Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.6.12

Kann YouTube MP3-Konvertierungsdienste verbieten?

Google (YouTube) hat in den vergangenen Tagen offenbar mehrere Dienste abgemahnt, die die Dateien, die YouTube nur als Stream bereitstellt in MP3-Dateien konvertiert und damit die dauerhafte Speicherung von Musikstücken ermöglicht.

Vor ein paar Monaten hatte ich am Beispiel von Spotify erläutert, dass das Mitschneiden von Musik bei Streaming-Portalen aus Sicht des Nutzers durchaus urheberrechtlich problematisch sein kann.

Aus Sicht eines Anbieters einer Software oder eines Webservices stellt sich m.E. nach deutschem Recht aber zusätzlich die Frage, ob es sich hierbei um Tools handelt, die (wirksame) technische Maßnahmen im Sinne von § 95a UrhG umgehen. Das würde nämlich dann bedeuten, dass derartige Tools und Services nach § 95a Abs. 3 UrhG verboten sind und deren Herstellung, Verbreitung etc. zu gewerblichen Zwecken nach § 108b Abs. 2 UrhG  sogar strafbar wäre.

Die Annahme, dass die Beschränkung des Angebots auf das Streaming gleichzeitig eine technische Maßnahme darstellt, die im normalen Betrieb dazu bestimmt ist,  das Kopieren zu verhindern oder zu erschweren, dürfte keineswegs abwegig sein. Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage sind mir bislang nicht bekannt, aber vielleicht beabsichtigt Google ja jetzt, eine solche Entscheidung herbeizuführen. Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein.

Der Nutzer, der sich eines solchen Tools bedient, macht sich jedenfalls nicht strafbar, solange er den Konvertierungsdienst zum eigenen privaten Gebrauch nutzt. Eine (zivilrechtliche) Urheberrechtsverletzung könnte nach derzeitiger Rechtslage aber dennoch vorliegen.

posted by Stadler at 11:21  

27 Comments

  1. Die Diskussion um Streaming ist müßig. Das Speichern der mp4-Datei auf der eigenen Festplatte wäre vollkommen unnötig, wenn einem nicht immer wieder unvermittelt „ist in Deutschland nicht verfügbar“ präsentiert würde.

    Es geht nicht um Streaming vs. Download, nicht um illegale Tools und nicht um zivilrechtliche Klagen. Es geht darum, dass die GEMA (meinetwegen auch Google) unfähig ist einen Vertrag auszuhandeln. Und es geht darum, dass die Content-Industrie nicht willens oder oder in der Lage ist vernünftige Geschäftsmodelle aufzubauen.

    Fast hätte ich gefragt, wer hier denn das „Opfer“ ist. Vielleicht überrascht es, wenn ich mit Opfer sicher auch die Urheber meine. Denn die haben so nichts von dem Netz. Und wir haben nichts vom „Stopp-Schild“ bei Google und Co.

    Wir sitzen in einem Boot, liebe Urheber.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 11:49

  2. Würde ein Video Rekorder dann nicht auch ein verbotenes Werkzeug sein? Der SAT empfang ist auch nicht zum ‚downloaden‘ gemacht?

    Comment by Jens — 21.06, 2012 @ 12:17

  3. Und da es unzählige solcher Stream-zu-MP3-Umwandlerseiten gibt, kann man da überhaupt noch einer wirksamen technischen Massnahmen sprechen?

    Comment by SJ — 21.06, 2012 @ 12:45

  4. @3 SJ
    Die Anzahl der „Hackertools“ sagt nichts darüber aus, ob die Kopierschutzmaßnahme wirksam ist. Bei CDs reicht der Hinweis auf den Kopierschutz (fast) aus. IMHO geht es wohl ehr um die klar erkennbare Willenserklärung des Rechteinhabers. Da ist die AGB von Google klar – auch wenn sie technisch nicht wirklich „streamen“.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 12:57

  5. Das Streaming ist eine technische Methode um das direkte anhören zu ermöglichen, das ist kein Schutzmechanismus.
    Technisch wird ja nur die Tonspur aufgenommen, wie bei einer Kassette und einem Videorekorder. Erst danach findet die Umwandlung in MP3 statt.
    Es ist traurig mit an zu sehen wie das was bei Kassette und Videokassette galt, plötzlich im digitalen Zeitalter nicht mehr gelten soll.

