Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.5.12

GEMA-Vergütung für Freiluftveranstaltungen

Der BGH hat mit Urteil vom 27. Oktober 2011 (Az.: I ZR 175/10) eine Verurteilung einer Tochtergesellschaft der Stadt Bochum zur Zahlung einer angemessenen Vergütung (ca. 38.500 EUR) an die GEMA für die Veranstaltung des Bochumer Weihnachtsmarkts bestätigt.

Die Beklagte hatte sich darauf berufen, dass die GEMA seit Jahrzehnten keine Tarife für Freiluftveranstaltungen aufgestellt hat, obwohl sie nach § 13 WahrnG (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) dazu verpflichtet ist, weshalb sie aufgrund dieses Versämnisses gar keine Vergütung fordern könne. Dieser Argumentation ist der BGH nicht gefolgt, u.a. mit der Begründung, dass aus § 13 kein Anspruch gegen die GEMA auf Aufstellung von Tarifen folgen würde. Der BGH hat einen Schadensersatzanspruch angenommen, der auch der Höhe nach berechnet werden könne. Enthält das Tarifwerk der Verwertungsgesellschaft keinen unmittelbar passenden Tarif, so der BGH, ist grundsätzlich von dem Tarif auszugehen, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise sowie dem Umfang der Nutzung möglichst nahe kommt.

Welche Pflichten den Veranstalter treffen, wenn urheberrechtlich geschützte Werke wiedergegeben werden und was die sog. GEMA-Vermutung besagt, habe ich in einem älteren Blogbeitrag erläutert.

 

posted by Stadler at 18:15  

3 Comments

  1. Auch sehr lesenswert, der Kollege Reimer:

    http://www.reimers.de/recht_skurriles/2012/03/22/udwue_pornokabinen.html

    Comment by Fran Kee — 3.05, 2012 @ 19:36

  2. Wenn ich an den großen Platz eines Stadtfestes denke und die hemdsärmelige Dudelmusik die vielleicht 200 Euro bekommt, dann kann ich mir gut vorstellen, dass es entweder bald Eintrittspreise geben wird keine Musik mehr. Ich glaube eher an letzteres, das spart die Musiker und die GEMA.

    Und die Dorfmusikanten sind garantiert nicht bei der GEMA, weil sie nämlich gar keine eigene Stücke haben. Sie spielen das, wass andere hervorgebracht haben und bezahlten garantiert dafür auch schon Gebühren. Schließlich darf man Noten ja nicht einfach so kopieren und dann abspielen…

    Es klingt so nach Kasse machen um jeden Preis, Gier ohne Ende, Pfründe halten.
    Und das deutsche Michel Land macht mit.

    Comment by Frank — 4.05, 2012 @ 10:15

  3. Es kann doch nicht so unsäglich schwer sein, GEMA-freie Weihnachtsmusik zu finden und mit Schellengeklimper und sonstigem jahresendfeierlich üblichen Brimborium mit Nicht-GEMA-Sklaven in GEMA-freien Studios aufzunehmen. Der Anlass existiert doch schon seit vielen Jahrhunderten! Mit solchen Aufnahmen ist es dann sicher möglich die öffentliche Akustikverschmutzung der innerstädtischen alkoholhaltigen Heißgetränke- und Kitschverkaufsveranstaltungen auszurichten. Kunden und Mitarbeiter vermissen garantiert nicht dort „Last Christmas“, „Driving Home“ oder „Jingle Bells“ zu hören. Dessen ist jeder Dudelfunkhörer oder Supermarktbesucher in der ersten Januarwoche eh überdrüssig.

    Comment by Ulan — 6.05, 2012 @ 00:00

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