Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.7.12

BGH zu Honorarbedingungen für freie Journalisten

Das Urteil des BGH vom 31.05.2012 (Az.: I ZR 73/10), in dem die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, für teilweise unwirksam erklärt worden sind, ist mittlerweile im Volltext online.

Der BGH hatte die Honorarbedingungen von Springer als nicht transparent angesehen, aber sog. Total-Buy-Out nicht per se für unwirksam erachtet. Der BGH sieht sich insoweit allerdings zu folgender Klarstellung veranlasst:

Damit ist allerdings nicht gesagt, dass eine vertragliche Vereinbarung unbedenklich wäre, in der dem Journalisten für die Veröffentlichung eines Beitrags in einer Zeitung oder Zeitschrift ein dafür angemessenes Honorar versprochen wird, mit dem auch sämtliche weitergehenden Nutzungen abgegolten sein sollen. Zum einen bleibt stets unter Heranziehung des Übertragungszweckgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG zu prüfen, ob im Einzelfall die in Rede stehende Nutzung von der Rechtseinräumung erfasst ist. Zum anderen wird viel dafür sprechen, dass die vereinbarte nicht der angemessenen Vergütung entspricht, wenn für die weitergehenden Nutzungen keine gesonderte Vergütung geschuldet ist und sich die Einbeziehung der weitergehenden Nutzungen auch nicht in der Höhe der Pauschalvergütung niederschlägt (§ 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG).

Der BGH macht damit zumindest deutlich, dass er eine weitestmögliche Rechtseinräumung gegen Zahlung eines einmaligen Abgeltungsbetrags dennoch für regelmäßig unwirksam erachtet, wenn sich die Einbeziehung einer weitergehenden Rechtseinräumung nicht in der Höhe der Pauschalvergütung niederschlägt.

posted by Stadler at 17:27  

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