    Audiograbber macht ja das gleiche, das ist doch kein umgehen des Kopierschutzes.

    Was mich interessieren würde ist, ob ich beim Kauf einer CD nur die Scheibe kaufe, oder das Recht diese Musik zu haben.
    Denn Original CD, gehen im Sommer im Auto mal schnell kaputt. Habe ich dann kein Recht mehr auf die gekaufte Musik?

    Comment by Troll — 21.06, 2012 @ 13:00

  6. Noch was zu Spotify und Youtube Vergleich.
    Bei Youtube akzeptiere ich keine AGB oder Nutzerbestimmungen, da kann ich direkt ohne Account drauf zu greifen.
    Muß ich in DE nicht aktive Nutzerbedingungen zustimmen bevor sie gelten?

    Comment by Troll — 21.06, 2012 @ 13:04

  7. @5 Troll (und @2 Jens)
    Bei den Videokassetten gibt es analogen Kopierschutz. Bei DAT-Recordern, Sony Minidisk ist es ähnlich. Beim TV überlegt man schon lange, Aufnahmen zu verhindern oder Werbung „ununterbrechbar“ zu machen.

    Die Ist-Situation ist also kein Argument.
    Streaming ist auch kein Argument, denn Google sagt klar, dass sie keinen Download wollen. Willst Du das nicht, dann willst Du kein Google (oder leistest passiven Widerstand mit den möglichen Folgen).

    Beim Kauf einer CD gibt es das Recht auf eine Privatkopie wenn kein Kopierschutz drauf ist. Du kannst keine Musik ohne GEMA öffentlich aufführen und es gibt auch Schranken für den Urheber. Du kaufst also die Scheibe mit Musik, doch deren Nutzung ist durch das Urheberrecht und die AGB des Vertriebs reglementiert.

    Das Recht interessiert sich im Zweifelsfall, wenn einmal in Gesetz gegossen, nicht mehr wirklich für Gerechtigkeit.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 13:22

  8. Nachtrag zu @6 Troll
    youtubes Nutzungsbedingungen sind einfach nachzulesen. Die sind gültig. Der Download ist nicht erlaubt.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 13:36

  9. Und wenn ich mein Mirkofon direkt an die Boxen halte? Was macht Google dann?

    Und was ist, wenn ich eine Soundkarte habe, bei der ich direkt Soundausgang in Mic-In „umleiten“ kann?

    Und was, wenn ich direkt aufnehme mit den Grabbern?

    Sorry, aber warum ab welchem Zwischenschritt plötzlich etwas illegal werden soll, das erschließt sich mir nicht.

    Comment by maSu — 21.06, 2012 @ 13:55

  10. @4 Joachim

    Aus einem Grund ist ja das Wort „wirksam“ drin. Es reicht also nicht alleine aus, dass ein Kopierschutz vorhanden ist. Er muss doch zudem noch „wirksam“ sein. Wann das allerdings gegeben ist, weiss ich nicht.

    Comment by SJ — 21.06, 2012 @ 14:16

  11. @9 maSu
    Keine Ahnung, was Google macht. In der AGB steht aber, dass die Inhalte ausschließlich für die Echtzeitansicht erlaubt sind.

    Es wäre interessant, was geschieht, wenn ein Künstler mit Kamera und Mikrophon mit dieser „Echtzeitansicht“ herumspielt und das Ergebnis dann auf youtube stellt…

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 14:16

  12. @10, SJ
    ob wirksam oder nicht, das ist relativ irrelevant. Streaming alleine ist kein Kopierschutz. Security by obscurity ist sowieso Unsinn. (Gemeint sind die immer wieder neuen Tricks von Google, den Download zu verhindern).

    Aber wenn ich sage, Du darfst nicht in meine Wohnung ohne die Schuhe auszuziehen, dann ist das hinreichend wirksam. Google hat das Recht auf „Eintrittsbedingungen“ in Form einer AGB.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 14:25

  13. @12
    Genau darum gehts, du kannst den mit Schuhen verbieten ein zu treten.
    Google hat ein offenes Portal ohne Anmeldung.
    Damit stimme ich keiner Nutzungsbedienung zu und auch keinen AGB.
    Wieso soll etwas gelten dem ich nicht zu stimme?

