Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.6.12

Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH

Seit zwei Jahren kursierte immer wieder mal die Meldung, dass der irische HighCourt dem EuGH die Vorabprüfung der Frage, ob die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist, vorgelegt hätte. Erst vor einigen Wochen hatte Telemedicus allerdings berichtet, dass eine derartiges Verfahren beim EuGH nicht anhängig ist.

Nunmehr ist am 11.06.2012 aber offenbar doch noch ein entsprechender Antrag des irischen HighCourts beim Europäischen Gerichtshof eingegangen (C-293/12), wie der Kollege Lehofer in seinem Blog berichtet. Die Vorlagefragen sind im Wortlaut aber noch nicht veröffentlicht. Der irische HighCourt hat für diese Vorlageentscheidung damit geschlagene 2 Jahre gebraucht, was ebenfalls Fragen aufwirft.

Mit dem Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission derzeit gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung anstrengt, hat dieses Verfahren übrigens nichts zu tun. In dem Vertragsverletzungsverfahren kann und wird der EuGH die Frage der Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten nämlich nicht überprüfen.

posted by Stadler at 13:48  

4 Comments

  1. Entfaltet die Richtlinie denn überhaupt Rechtswirkungen, wenn sie gegen die Grundrechte verstößt, oder ist sie dann nichtig?

    Ich hätte mir eine weniger lapidare Begründung gewünscht, warum die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten im Vertragsverletzungsverfahren keine Rolle spielt.

    Comment by Jens — 18.06, 2012 @ 14:12

  2. Ganz einfach –

    Eine Überprüfung ob die Richtlinie mit EU Grundrechten vereinbar ist, macht die Richtlinie noch lange nicht ungültig.

    Und da Deutschland dazu verpflichtet ist, diese (noch) gültige Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, dies aber bisling nicht getan hat, läuft das Vertragsverletzungsverfahren unbehelligt weiter.

    Comment by Thomas B. — 18.06, 2012 @ 19:20

  3. @Jens: Ist bei e-comm ausführlich erläutert. Das Vertragsverletzungsverfahren ist kein Verfahren zur Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit einer Richtlinie. Man kann sich im Vertragsverletzungsverfahren also grundsätzlich nicht mit dem Einwand verteidigen, eine Richtlinie würde gegen Grundrechte verstoßen.

    Comment by Stadler — 18.06, 2012 @ 21:36

  4. Mittlerweile wurden übrigens die Vorlagefragen veröffentlicht:

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:258:0011:01:DE:HTML

    Es soll die Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta und der EMRK geprüft werden!

    Comment by Christoph — 8.09, 2012 @ 18:19

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.