Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.5.12

Peter Müller als Verfassungsrichter gleich mal befangen

Der frühere saarländische Ministerpräsident und jetzige Verfassungsrichter Peter Müller ist in zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Organstreitigkeiten über die Wahl des Bundespräsidenten von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen. Das hat der 2. Senat – ohne Mitwirkung Müllers – am 18.04.2012 (Az.: 2 BvE 2/10) beschlossen.

Der Antragsteller – der NPD-Funktionär Udo Pastörs – gehörte u. a. der 14. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten an und sieht sich durch Beschlüsse der Versammlung zur Geschäftsordnung in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt. Er hat deshalb Bundesverfassungsrichter Müller abgelehnt, der ebenfalls Mitglied der Bundesversammlung war.

Nach den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist ein Richter des Bundesverfassungsgerichts von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG). Dies ist bei Müller der Fall. Er war vor seiner Richterernennung in derselben Sache mitentscheidend tätig. Bei der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen in der Bundesversammlung handelt es sich nicht um eine Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren, für die das Gesetz den Ausschluss nicht vorsieht (§ 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG).

Quelle: PM des BVerfG

posted by Stadler at 09:45  

5 Comments

  1. ist doch normal, oder?

    Comment by Oliver — 3.05, 2012 @ 10:18

  2. @Oliver: ja, aber trotzdem interessant …

    Comment by Kommentator — 3.05, 2012 @ 10:41

  3. @RA Stadler

    Sie haben betont, dass der Beschluss ohne Müller getroffen wurde. Messen Sie diesem Umstand besondere Bedeutung zu? Werden vergleichbare Beschlüsse ebenfalls ohne die befangenen Richter getroffen?

    Comment by Sebi — 3.05, 2012 @ 20:56

  4. @Sebi

    Grundsätzlich kann und muss sich ein Richter auch selbst für befangen erklären, wenn entsprechende Umstände vorliegen. Da BVR Müller dies wohl nicht gemacht hat, wurde ein Befangenheitsantrag durch Udo Pastörs gestellt. Darüber muss dann eine andere Kammer (in welcher der betreffende Richter natürlich nicht sitzt) entscheiden.

    Comment by Erklärer — 30.05, 2012 @ 00:20

  5. Ist bekannt, ob Peter Müller in einem weiteren Verfahren wegen Befangenheit aussetzen musste? Oder war der Präsidentschaftsfall bisher der einzige?

    Comment by Bastian — 4.12, 2012 @ 09:59

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