Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.5.12

Schreiben dürfen nur die von der Presse

Der Blogger Karl-Otto Donners berichtet darüber, dass ihm das Landgericht Frankfurt verboten hat, im Gerichtssaal Notizen zu machen. Das wirft Fragen auf, denn nach § 169 GVG sind Gerichtsverhandlungen öffentlich, lediglich Ton-, Fernseh-Rundfunk- und Filmaufnahmen sind nach dem Gesetz untersagt. Die Anordnung des Gerichts könnte sich also allenfalls auf das Recht sitzungspolizeiliche Maßnahmen anzuordnen (§ 176 GVG), stützen. Hierzu hat der BGH aber bereits vor 30 Jahren entschieden, dass es Zuhörern nicht verboten werden kann, handschriftliche Aufzeichnungen anzufertigen, selbst wenn „das ständige Schreiben den Richter nervös macht“ (zitiert nach: Zöller, GVG, § 176, Rn. 5).

Die Anordnung des Gerichts ist also rechtswidrig. Sie mutet aber noch aus einem anderen Grunde merkwürdig an. Denn wenn ein Blogger über eine Gerichtsverhandlung berichten will, dann stellt sich gerade im Lichte von Art. 5 Abs. 1 GG die Frage, ob er nicht ebenso behandelt werden muss, wie ein klassischer Journalist.

(via lawblog)

 

 

posted by Stadler at 12:10  

9 Comments

  1. Na den RA kann es freuen das ist doch ein schöner Revisionsgrund.

    Comment by yah bluez — 15.05, 2012 @ 12:16

  2. Revisionsgrund wäre es, wenn der Blogger rausgeschmissen wurde. So ist es nichts Halbes und nichts Ganzes.

    Comment by r.nuwieder — 15.05, 2012 @ 12:34

  3. Blogger sind in Deutschland de facto völlig rechtlos. Speziell im Hamburger Raum hat sich eine Rechtssprechung gebildet die irgendwann ihren neuen Michael Kohlhaas erzeugt und die dann laut dagegen aufbegehren wird, wie man mit ihr abrechnet.

    http://duckhome.de/tb/archives/10077-Die-ErPresseRagentur-AFP,-der-NDR-und-das-Hamburger-Landrecht.html

    Solche Unrechtsbiotope werden mit Sicherheit nicht auf Dauer gutgehen. Aber im Moment lässt sich nichts dagegen tun.

    Comment by Jochen Hoff — 15.05, 2012 @ 12:38

  4. Umgekehrt stellt sich für mich die Frage, warum Vertreter von Zeitungen etc. bevorzugt gegenüber anderen (modernen) Nachrichtenformen behandelt werden sollten? „Journalist“ ist eine Tätigkeit, keine Priesterweihe.

    Die miese Qualität der deutschen Presse spielt dabei am Rande, aber letztlich doch eine Rolle… ;-)

    Comment by hs — 15.05, 2012 @ 16:03

  5. Mir hat letzte Woche das Landgericht Köln beim Anblick meines Notebooks präventiv untersagt, während der Sitzung ins Internet zu gehen. Anscheinend treibe ich mich zu viel in Hackerkreisen rum und habe jetzt einen gewissen Ruf …

    By the Way: Der Pressesprecher des Landgerichts Köln hatte mir vor ein paar Monaten ausdrücklich das Twittern aus dem Gerichtssaal als unbedenklich dargestellt.

    Comment by RA Kompa — 15.05, 2012 @ 21:17

  6. Gibt es rechtlich eigentlich eine Sonderstellung von Journalisten, d.h. Menschen im Besitz eines Presseausweises, oder die nachgewiesenermaßen bei einem Presseorgan arbeiten? Ist Pressefreiheit auf diese Personen beschränkt? Hat Akkreditierung bzw. Nicht-Akkreditierung von Journalisten rechtliche Relevanz, insbesondere bei Veranstaltungen, die von einer Behörde durchgeführt werden?

    Comment by Hackworth — 15.05, 2012 @ 23:19

  7. Berichtet man als Blogger aus dem Gerichtssaal zu viel und zu beständig, dann sei man geisteskrank, meint RA Dr. Sven Krüger. Hausverbot wäre angesagt. http://bit.ly/JDF8qz

    Comment by Rolf Schälike — 16.05, 2012 @ 00:22

  8. Für mich stellt sich die Sache so dar, dass hier in so offensichtlicher Weise das Recht falsch angewendet wurde, dass es den Tatverdacht der Rechtsbeugung zumindest Vorschub leistet.

    Comment by m — 16.05, 2012 @ 20:01

  9. Jetzt wird es spannend. Nicht das Gericht hat das Verbot ausgesprochen, sondern der Justizbeamte.

    Es war geplant mittels eines LiveTickers zu bloggen, was zur Folge hätte, dass die vor dem Saal wartenden Zeugen sich per smartphone von den Vorgängen im Saal informieren können. Das wiederum könnte einen Verstoß gegen § 58 StPO darstellen.

    Das Verbot mittels LiveTicker zu bloggen wäre damit von § 176 GVG gedeckt.

    Comment by ak — 2.06, 2012 @ 08:10

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