Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.6.12

Die Schufa macht, was sie immer gemacht hat

Meine Timeline bei Twitter echauffiert sich gerade (wieder einmal) über die Schufa, seit bekannt wurde, dass das Unternehmen ihre Datenbestände jetzt auch um Informationen erweitern will, die aus dem Internet stammen. Der NDR meldet, dass die Schufa zusammen mit dem Hasso-Plattner-Institut plant, Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken und verschiedensten Onlinequellen zu erheben und mit den bestehenden Schufa-Daten zu kombinieren.

Die mediale Empörungsmaschinerie, an deren Spitze man fast erwartungsgemäß u.a. Thilo Weichert und die „Digitale Gesellschaft“ findet, läuft angesichts dieser Meldung gerade auf Hochtouren.

Dass die Schufa aus allgemein zugänglichen Quellen Informationen sammeln möchte, ist allerdings derart naheliegend, dass die Aufregung schon etwas erstaunt. Und auch wenn es den ein oder anderen überraschen mag, die Schufa darf das grundsätzlich auch. Denn die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG u.a. dann zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Unter den Voraussetzung des § 28b BDSG dürfen diese Daten dann auch für Scoring-Verfahren verwendet werden. Das deutsche Datenschutzrecht sieht also längst vor, dass Auskunfteien wie die Schufa auch im Netz Daten sammeln können, weshalb die künstliche Aufregung von Leuten wie Weichert einmal mehr nur politisch erklärbar ist.

Worin ich das eigentlich größte Problem sehe, ist die Frage, wie die Schufa die Authentizität der Daten gewährleisten will. Denn im Netz kursieren viele falsche Informationen, die Echtheit bzw. eindeutige Personifizierbarkeit von Profilen ist nicht ohne weiteres zu gewährleisten.

Ansonsten dürfte das Vorhaben der Schufa mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar sein. Wer hier also einen Skandal wittert, der muss vom Gesetzgeber verlangen, Auskunfteien wie die Schufa entweder abzuschaffen oder gesetzlich deutlich weiter zu beschränken als bisher. Insoweit sollte man aber berücksichtigen, dass es trotz aller Kritik, die man berechtigterweise an der Schufa üben kann, grundsätzlich auch ein nachvollziehbares Bedürfnis dafür gibt, eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit seines Vertragspartners zu erhalten. Hierauf weist Thomas Knüwer in seinem Blog zu Recht hin.

Die von Kris Köhntopp vertretene Ansicht, dass die Schufa im Falle des Erfolgs des Projekts mit dem HPI künftig ohne Einkommen wäre, vermag ich übrigens nicht zu teilen. Denn die Schufa bekommt ihre Daten derzeit überwiegend von ihren Mitgliedern und diese Daten sind eben gerade nicht öffentlich verfügbar und nicht durch allgemein zugängliche Daten substituierbar. Es handelt sich u.a. um Daten bezüglich abgeschlossener Darlehensverträge und Ratenzahlungsgeschäfte. Wenn die Schufa diese Daten nunmehr mit im Netz verfügbaren Daten kombiniert, erweitert sie nur ihren Datenbestand, aber macht sich nicht selbst überflüssig. Denn die spezifischen Daten, die sie von ihren Mitgliedern erhält, werden auch in Zukunft nicht im Netz zu finden sein.

Update:
Nur zur Klarstellung sei angemerkt, dass wir natürlich noch nicht so ganz genau wissen was die Schufa vor hat – möglicherweise weiß sie das selbst noch nicht genau – weshalb sich über unterschiedliche Sachverhaltsvarianten trefflich spekulieren lässt. Meine Ausführungen bezogen sich auf im Internet allgemein – d.h. grundsätzlich für jedermann – zugängliche Daten. Sollte sich die Schufa, auf welchem Weg auch immer, Daten verschaffen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind, dann wäre das natürlich nicht von der Vorschrift des § 29 BDSG gedeckt. Mittlerweile hat die Schufa laut SPON zumindest aber auch erklärt, dass sich die Pläne nur auf allgemein zugängliche Daten beziehen. Alles andere hätte mich ernstlich verwundert.

