Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.5.12

BGH hebt erneut meinungsfeindliches Hamburger Urteil auf

Dass äußerungsrechtliche Urteile des Landgerichts Hamburg und des OLG Hamburg vom BGH oder vom BVerfG aufgehoben werden, weil die Hamburger Gerichte bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht falsch gewichten, hat mittlerweile fast eine gewisse Tradition.

Auch in einem weiteren Verfahren, in dem es um die Namensnennung der wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Brüder ging, hat der BGH eine Berichterstattung unter Namensnennung erneut für zulässig erachtet (Urteil vom 8. Mai 2012, Az.: VI ZR 217/08).

Das Verfahren wurde zwischenzeitlich dem EuGH vorgelegt, weil noch die Frage zu klären war, ob ein in Österreich ansässiger Medienunternehmer wegen seiner Website auch vor den deutschen Gerichten in Anspruch genommen werden kann, was der BGH im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 25.11.2011 nunmehr bejaht hat, „da sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet“.

In der Sache hat das dem Klägern aber nicht geholfen, denn der BGH hat eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verneint.

posted by Stadler at 17:37  

6 Comments

  1. Das hier hochzujazzen ist (wieder mal) irreführend. Im Grunde handelte es sich persönlichkeitsrechtlich um den gleichen Sachverhalt wie in entsprechenden Parallelverfahren. OLG geschweige denn LG Hamburg hatten in der Zwischenzeit Gelegenheit dazu, ihr Urteil der Rechtsprechung des BGH in jenen Fällen anzugleichen. Also (wieder mal) Bashing ohne Substanz.

    Comment by ElGraf — 8.05, 2012 @ 18:00

  2. @ElGraf: Wenn man von der Lust am Trollen absieht, erschließt sich mir der Einwand nicht. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nicht viel dazugelernt hat, kann man laufend beobachten. Das BVerfG watscht die hanseatischen Gerichten, was die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht angeht, auch anno 2012 immer noch mit deutlichen Worten ab.
    Siehe z.B.http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120125_1bvr249909.html

    Vor diesem Hintergrund habe ich hier wirklich nichts hochgejazzt. Irreführend finde ich eher Ihren Hinweis, dass OLG und LG Hamburg in der Zwischenzeit Gelegenheit dazu hatten, ihr Urteil der Rechtsprechung des BGH in jenen Fällen anzugleichen. Die Gelegenheit hatten sie sicher, aber zumindest das LG hat sie nicht genutzt.

    Comment by Stadler — 8.05, 2012 @ 21:36

  3. Wegen der Berichterstattung des Zensuranliegens des s.g. Sedlmayr-Mörders M.L. und des vom RA Dr. Alexander Stopp entdeckten Orwell 1984 – Geschäftsfeldes habe ich über 25.000 € zahlen müssen. Bei zwei anderen Mördern habe ich zwar im Widerspruchsverfahren gewonnen, blieb aber auf den Kosten sitzen, weil diese Mörder im Knast zu wenig verdienen.

    Zu überlegen ist, ob der Staat Bundesrepublik Deutschland – d.h., der Steuerzahler – für den durch die Richter Andreas Buske und Frau Dr. Marion Raben entstandenen Schaden aufkommen muss.

    Inzwischen klagen nach dem Vorbild verurteilter Mörder Wirtschaftskriminelle und andere umstrittene Gestalten erfolgreich gegen Internet-Archive, damit sie weiter unbeobachtet ihrer kriminellen Energie bzw. zweifelhaften Geschäftsgebaren auf neu entdeckten Geschäftsfeldern freien Lauf gewähren können.
    Den Anfang mit den Orwell 1984 Verboten machte RA Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger für „Negerkalle“. Jetzt setzt er das erfolgreich fort für andere fragwürdige Gestalten aus der Wirtschaft.
    Orwell 1984 ist auf dem Vormarsch.

    Comment by Rolf Schälike — 8.05, 2012 @ 21:41

  4. Über die vorinstanzlichgen Verfahren dieser BGH-Sache hatte ich berichtet. http://bit.ly/IVRg8R Die Namen mussten anonymisiert werden.

    Bei Google ohne weiteres zu finden. Z.B. bei Eingabe von: Sedlmayr two brothers

    Comment by Rolf Schälike — 8.05, 2012 @ 21:46

  5. :S

    Comment by Umzug Wien — 14.05, 2012 @ 12:17

  6. In meinem Beitrag fehlte leider ein „keine“, es hätte heißen müssen:

    OLG geschweige denn LG Hamburg hatten in der Zwischenzeit keine Gelegenheit dazu, ihr Urteil der Rechtsprechung des BGH in jenen Fällen anzugleichen.

    Zum Vorwurf des Trollens äußere ich mich mal nicht und bleibe im Übrigen bei meiner Einschätzung zum Ausgangsbeitrag: Die in Bezug genommene BGH-Entscheidung ist zwar rechtlich interessant, eignet sich aber nicht dazu, die Zensurfreude der Hamburger Gerichte zu belegen.

    Comment by ElGraf — 17.05, 2012 @ 00:49

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