    Comment by Troll — 21.06, 2012 @ 14:59

  14. @13 Troll
    ach komm, die Nutzungsbedingungen sind leicht auffindbar und (relativ) eindeutig. Möchtest Du, das youtube nur noch mit Anmeldung zu nutzen ist?

    Wenn Du Widerstand leisten möchtest, dann stehe auch dazu und versuche nicht rumzuinterpretieren. Da bin ich dann (mit meiner Meinung) klar bei Dir.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 15:10

  15. @ 13:

    IANAL, aber vielleicht googelst du mal „konkludentes Verhalten“. Mittels einem gewissen Verhalten stimmst du implizit einem Vertrag (oder halt Nutzungsbedingungen) zu.

    Wenn du zum Beispiel ein Kaufhaus betrittst, siehst du auch keine AGB. Aber durch dein Betreten des Gebäudes stimmst du zu, dass du die Hausordnung (z.B. Umtriebsgebühren bei einem Diebstahl) akzeptierst.

    Trotzdem bin ich dafür, dass öffentlich zugängliche Angebote im WWW frei heruntergeladen und ggf. in andere Formate konvertiert werden dürfen – analog zur Panoramafreiheit.

    Wem dies nicht gefällt, muss sich um tatsächlich wirksame Kopierschutzmassnahmen kümmern.

    Comment by turtle of doom — 21.06, 2012 @ 15:24

  16. sehr interessant

    Comment by Zahnkranz — 21.06, 2012 @ 16:08

  17. @15
    Man kann ein Kaufhaus nicht mit einer Internetseite vergleichen, siehe Widerrufsrecht.
    Ich kenne keine Rechtsprechung die besagt das ich im Internet ohne das aktiv bestätige irgendwelchen AGB zustimme.
    Im Gegenteil, meines wissens ist dir Rechtsprechung hier eindeutig, das solchen AGB nicht automatisch beim Seitenbesuch zugestimmt wird.

    Mir gehts auch nicht darum das ich Googel zu sehen will, sondern das so wie es im Moment ist, ich denke das man eben nicht zustimmt. D.h. was in den AGB steht ist irrelevant.

    Wenn ich falsch liege, hätte ich gerne Urteile gesehn die das belegen.

    Comment by Troll — 21.06, 2012 @ 16:12

  18. @17 Troll
    Langsam machst Du Deinem Namen alle Ehre.

    Wenigstens im Real-Live gilt, dass der Aushang einer AGB hinreichend ist, wenn ein persönlicher Kundenkontakt fehlt oder wenn es um geringwertige Massenartikel geht. Zudem unternimmt Google regelmäßig etwas, den Download zu verhindern. Doch vor allen Dingen ist es unpraktikabel, einen Login, Cookie oder eine Seite mit den AGB vor jedes Video zu schalten.

    HTTP ist zustandslos. Die Idee wäre (im Allgemeinen) nicht internetkonform.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 16:36

  19. Joachim, wir erden da irgendwie wohl an einander vorbei.
    Wir reden hier übers Internet, da ist es piep egal wie es im Real-Live aussieht.
    Für das Internet gibt es in Deutschland klare Richtlinien, Gesetze und Urteile die das zustimmen von AGB etc. betreffen.
    Die meisten davon haben mit Real-Live nichts am Hut.

    Ich persönlich kenne kein Urteil das besagt das ich im INTERNET an Nutzungsbestimmungen gebunden bin, denen ich nicht explizit zustimme.
    Wenn du ein Urteil kennst bitte teile es mit.
    Alles andere sind Wunschgedanken.

    Comment by Troll — 21.06, 2012 @ 16:45

  20. @19 Troll
    Du meinst also, die MP3-Konverter seien legal, weil niemand die AGB abnickt, Robots (der Konverterseiten) sie gar nicht sehen und verstehen können? Wunschdenken ;-)

    Möglicherweise sind die Konverterseiten offensichtlich illegale Quellen urheberrechtlich geschützter Werke. Dann wären die Nutzer „dran“. Siehe letzten Satz dieses Blogs.