Ansonsten sollte niemand darüber erstaunt sein, dass die Schufa die Möglichkeiten auslotet, die ihr das Gesetz bietet. Wenn man jetzt bei SPON liest „Minister wollen Facebook-Schnüffelei stoppen„, dann ist das wiederum nur Ausdruck einer politischen Verlogenheit die man häufig antrifft. Denn es ist gerade die Politik, die diejenigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat, die die Schufa jetzt für sich nutzen möchte. Wenn man schon empört ist, dann sollte diese Empörung doch in erster Linie der Politik gelten, die wieder einmal versucht, von sich selbst abzulenken.

 

posted by Stadler at 14:05  

28 Comments

  1. Sag: ist der Zugriff auf meine Friendsliste oder Daten über die API auf die FB-Nutzerdaten sowie der Relationen zwischen den Personen Deiner Meinung nach ein öffentlich zugängliches Datum iSd §29?

    Falk

    Comment by Falk L. — 7.06, 2012 @ 14:37

  2. Ich sehe das genauso. Das eigentliche Problem haben die Auskunfteien doch mit der Authentizität der Daten. Haben sie bei den Meldungen der Banken noch eine hohe Gewähr für deren Richtigkeit, weil die Banken bei Kontoeröffnung sich Personalausweise vorzeigen lassen, so ist dies bei Internetquellen wie facebook praktisch nahe Null. Dass dieses Problem nicht nur theoretischer Natur, sondern rein praktisch besteht und in Zukunft verstärkt bestehen wird, macht nicht zuletzt die jüngste Entscheidung des OLG Köln zur Frage des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs bei der Verarbeitung unzutreffender Daten deutlich (Artikel der Kollegen LBR http://www.lhr-law.de/lbr-blog/datenschutzrecht/creditreform-gibt-unterlassungserklarung-wegen-speicherung-falscher-daten-ab).

    Comment by RA Stefan Richter — 7.06, 2012 @ 14:51

  3. Schufa-Datenbank? Interessante Idee… Danke dafür.

    We do not forgive. We do not forget.

    -= SYS 49152 =-

    Comment by RFC 1392 — 7.06, 2012 @ 15:08

  4. Dass öffentliche Daten genutzt werden, ist vielleicht gar nicht so schlimm und auch nicht zu verhindern.

    Aber man muss sich fragen, was diese Daten aussagen sollen. Schon jetzt wird Scoring über völlig weiche Daten wie Wohnort oder Altersgruppe (die oft aus dem Vornamen geschätzt wird) betrieben. Das ist schon totaler Quatsch. Wenn die Scorer dann auch noch in tausenden Infoschnipseln aus dem Netz irgendwas reininterpretieren wollen, sehe ich schwarz. Im Zweifel wird man dann nämlich als nicht kreditwürdig eingestuft.

    Comment by Weirdo Wisp — 7.06, 2012 @ 15:11

  5. Dass Kreditscoring dringend verbesserungswürdig ist, zeigen die Fehleinschätzungen der Rating-Agenturen, deren Bonitätsfehleinschätzungen nun mit vielen Milliarden saniert werden müssen.

    Eine andere Frage, was die Schufa dann an personenbezogenen Daten verkaufen darf: nur ein AAA oder auch 1 TB gesammeltes Profil?

    Noch eine andere Frage ist, wer die Daten der Schufa nutzen darf. In den USA ist es den Behörden verboten worden, bei privaten Datensammlern Daten über Bürger zu kaufen. Kann sich da außer mir noch jemand erinnern? Vielleicht sogar mit Quelle?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 7.06, 2012 @ 15:36

  6. Es sind zwei Punkte, die ich in Frage stelle,
    der eine wird hier schon angesprochen: die Verifzierung der Daten.
    Was aber für mich Gesinnungsschnüffelei ist – und ich denke, das ist durch kein Gesetz gedeckt – ist
    „Aus Texten, Tweets, Blogposts, Kommentaren et cetera will die Schufa gern erfahren, was jemand so denkt, welche Stimmung (sentiment) er hat und ob er positiv oder negativ eingestellt ist zu einem Thema – welchem auch immer.“
    Und dazu dann alle zur Verfügbaren Profile nutzt, wie:
    „Als Quellen dient laut den Vereinbarungen zwischen Schufa und Plattner-Institut alles, was im social web verfügbar ist: Facebook, Xing, Twitter, Blogs, Wikipedia, eBay und so weiter.“
    Denn das hat mit Bonitätsprüfung nichts mehr zu tun, sondern eher etwas mit Kaffeesatzlesen im positiven Fall im negativen mit Abstempeln von Personen bis zur Diskriminierung.
    Dies würde eine freie Meinungsäußerung im Internet weitestgehend einschränken. Es bestünde sogar die Gefahr mit einer „Verfeinerung“ des Verfahrens bestimmte Worte auf eine Liste zu setzen, die den Schreiben in ein „engeres Raster“ nehmen könnte. Das hat mit einer Demokratie dann nur noch herzlich wenig zu tun.
    Quelle:
    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-06/schufa-internet-scoring

