichtsstand“ abzuschaffen oder wenigstens zu zügeln. Der Gesetzgeber ist gefordert, einzuschreiten.

    Comment by O. García — 19.07, 2012 @ 16:44

  2. In unserem Fall (Klage wegen angeblichem Filesharing am AG München, Waldorf Frommer) sind wir unter anderem auch den Fliegenden Gerichtsstand angegangen.

    Wir hatten anhand von Paragraphen, Gerichtsurteilen und mit Argumenten, die den Unterschied zwischen Printmedien und Internet erläutern, begründet, warum der Fliegende Gerichtsstand bei Filesharingfällen nicht greifen kann.

    Das Münchner Amtsgericht hat sich erwarteterweise dennoch für zuständig erklärt, aber nicht ansatzweise begründet, ob die Abrufbarkeit des angeblichen Angebots einen Handlungsort oder einen Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO begründet.

    Was spätestens in der Berufung am Landgericht auf eine richterliche Rüge beziehungsweise Berufung auf Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör hinausgelaufen wäre.

    Jetzt haben wir eine Klagerücknahme von Waldorf Frommer und sämtliche Kosten erstattet bekommen.

    Sicher aber nicht wegen unserer Argumentation zum Fliegenden Gerichtsstand.

    Dennoch gehört das unterbunden.
    Dann wäre die Klagefreudigkeit mit Sicherheit geringer.

    Sollte Interesse an unserer Argumentation bezüglich des Fliegenden Gerichtsstandes bei Filesharingklagen bestehen, kann ich diese gerne veröffentlichen.

    Comment by Casa.Blanca — 20.07, 2012 @ 08:20

  3. Man kann nur hoffen, dass dieser unsinnige fliegende Gerichtsstand irgendwann einmal auf die ‚Schnauze‘ fliegt. Ich konnte noch keinen Fall erkennen, bei dem ein „fliegender“ Gerichtsstand wirklich hilfrei ist.

    Comment by Alexander — 20.07, 2012 @ 14:49

  4. # Casa Blanca

    Da ich es gerade in Berlin versuche(in 3 Wochen), warum nicht mehr input? Email kannst Du von RA Stadler bekommen, oder melde Dich kurz bei Netzwelt.de an und schick mir eine PN.

    Die Hintergründe der Klagerücknahme wären natürlich auch interessant.

    Comment by Shual — 21.07, 2012 @ 07:06

  5. @Casa Blanca

    An Ihrer Stelle würde ich mir sehr genau überlegen wohin Informationen fliessen. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten.
    a) innerhalb Deutschlands, wo die Informationen, so sie überhaupt den Ordner eines Empfängers jemals wieder verlassen, jederzeit durch rechtliche Schritte wieder der Öffentlichkeit entzogen werden können.
    b) im Ausland, wo auch für Waldorf Frommer unangenehme Tatsachen nicht einfach gelöscht werden können. Dort ist auch jederzeit ein anonymer Dokumenten-Upload möglich. Den Rest machen die Admins.

    Der Dank hunderttausender Waldorf – Geschädigter wäre Ihnen gewiss.
    Einfach mal düber nachdenken und erst dann entscheiden. ;-)

    Comment by Che — 22.07, 2012 @ 11:25

  6. #Shual
    Du bist also auch Rechtsanwalt?

    Comment by Casa.Blanca — 22.07, 2012 @ 11:28

  7. @Che
    Danke für den Hinweis. Ich verstehe.
    Bezüglich meiner öffentlichen und nichtöffentlichen Aussagen werde ich mich aber grundsätzlich auf die Darstellung von Tatsachen beschränken. Ganz gleich ob nun innerhalb Deutschlands oder im Ausland. Daher kann mir oder meinen Texten so oder so nichts passieren.

    Es obliegt nicht mir, Rückschlüsse aus Tatsachen zu ziehen.

    Ich muss noch ein paar Dinge vorbereiten.
    Danach melde ich mich wieder.

    Comment by Casa.Blanca — 22.07, 2012 @ 11:41

  8. @Casa Blanca

    Hallo Casa Blanca, ich und mein Anwalt führen sehr bald gegen Waldorf Frommer eine Verhandlung am LG München und könnten Ihre Informationen sehr gut gebrauchen. Helfen Sie uns?
    E-Mail: gate12@hmamail.com (melde mich dann mit der richtigen E-Mailadresse)

    LG

    Comment by Prozessführer vs. WaldorfFrommer — 22.07, 2012 @ 17:31

  9. @ Caca Blanca

    Ich bin kein Anwalt, übernehme aber auch ab und an als technisch/juristischer Berater Fälle vor Amtsgerichten. (vgl. Beispiellink)

    Dem Kommentator No.8 bin ich auch beknannt.

    Comment by Shual — 22.07, 2012 @ 18:29

  10. Beispiellink
    http://vsberg.blogspot.de/2012/07/ag-hamburg-az-36a-c-27212.html

    Comment by Shual — 22.07, 2012 @ 18:33

  11. Hallo Casa.Blanca,

    ich fände es sehr Hilfreich für die vielen Abgemahnten, die es noch nicht hinter sich haben, wenn du Näheres veröffentlichen würdest.

    Im Voraus vielen Dank

    hpb

    Comment by hpb — 22.07, 2012 @ 21:36

  12. Hallo Casa.Blanca,
    auch ich wäre an Ihren Auführungen interessiert. Bin Referendar und dem IT-Recht sehr zugetan. email an itnerd@arcor.de

    Comment by ITnerd — 2.08, 2012 @ 14:28

  13. Hallo,
    das ding kann auch mächtig nach hinten los gehen!

    Was ist, wenn es sich um einen reinen Textklau handelt – also jemand einen mehr als 5000 Zeilen wissenschaftlichen Text von einer Internetseite verwendet und diese auf seine Webseite packt? Der Beklagte sitzt in München, der Klagende in Hamburg. Fällt der fliegende Gerichtsstand weg, muss der Klagende sammt seinem Rechtsanwalt zur Klage nach München fahren. Das verursacht in diesem Fall dem Beklagten bei einem Schuldspruch viel mehr Kosten als umgekehrt! Denn nicht jeder wird abgemahnt und hat nichts getan!

    Es sollte hier unterschieden werden um welches Delikt es sich handelt!

    lg
    jemand der auch die andere Seite sieht!

    Comment by Falsche Richtung? — 19.10, 2012 @ 23:13

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