Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.5.12

Googles eigenwillige Vorstellung von Meinungsfreiheit

In den USA laufen derzeit kartellrechtliche Ermittlung wegen des Vorwurfs, Google würde die Suchergebnisse manipulieren bzw. gezielt eigene Produkte bzw. Inhalte die von Google-Plattformen stammen, bevorzugen.

Google hat diesbezüglich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem interessanten Ergebnis gelangt. Diese gezielte Einflussnahme auf Suchergebnisse sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, argumentiert der mit dem Gutachten beauftragte Rechtswissenschaftler Eugene Volokh, denn ebenso wie Zeitungen oder Lexika müsse Google das Recht zugestanden werden, eine redaktionelle, thematische Auswahl und Gewichtung vorzunehmen.

Abgesehen davon, dass man mit diesem Ansatz jedwede Wettbewerbsverzerrung rechtfertigen könnte, womit das Kartell- und Wettbewerbsrecht letztlich hinfällig wäre, ist dieser Ansatz für Google zumindest aus europäischer Sicht noch aus einem Grund brandgefährlich.

Denn wenn Google eine redaktionelle Arbeitsweise für sich reklamiert – was mir in der Tat neu ist – dann müsste dies natürlich auch eine Verschärfung der Haftung von Google mit sich bringen. Denn nur bei einem neutralen und rein technischen Informationsvermittler lässt sich eine weitgehende Haftungsfreistellung für die in den Suchergebnissen angezeigten Inhalte begründen. Wer solche Inhalte allerdings gezielt und nach journalistisch-redaktionellen Kriterien auswählt, der muss dann auch eine Haftung für die dermaßen geprüften Inhalte in Kauf nehmen.

Möglicherweise hat man die Argumentation Googles beim Landgericht Hamburg ja mit Interesse gelesen. Google kratzt damit m.E. aber auch an dem bisherigen (Selbst-)Verständnis von Suchmaschinen.

(via presseschauder)

posted by Stadler at 12:24  

14 Comments

  1. Sie Haben schon von Anfang An gemacht was Sie wollen ;)
    Klar wird auch von Regierung gedeckt egal wer gerade am Ruder ist. Es interessiert eine Regierung immer HÜSTEL nach was die Leute suchen und Nützen diese Leute auch noch Google Dienste Und Haben sich nicht ausgeloogt vor Suchvorgang hat man Ruckzuck schöne “ Profile“
    Um Das Heimatland zu schützen Homeland…. ;)
    Profis ist das schon lange klar weshalb immer weinger Google Dienst Nützen und auch bei der Suche auf andere Suchmaschien ausweichen

    Comment by Guido Waldenmeier — 13.05, 2012 @ 12:33

  2. Ergänzend noch dieser Link: http://searchenginewatch.com/article/2173965/Google-Commissioned-Report-Aims-to-Protect-Search-Engine-Free-Speech-Rights

    Comment by Heike Rost — 13.05, 2012 @ 12:38

  3. Lange Zeit hat Google derlei Manipulationen vehement abgestritten.
    Jetzt gibt man es mittlerweile schon zu, allerdings mit dieser fadenscheinigen Ausrede.

    Wie lautete noch der oberste Firmen-Leitsatz?
    Ach ja: Don’t be evil.

    Comment by SC — 13.05, 2012 @ 12:55

  4. @Thomas Stadler:

    Interessanter Gedanke. Ohne, dass ich das Gutachten von Volokh gelesen hätte – die Argumentation von Google lässt sich durchaus schlüssig darstellen. Google war nämlich so gesehen noch nie „neutral“, sondern hat die Darstellung der Startseite über den Suchalgorithmus und das betreffende Webdesign kontrolliert. Nur, dass Google, im Unterschied z.B. zu einer Zeitungsredaktion, nicht jedes einzelne Ergebnis an seinen Platz stellte, sondern nur die abstrakten Kriterien festlegte, nach denen das erfolgt.

    Denkt man dies etwas weiter, muss man die Frage stellen, wie „neutral“ Google bei der Anzeige seiner Suchergebnisse jemals gewesen ist. War die Anzeige jemals wirklich nach objektiven Kriterien ausgerichtet, oder hat Google nicht schon immer eine gewisse Tendenz für sich in Anspruch genommen?

    Letztlich geht es um den Gedanken der „Plattformneutralität“. Es gibt nach deutschem Recht Plattformen, die privilegiert werden, gerade weil sie neutral sind (Pressegrosso, Zugangsprovider) und solche, die privilegiert werden, weil sie das gerade nicht sind (sog. Tendenzschutz z.B. für Presseverlage bzw. Programmfreiheit für Fernsehsender). Sie haben Recht, wenn Sie sagen, die beiden Begründungsansätze seien letztlich widersprüchlich.

    Comment by Simon Möller — 13.05, 2012 @ 13:36

  5. Google sein Geschäftsmodell beruht auf täglich millionenfachen Rechtsverletzungen.

    Das war das Grundkonzept von Google, wird so bleiben und sich weiter entwickeln.