    Comment by Astrid Radtke — 7.06, 2012 @ 15:37

  7. Genau, für mich begründet sich die Kritik daran auch komplett damit, dass die Datenbasis, die letztlich die Werte beeinflusst, noch schlechter wird.
    Wie soll man sich das auch vorstellen? Wenn ich schreibe das ich schon 3 Ferraris besitze, dann verbessern sich meine Werte? :D Bei den Millionen Datensätzen die sie haben kann es doch sowieso kein Mensch mehr überprüfen (die zumindest offensichtlichen Unsinn hoffentlich erkennen würden) und es muss letztlich von einem Algo erledigt werden. Ich bezweifle stark, das ein solcher sonderliches Vertrauen rechtfertigt.

    Comment by RC — 7.06, 2012 @ 16:32

  8. Eigentlich müsste man die Schufa als illegal erklären, denn die Zusammenführung personenbezogener Daten ist extrem gefährlich. Dagegen ist Facebook sogar noch harmlos, weil Facebook nicht die internen und geheimen Daten hat, wie die Schufa.

    Ich verstehe nur nicht, dass keiner merkt wie gefährlich diese Datenzusammenführung werden kann.
    Das bereitet dem Weg zur Stigmatisierung auf Abruf.
    Und keiner Traut sich noch wirklich etwas von sich preiszugeben, aus Angst in der Schufa-Falle zu landen.
    Aber selbst das nützt ihm auf Dauer nicht viel.

    Comment by Frank — 7.06, 2012 @ 16:34

  9. Wieso schreiben die Leute hier was von öffentlichen Daten bei Facebook? Öffentlich ist da gar nicht für niemanden außer Facebook.

    Nur Freunde können Updates lesen und was man gut findet, es sei den man gibt es für die Öffentlichkeit frei, bei mir sieht niemand etwas aus meinem Privat leben nur belanglose Statusupdates über meine Arbeit (Werbung) ;).

    Also wie soll die Schufa denn da ran kommen? Dafür gibt es nämlich die Einstellungen bei Fb.

    Comment by jswebschmiede — 7.06, 2012 @ 17:15

  10. Wow, jeder liegt einmal richtig daneben.. Und was für eine irreführende Überschrift..
    Schon beim Sachverhalt greift der Blogbeitrag nicht einmal ansatzweise auf, was der NDR als Ziele des Projekts kolportiert („verdeckte Erhebung“ usw.).

    Der pauschalen Behauptung, das alles sei mit dem BDSG vereinbar, kann man nur blank widersprechen. Schon die Frage, ob es sich bei FB um öffentlich zugängliche Daten handelt ist total umstritten. Aber spätestens in der notwendigen Abwägung „schutzwürdiger Interessen der Betroffenen“ geht es dann überhaupt nicht mehr.

    Die SCHUFA darf „so etwas“ heute nicht einmal ansatzweise, sondern liegt derzeit engst an der Leine der Aufsicht, und ihrer eigenen Vertragsbedingungen. Das wäre zudem eine Geschäftsfelderweiterung (Infos für Arbeitgeber) und eine Erweiterung des Datenkranzes bei der Bonitätsbewertung, die die gesamte Legitimität des Geschäftsmodells in Frage stellen würde.

    Comment by Nils — 7.06, 2012 @ 17:33

  11. Mir ist nicht so ganz klar, woher die Info mit dem Zugriff auf nicht allgemein zugängliche Daten stammt.
    Natürlich sind die Daten, die nur für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind, nicht allgemein zugänglich.
    Mir ist das hier alles viel zu spekulativ. Es geht ja offenbar auch nicht vordergründig um Facebook, sondern allgemein um Daten aus dem Netz.