    Dein Urteil wirst Du kaum finden. Es ist ausreichend, wenn der Nutzer die zumutbare Möglichkeit die Kenntnisnahme der AGB hat. youtube ist nicht ebay.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 17:22

  21. Was ist mit den Videos die unter CC Lizenz stehen. In der Lizenz steht doch ausdrücklich drin das man den Inhalt vervielfältigen darf.

    Comment by egal — 21.06, 2012 @ 21:52

  22. @21: jep, oder nur unter gleichen Bedingungen nutzen darf. Interessant.

    Comment by Joachim — 21.06, 2012 @ 22:26

  23. @20 Ja genau Joachim, genauso wie es mir erlaubt ist auch jede andere Internetseite herunter zu laden, zu speichern und privat offline an zu sehen.

    @21 sehr interessant, youtube abmahnen ;-)

    Comment by Trollö — 22.06, 2012 @ 13:01

  24. @23 Troll
    Rechtsanwalt Christian Solmecke bestätigt Deine Sicht. Sehr schön :-)

    http://www.wbs-law.de/internetrecht/youtube-geht-gegen-mp3-konvertierungsdienst-vor-ist-das-downloaden-trotzdem-legal-25761/

    Comment by Joachim — 22.06, 2012 @ 13:59

  25. @Thomas & die ganzen anderen „Technik“-Freaks hier:

    „Streaming“ an sich ist bereits ein belangloser Fjnord, nicht mehr, nicht weniger. Ja nach OS, Brauser und Einstellung ist der Kram auf der Platte — und bleibt dort auch, bis man ihn löscht, händisch oder oder per Einstellung des eingesetzten Programms. Dabei ist völlig unerheblich, was Google, die Irren in Hamburg, der Bundestag, und/ oder die Rechtsbeuger bei GEMA, Verband der [insert here whatever you want] dummlallt.

    Es ist das Wesen des Interwebz/ TCP/IP/ jedes Packet orientierten Protokolles, beim Empfänger den versandten Kram erneut zusammen zu setzen, und fertig ist die Luzy. Da das nicht im leeren Raum geschieht, da man dieses „Wieder-zusammen-pfriemeln“ nicht verhindern kann — Prinzip bedingt –, ist all dieser pseudo-rechtliche, reaktionäre, faschistoide Gängelungs-, Zensur- und „Ehrlicher Kunde-„müll obsolet.

    Letzterer hat immer die Arschkarte gezogen, wie https://imgur.com/gallery/GxzeV wunderbar veranschaulicht.

    Völlig ahnungslose, kenntnisfreie und somit inkompetente „Richter“, in allen Dinge, die mit 0-1 zu tun haben, sind mittlerweile eines der größten Probleme auf diesem Planeten, soviel ist sicher.

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 26.06, 2012 @ 01:25

  26. Diese „Online-Tools“ zur Erstellung von MP3 aus Videos usw. sind eigentlich nur Abkürzer für Programme die man ohnehin herunterladen und das Zeug offline damit konvertieren kann.
    Es geht auch ganz ohne, d.h. mit einfachen Bordmitteln.
    Man bedenke: Ein Video daß man gerade z.B. bei YT ansieht ist auch auf dem Rechner bereits im Hintergrund schon gespeichert, zumindest eine Zeitlang. Irgendwo im Speichercache oder häufig auch im Dateicache des Browsers (wegen notwendiger Pufferung beim Abspielen).
    Findige User finden diese Files jederzeit leicht auf und können das gespeicherte verwerten. Sind diese Files während des Abspielens gesperrt so kann man ganz einfach mit einem Bordmittel von Windows diese Files „snipen“, nachdem der Pufferbalken auf 100% steht, indem man dann mal kurz den Pufferdatenträger aushängt (Chkdsk erzwingt das auf Anforderung auch ‚hart‘ ohne Rücksicht auf irgendwelche Verluste nämlich), den man auf einer eigenen Partition betreiben sollte dazu, und dann den wieder durch Beenden von Chkdsk und erneute Zugreifen einhängt. Damit ist das File frei und kopier-/verschiebbar.

    Comment by Bernd — 28.03, 2013 @ 22:20

  27. A person essentially help to make seriously posts I would state.
    This is the very first time I frequented your web page and thus far?
    I surprised with the research you made to create this particular publish incredible.
    Magnificent job!

    Comment by lawyers in Sydney — 14.04, 2013 @ 16:36

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.