    Jedes größere Geschäft – niochjt nur das von Google – beruht auf Rechtsverletzungen. Nicht aus Versehen haben alle größeren Unternehmen Rechtsabteilungen, die Mainstream-Medien eingeschlossen.

    Die s.g. Pressesachen gehören damit in die Wettbewerbskammern, nicht in die Zensurkammern und -senate von Buske, Mauck, Reske, Raben u.a.

    Menschenrechte nach Art. 1 GG – Grundlage für die kommerzielle Zensur – dürfen von den Zensurgerichten nicht nur unter kommerziellen Gesichtspunkten in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Betrifft direkt die Meinungsfreiheit.

    Die meisten Medienanwälte sind gerissene Geschäftsleute, manchmal aus einem guten Haus, aber meist verlogen und verquert.

    Comment by Rolf Schälike — 13.05, 2012 @ 14:25

  6. Denn wenn Google eine redaktionelle Arbeitsweise für sich reklamiert – was mir in der Tat neu ist – dann …

    Neu ist es nicht. Man braucht nur zu vergleichen, welche Ergebnisse bei gleichen Suchgbegriffen bei verschiedenen Nutzern auf dem Bildschirm erscheinen.

    Bevorzugt beim Ranking werden z.B. Such-Ergebnisse von Alexa-Nutzern, von WordPress-Sites und Domains mit Google-Werbung.

    Das ist experimentell schnell nachzuweisen.

    Comment by Rolf Schälike — 13.05, 2012 @ 14:31

  7. Kann mir das jemand bestätigen, dass juristische Personen wie Google prinzipiell keine Grundrechte besitzen, z.B. das Recht auf freie Meinungsäusserung?

    Soviel ich weiss gabs vor ein paar Jahren ein Urteil des Supreme Court dazu…

    Comment by turtle of doom — 13.05, 2012 @ 14:33

  8. Es ist technisch unumgänglich, dass Suchergebnisse in eine Reihenfolge gebracht werden. Eine solche Reihenfolge bevorzugt immer einige Ergebnisse vor anderen. Benutzer erwarten, dass sie die sie interessierenden Ergebnisse möglichst vorne finden. Es sollte eigentlich klar sein, dass eine solche Bewertung nicht rein technisch sein kann, sondern nur durch (redaktionelle) Auswahl von Heuristiken erfolgen kann. Wie die „objektiven Kriterien“ aussehen könnten, nach denen die Heuristiken gewählt werden sollten, kann ich mir nur schwer vorstellen.

    Comment by Marco Ladermann — 13.05, 2012 @ 14:51

  9. Das mit dem „Rechtsgutachten“ ist die 2.0 Version von der Behauptung, etwas sei „Branchenüblich“.

    Comment by Tilman — 13.05, 2012 @ 17:07

  10. 1. Die vermeintlich bisher objektiv-automatisierte Google-Suche ist wohl – wenn überhaupt realistisch denkbar – graue Theorie und so nie Realität gewesen. Immerhin wird von Google nach der Meldung von Verletzungsfällen ebenfalls eine Art „redaktioneller“ Eingriff in Suchergebnisse verlangt.

    2. Richtig bleibt dennoch eine berechtigte Kritik am Ausmaß und an der fehlenden Transparenz der von Google immer differenzierter fortentwickelten Sortier- und Such-Algorithmen und Ergebnis-Lenkungen.

    3. Ob bzw. inwieweit dies Einfuss auf eine Haftungs-Privilegierung von Google & Co. haben wird, bleibt streit- und diskussionswürdig.

    4. Besonders bedenklich erscheinen mir die mit der thematisierten „Suchmaschinen“-Entwicklung verbundenen – verschleierten – Manipulationsmöglichkiten.

    Comment by Ralf Petring — 13.05, 2012 @ 21:38

  11. @ Rolf Schälike

    Googles Grundkonzept beruht auf Rechtsverletzungen??

    Jedes größere Geschäft (…) beruht auf Rechtsverletzungen??

    Die Menschenrechte nach Art. 1 GG sind die Grundlage für kommerzielle Zensur und dürfen aber nicht von Zensurgerichten unter kommerziellen Gesichtspunkten abgewägt werden??
    Und das wiederum betrifft die Meinungsfreiheit??

    WAS??

    Das klingt mir doch alles sehr wirr, Verzeihung.

    Das durchsuchen von öffentlichen Katalogen nach Stichworten mit anschließendem Anzeigen der Ergebnisse ist mitnichten eine Rechtsverletzung
    -> goolge, bing, metacrawler, yahoo etc..

    Das Grundkonzept ein Auto zu bauen und zu verkaufen ist mitnichten eine Rechtsverletzung.
    -> Mercedes, BMW, Ford, VW etc..

    Das Herstellen und Vertreiben von Süssigkeiten ist mitnichten eine Rechtsverletzung.
    -> Haribo, Balsen, Nestlé, Masterfoods

    Jetzt Sie: Nennen Sie mir nur drei noch bestehende Konzerne, deren ->Grundkonzept<- auf Rechtsverletzungen fußt!