    Comment by Stadler — 7.06, 2012 @ 19:07

  12. „Ansonsten dürfte das Vorhaben der Schufa mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar sein.“ Na, wenn das man nicht selbst spekulativ ist..;-)

    Comment by Nils — 7.06, 2012 @ 19:10

  13. Ich bin immer wieder froh darüber, dass mir jemand klar macht, dass ich schon viel zu lange hinnehmend mitmache, um mich nun an einer so konkreten Verschärfung noch aufzuregen.

    Soll ich nun einfach nichts mehr sagen und es weiter hin nehmen, mich einfach daran schweigend gewöhnen oder weiter hoffen das es sich irgend wann einmal zu einem Flächenwillen ausbreitet und wir solche menschenverachtenden Klassifizierungen in Geld „-Werthaltige“ und „-Wertlose“ Menschen, zumal anhand der persönlichen Interpretation von Nachbarschafsteinflüssen, Gehältern, Mobilfunkgeräten und nun auch noch Stammtischunterhalten und Rollenspielen.

    In der Hoffnung nun bald auch noch gesagt zu bekommen wie ich darüber denn nun denke soll, verbleibt mit vorzüglicher Hochachtung

    Ihr aufmerksamer Leser.

    Comment by Jürgen Sievers — 7.06, 2012 @ 20:41

  14. Ein paar Fragen stellen sich mir dann doch. ZUm einen, ob es nicht einen Rechtsschutz i.S. des Datenschutzgesetzes gegen Zusammenführung von Daten gibt. Dann, ob bspw. ein weiträumiges Abgreifen von Facebook-Daten möglicherweise ein evtl. Datenbankurheberrecht der Plattformbetreiber verletzen könnte. Dann ist natürlich der ethische Faktor zu nennen (gut, im Zus. mit der Schufa wohl eher zu vernachlässigen). Und last but not least – ob eine Zustimmung zur VÖ und meinetwegen auch Weitergabe durch Facebook gleichzeitig auch eine Nutzung durch Dritte impliziert. Bzw. ob der Umstand, dass bestimmte Daten öffentlich sind, das tut.

    Comment by nk — 7.06, 2012 @ 21:17

  15. Gläubiger haben ein Informationsinteresse an der Kreditwürdigkeit ihrer Schuldner, aber jedermann hat auch ein Interesse an der Redligkeit seines Leumundes und wenn im Internet praktisch null Verifikation stattfindet, ist die Aussagekraft dieser Informationen gleich null.

    Comment by fernetpunker — 8.06, 2012 @ 07:38

  16. @fernetpunker: Mit anderen Worten: Sie Schufa will auf der Basis von Knatsch und Trascht Bonitäten bewerten. Supertolle Idee!

    Und dann noch der Punkt, daß Semantikanalysen auf Veröffentlichungen gemacht werden sollen. Da fällt mir dann auch das Wort Gesinnungsschnüffelei ein. Da würde ich mal als Laie behaupten, daß das über die Grenzen einer Bonitätsprüfung weit hinaus geht. Insofern teile ich die Einschätzung aus dem Artikel gar nicht.

    Comment by Melebert — 8.06, 2012 @ 08:49

  17. Zusammen mit der vielfach postulierten Forderung, die Anonymität im Internet zu verbieten, kriegt diese Schufa-Nachricht gleich eine neue Qualität …

    Comment by Oliver — 8.06, 2012 @ 09:56

  18. Greift im diesem Falle auch das Widerspruchsrecht. Das würde bedeuten, die Schufa, oder andere, könnten so lange die Daten sammeln, bis ich widerspreche?

    Laut §29 gilt „§ 28 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 bis 3b ist anzuwenden.“ und in §28 Absatz 3b steht „Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.“ Das trifft zwar nicht genau zu, da es keine Einwilligung gibt.

    Wie sieht es mit „Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz).“ aus. Dazu müßten Sie Auskunfteien zu den MArkt- und meinungsforschern gehören.

    Comment by Andreas — 8.06, 2012 @ 10:20

  19. Schön, wie die ARD gestern Abend mit Betroffenen aufwarten konnte. Eine Frau, gefangen im Datenmonster Schufa, erklärte, früher in Privatinsolvenz gewesen zu sein. Und die pöse pöse Schufa hat Daten über Sie, das wäre ihr unerklärlich. Und seit dem bekommt Sie nicht mal mehr nen Mietwagen im Urlaub. Weil sie ja auch keine Kreditkarte bekommt und so. Und jetzt ist auch für mich die ARD gestorben. Beiträge auf RTL Niveau und Volksverdummung zum Selbstkostenbeitrag. Und warum ständig Facebook Logos gezeigt werden und über die Schufa berichtet wird, die ja in sozialen Netzwerken Daten erheben möchte ist auch völlig unklar. Wir werden alle sterben !!1!!

