Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.7.12

Google unterliegt im Streit um „oogle.com“

Google hat im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vergeblich versucht, die Übertragung der Domain „oogle.com“ zu erreichen. Das National Arbitration Forum war  in seiner Entscheidung vom 25.07.2012 der Ansicht, dass es für die erforderliche bösgläubige Domainregistrierung („in bad faith“) keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt.

Die Besonderheit des Falls besteht darin, dass die Domain „oogle.com“ bereits im Februar 1999 registriert worden ist. Zu diesem Zeitpunkt war Google noch nicht annähernd so bekannt wie heute und verfügte vor allen Dingen offenbar noch über keinerlei eingetragene Marken.

Das Panel weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass es die Bösgläubigkeit jedenfalls nicht für offensichtlich hält, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass Google diesen Nachweis im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen kann.

(via muepe.de)

posted by Stadler at 13:35  

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