    Und das mit den Menschenrechten und der kommerziellen Zensur (was ist "kommerzielle" Zensur?) sollten Sie auch mal … klarer darlegen.

    Klingt alles irgendwie sehr nach Weltverschwörung…

    Comment by mischa — 14.05, 2012 @ 18:15

  12. @mischa:

    Google verdient sein Geld über Werbung u.a. mit urheberrechtlich geschützten bzw. das Persönlichkeitsrecht verletzenden Texten und Bildern. Dazu gibt es genügend viele Urteile.

    Dass große Unternehmen Rechte andere brechen, ist allgemein bekannt. Stichpunkte. VW-Sex-Affäre, Bestechung von ausländischen Politikern zwecks Erhalt von Export-Aufträgen, Steuerhinterziehung über Steueroasen, Scheinfirmen und Verlagerung des Kapitals ins Ausland, Import von Erzeugnissen und Zulieferungen, in denen verbotene Kinderarbeit steckt, Ausverkauf Russlands nach 1990 durch Leerfegung der Rohstoff- und Halbzeuglager zu Spottpreisen unter Umgehung der russischen Gesetze, und, und, und.

    Zu Art. 1 GG. In den Pressezensur-Verfahren geht es meist um die kommerziellen Interessen der Medien und der Kläger (Prominente). Vorgeschoben wird Art. 1 GG – Würde des Menschen. Tatsächlich sind es kommerzielle Interessen. Die Würde des Menschen ist aber nicht nur kommerziell zu handhaben.

    Bei den Klagen gegen nicht kommerzielle Blogger werden die Persönlichkeitsrechte der Blogger überhaupt nicht in Betracht gezogen. Allein die hohen Streitwerte haben keinen Bezug zu den tatsächlichen bzw. vermeintlichen Rechtsverletzungen. Meist sind es kommerzielle Interessen der Kläger bzw. der Anwalte. Art. 1, GG – Würde des Menschen – wird herangezogen. Aber nur die des Klägers. Scheinheilig.

    Nebenbei bemerkt: Es ist nicht förderlich, wenn man etwas nicht versteht oder nicht verstehen will, die Argumente des Gegenparts als wirr zu bezeichnen und mit Weltverschwörung in Verbindung zu bringen.

    Ansonsten kann mir schnell die Lust vergehen, Perlen vor die Säue zu werfen.

    Comment by Rolf Schälike — 15.05, 2012 @ 00:07

  13. Hi Rolf,

    ich danke Dir für deine Antwort.

    Deine Beschreibung der „Vergehen“ von google oder den anderen umzeichnet rechtswidrige Vorgänge innerhalb verschiedener Unternehmen. Das hat jedoch nichts mit dem _Grundkonzept_ dieser Firmen zu tun. Deren Grundkonzepte sind nicht rechtswidrig.

    „Google verdient sein Geld über Werbung u.a. mit urheberrechtlich geschützten bzw. das Persönlichkeitsrecht verletzenden Texten und Bildern. Dazu gibt es genügend viele Urteile.“

    Da sehe ich einfach kein Vergehen von google, außer dass sie böse Texte und Bilder nicht zensieren. Ja, sie verdienen Geld damit, aber das ist doch höchstens problematisch und nicht rechtswidrig – zumindest nach meiner Auffassung.

    Ich möchte die von Dir angeführte Tatsache, dass Konzerne oft oder auch am laufenden Band Rechtsbrüche begehen keinesfalls bestreiten. Gerade einige der von mir angeführten Konzerne (allen Voran Nestlé und Mercedes) verhalten sich weltweit asozial und kriminell. Jedoch hat das alles nichts mit dem eigentlichen Ziel der Firmen zu tun.

    Deine Ausführungen zur kommerziellen Zensur verstehe ich jetzt.

    Und dann noch:

    *Ich _will_ offensichtlich verstehen, deswegen bringe ich Energie auf um Text für Dich zu produzieren.

    *Leider bestätigst Du den (nicht als Beleidigung gemeinten) Vorwurf der „Wirre“. Du behauptest Dinge, und in der folgenden Erklärung demontierst Du deine eigenen Aussagen (weil z.B. eine Sexparty für Mitarbeiter eben nicht zum originären Ziel des Unternehmens gehört).

    *Der Eindruck kommt von der Drastik Deiner Beschreibung: JEDES größere Geschäft beruht auf Rechtsverletzungen. -> ALLE Konzerne der Welt brechen das Gesetz geplant und andauernd und keiner macht was… die halten doch alle Zusammen… verstehste was ich meine?

    *Der Spruch mit den Perlen geht anders. So wie Du ihn gerade benutzt hast, beschimpfst Du mich als Sau…

    Grüße,

    Comment by mischa — 15.05, 2012 @ 11:19

  14. @Mischa Da haben wir uns jetzt verstanden und können ein Bier zusammen trinken. Das mit den perlen nehme ich zurück. Entschuldigung.

    Zu den einzelnen Punkten werde ich noch substantiierter vortragen. Aber später.

    Comment by Rolf Schälike — 15.05, 2012 @ 15:42

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