    Comment by Martin — 8.06, 2012 @ 11:22

  20. Von einem Juristen hätte ich etwas mehr Präzision erwartet: „…dass die Schufa zusammen mit dem Hasso-Plattner-Institut plant, Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken und verschiedensten Onlinequellen zu erheben und mit den bestehenden Schufa-Daten zu kombinieren.“

    > Das stimmt so nicht. Wenn ich das richtig gelesen habe (in der Schufa-Pressemeldung > schon die „Qualitätsmedien“ haben das m.E. stark verfremdet), dann führen die ein Forschungsprojekt durch (dessen Ergebnisse veröffentlicht werden), in dessen Rahmen geklärt werden soll, ob und welche Daten überhaupt aussagekräftig sind und wie die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen zu bewerten sind.

    Wo ist dabei das Problem? Wir reden hier über öffentliche, frei zugängliche Daten…

    Comment by Palamedes — 8.06, 2012 @ 11:30

  21. …es glaubt doch keiner, dass FB die Daten kostenlos rausrückt? Crawler der Schufa werden halt ausgeschlossen. Nein, die Schufa wird die (allgemein zugänglichen) Daten kaufen schon kaufen dürfen müssen (FB ist da sicher unkompliziert).

    Im Übrigen ist das BDSG zumindest Facebook völlig gleichgültig. Ich darf daran erinnern: Beschlüsse deutscher Gerichte bleiben unbeachtet, „amerikanisches Datenschutzrecht“ wird vorgeschoben.

    Nachdem FB angeblich die eigenen Zahlungssysteme und einen App-Shop ausbauen möchte, wird künftig das Problem eher sein, dass der Nutzer von Facebook einen Scoring-Wert verpasst bekommt, der dann vermarktet wird. Der irische Datenschutz macht es sicher möglich an ebay, Amazon und paypal in Luxemburg Daten zu veräußern.

    Ich bin sicher, die FB Richtlinien erlauben (nach deren Lesart) schon heute Dienstleistungen nach Schufa-Art…

    Comment by Bedarfsträger von dr´Alb — 8.06, 2012 @ 11:58

  22. Ich sehe überhaupts nichts verlogenes daran, wenn ein Politiker zur Schufa geht und sagt:
    „Legt doch mal bitte offen was ihr da tut.“
    Falls die Schufa nicht kooperiert, ist es dann die Rolle der Politiker die Gesetze zu ändern. Dann hat die Schufa halt Pech gehabt.

    Wenn die Schufa kooperiert und eine freiwillige Selbstverflichtung eingeht, braucht die Politik das Gesetz nicht zu ändern.

    Der Grundsatz mit sowenig Gesetzen wie möglich auszukommen und der Industrie erstmal zu sagen, das sie sich doch bitte benehmen soll, ist gute Politik.
    Es führt zu weniger Bürokratie, wenn der Staat nicht alles durch Gesetze regelt, sondern die Industrie durch freiwillige Selbstverflichtung davon absieht sich am Limit des gesetzlich möglichen zu bewegen.

    Aber dann ist es natürlich einfacher sich über die Bürokratie zu ärgern, als sinnvolles Bürokratie vermeidendes Handeln von Politikern zu honorieren.

    Wir brauchen ja nicht wirklich Datenschutz Gesetze die Google Analytics verbieten, also ist es sinnvoll, wenn die Politik die Datenschutzgesetze nicht so eng wie möglich formuliert, sondern bewusst da Gesetze macht, wo Unternehmen mit den Daten Dinge tun die über die Grenze gehen. Dem Unternehmen vorher zu sagen, das es sich benehmen sollte, anstatt gleich ein Gesetz zu machen ist sinnvoll.

