Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.3.12

Trotz Account-Beschlagnahme: Facebook gibt Daten nicht heraus

Vor einiger Zeit hatte ich bereits darüber berichtet, dass ein schwäbischer Jugendrichter einen Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt und von Facebook die Herausgabe von Kommuniaktionnhalten verlangt hat. Dies hatte Facebook verweigert, weshalb das Gericht die Facebook-Lobbyistin Erika Mann als Zeugin geladen hat.

Die Zeugin hat dann offenbar aber darum gebeten, sie von der Erscheinenspflicht zu entbinden. Dem Gericht ließ sie über einen anwaltlichen Vertreter erklären, dass für die in Deutschland erbrachten Dientleistungen zwar Facebook Irland die verantwortliche Gesellschaft sei, dass aber die Daten gleichwohl auf Servern in den USA gespeichert seien, weshalb eine Beauskunftung nur über die Stellung eines Rechtshilfeersuchen an die USA möglich sei. Denn Facebook Irland sieht sich durch amerikanisches Datenschutzrecht an der Herausgabe der Daten gehindert, wie der Jugendrichter im Termin erläuterte.

Der Amtsrichter hat sich in dem heutigen Termin, in dem er sein Urteil verkündete, dann auch sehr eindeutig und kritisch in Richtung Facebook geäußert, wie der Reutlinger Generalanzeiger berichtet.

 

posted by Stadler at 14:36  

3 Comments

  1. Nun, auch in den USA sind Gesetze einzuhalten. Würden wir uns genauso empören, wenn ein iranisches Gericht nach Scharia eine Beschlagnahme anordnen würde, von personenbezogenen Daten die in Kiel residieren, aber im Iran zugänglich sind? Ich glaube nicht. Der Datenkrakeeler in Kiel würde 10 Pressekonferenzen geben, dass in Kiel und Umgebung das BDSG gölte und die Scharia in nichts anginge.

    Als Tatsachen bleibt festzuhalten:
    1.) Anstatt auf dem Dienstweg ein Amtshilfeersuchen an US-Behörden zu stellen, hat der Reutlinger Richter versucht, sich über deutsche Mitarbeiter Zugang zu den Daten in USA zu verschaffen. Obwohl wir täglich in der Cloud-Diskussion hören, dass wir solche transnationalen Durchgriffe auch nach dem Patriot Act (Wo es um Terrorismus geht und nicht wie hier um Beihilfe zum Wohnungsraub) nicht wollen. Wir sollten uns vielleicht auf ein Maß beschränken und nicht asymmetrisches Recht im Völkerrecht fordern und auch noch versuchen den Dienstweg zu umgehen.

    b) Zur Abladung der Zeugin hieß es:
    „“Facebook Irland sieht sich durch amerikanisches Datenschutzrecht an der Herausgabe der Daten gehindert. Hört, hört“, verliest ein mäßig amüsierter Hamman das Schreiben des Rechtsanwaltes, der die Lobbyistin vertritt. Deshalb wurde die Zeugin Erika Mann wieder abgeladen. “
    Das hört sich eher so an, als wenn die Initiative zur Abladung vom Richter ausging und nicht von der Zeugin.

    Ein Richter, der sich über Vorträge aus anderen nationalen Rechtssystemen lustig macht, ist schwer ernst zu nehmen. Es sieht hier eher so aus, als wenn einer sein Handwerk nicht beherrscht und statt dessen zur Presseunterstützung greift. Ein politischer Prozess also eher als ein rechtsstaatlicher.

    Comment by Jan Dark — 29.03, 2012 @ 15:22

  2. Früher hieß es ja

    Wer nichts wird, wird Wirt
    Wer garnichts wird, wird Bahnhofswirt

    Ich denke, das Sprichwort sollte an die „neue Zeit“ angepasst werden. Wie selbstherrlich kann man sein?

    Oder auch „Was juckt es die amerikanische Eiche, wenn sich der deutsche Amtsschimmel dran reibt“…

    Comment by Frank Schenk — 29.03, 2012 @ 15:47

  3. Facebook sieht sich offenbar durch amerikanisches Datenschutzrecht an der Herausgabe in Irland, an irische Behörden, gehindert. Ein formales Einverständnis von Facebook nach Art. 32 Cybercrime Convention, sei nicht möglich. Es ist ernsthaft zu befürchten, dass sich Facebook zwischenzeitlich für ein Völkerrechtssubjekt hält. :-)

    Ein „Einverständnis“ ist in Irland für Private nicht datenschutzrechtlich „irgendwie“ verboten. Art. 48 des Criminal Justice Act ermächtigt die irischen Behörden umfänglich zum „Datenzugriff“, strafprozessual, was „Datenschutzbedenken“ rechtslogisch beseitigt.
    Dass das Steuergeheimnis oder das Sozialgeheimnis betroffen sein könnten, also Daten bei Behörden, ist nicht ersichtlich.

    Nach welchen rechtlichen Vorschriften Facebook Irland sich verpflichtet fühlt, User-Daten nur auf dem Rechtshilfeweg an die Justizbehörden in Europa zu übermitteln, wurde nicht mitgeteilt.

    Es kann sich bei den Hinderungsgründen nur um u.s.-amerikanisches Recht handeln. Damit bleibt es bei einer bloßen Rechtsbehauptung und, schlimmer, bei dem Verdacht, dass Facebook – mal wieder – die eigenen Nutzungsbedingungen zum Maßstab des Verhaltens in der europäischen Rechtsordnung macht.

    Vorläufiges Ergebnis: Die irischen Behörden bekommen die Daten nicht, da diese nur auf Daten im Inland „zugreifen“ können („Territorialprinzip“), sie müssen also selbst Rechtshilfe anfordern, wenn sie von Facebook Irland Daten möchten (?!?!?). Die USA, so hört man, schätzen das Territorialprinzip wesentlich geringer. Die deutschen Behörden schließlich bekommen die Daten nicht im Wege der Rechtshilfe, da die Irischen Behörden nicht „zugreifen können“.

    Im Übrigen hat in Deutschland angeblich „niemand“ technisch Zugriff auf die Daten (Es gibt allerdings die Fa. Akamai in Unterföhring, FB nutzt Content Deliveriy Networks). http://www.akamai.de

    Der skurrile Facebookistan-Effekt: Immerhin „verarbeitet“ Facebook Daten in Irland. Denn: Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ins außereuropäische Ausland ist per bedenklich („Safe Harbour“-Problematik). Die Argumentation könnte Facebook daher noch teuer zu stehen kommen.

    Nicht das Internet ist ein rechtsfreier Raum, sondern Facebookistan.

    Comment by Bestinformierte Kreise — 29.03, 2012 @ 21:15

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