    Comment by ChristianKl — 8.06, 2012 @ 13:46

  23. Und schon ist es wieder vorbei. Erst mal:
    http://www.hpi.uni-potsdam.de/presse/mitteilung/beitrag/schufa-forschungsprojekt-gekuendigt.html

    Und wieder einmal haben wir, anstatt an der schönen neuen Welt zu bauen, die ekelhaften Übergriffe des rechtes Randes im Internet abwehren müssen. Wie beim Zugangserschwerungsgesetz, Bundestrojaner, ACTA, Handygate in Dresden, Urheberrechtsverschärfung zur Kriminalisierung von Kindern an 600.000 DSL-Anschlüssen, Schulbuchtrojaner, Leistungsschutzrecht für Blutsauger in den Verlagen, wo das Management prasst und die Autoren darben und kümmerlich oder gar nicht vergütet werden wie bei der Springer AG bei Zweit- und Drittverwertungen, usw., usw.

    Der rechte Rand wird so lange versuchen, das Internet in Deutschland zu zertrümmern, bis es zu spät ist, dem demografischen Wandel angemessen und rechtzeitig zu begegnen und Deutschland verrottet wie weiland das Römische Reich. Mit dem Unterschied, dass nicht ungebildete Tölpel da Reich überrennen, sondern der zersetzende Feind im Inneren des Reiches wohlbehütet sitzt mit einer „Nach-mir-die Sündflut-LMA“-Haltung. Schade, hätte was werden können.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 8.06, 2012 @ 14:51

  24. Die Liste der Abwehrgefechte kann noch verlängert werden:
    http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution/?p=434

    Comment by Wolfgang Ksoll — 8.06, 2012 @ 15:28

  25. Auch bei öffentlichen Daten nach §29 Abs.1 Nr. 3 gibt es die Abwägung zwischen den Interessen der Schufa und den schutzwürdigen Interessen der Leute von denen Daten erhoben werden, was dann im Grunde jeder mit Internet sein kann.

    Und bei der Abwägung vom Recht auf informelle Selbstbestimmung u.a. Überwachungsdruck) gegenüber den Geschäftsinteressen der Schufa,steht die Schufa schon auf wackeligen Boden.

    Man stelle sich mal vor sobald man das Haus verlässt läuft einem ein Mitarbeiter der Schufa hinterher und protokolliert wo man einkaufen geht und was so im Einkaufswagen liegt.

    Comment by Jack the Signalman — 8.06, 2012 @ 16:51

  26. ähh §28 ist selbstverstädnlich gemeint.

    Comment by Jack the Signalman — 8.06, 2012 @ 16:52

  27. Auch wenn die Schufa öffentliche Daten verarbeiten darf, liegt m.E. das Problem bezüglich FB im Detail.
    Denn die Verarbeitung der Daten von FB verstößt zum Teil gegen die Datenschutzbestimmungen bzw. konnte nicht wirksam vereinbart werden (Bilderkennung, …).
    Die entscheidende Farge ist nun, darf die Schufa rechtswidrig veröffentlichte Daten verarbeiten, nur weil sie öffentlich sind?
    Meiner Meinung nach nicht, womit die Schufa das Problem hat, dass sie bei FB & Co zuerst prüfen müsste, ob die Daten rechtlich korrekt verarbeitet bzw. veröffentlicht wurden.
    Und das wird in der Praxis sehr schwierig werden

    Comment by sja — 8.06, 2012 @ 17:45

  28. @25 Jack the Signalman
    mich erinnert das Vorhaben der Schufa (und Anderer) an Stalking in der Definition von Meloy wie auch Stieger, Burger und Schild

    nach Wikipedia:
    „Um als Stalkingopfer kategorisiert zu werden, müssen mindestens zwei verschiedene, die Privatsphäre verletzende (intrusive) Verhaltensweisen berichtet werden, wobei diese mindestens sechs Wochen andauern und Angst auslösen mussten“

    Nur das hier nicht nur subjektive Folgen resultieren. Es können auch ganz objektiv finanzielle Nachteile resultieren. Unverschuldete finanzielle Probleme können krank machen.

    Ich denke, die „Macht“ der Schufa muss darauf reduziert werden, dass ein „negativer“ Eintrag zwangsweise zu einer objektiven Kontrolle durch die Bank führen muss. Eine Kredit-Ablehnung darf nicht mit einem Schufa-Eintrag begründet werden. Ein positives Ergebnis muss den Schufa-Eintrag korrigieren.

    Comment by Joachim — 8.06, 2012 @ 18:06

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