Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.3.12

Das Europaparlament könnte das Fluggastdatenabkommen noch stoppen

Die EU-Kommission hat sich mit den USA bereits Ende letzten Jahres auf ein Fluggastdatenabkommen geeinigt. Danach sollen die Airlines verpflichtet werden, 19 Einzelinformationen vorab über jeden europäischen Fluggast an die US-Behörden zu übermitteln. Diese Daten sollen in den USA bis zu 5 Jahren in einer aktiven Datenbank und anschließend weitere 10 (!) Jahre in einer „ruhenden Datenbank“ gespeichert werden. Die Daten sollen zwar nach 6 Monaten anonymisiert werden, wobei diese Anonymisierung wieder rückgängig gemacht werden kann, womit letztlich natürlich keine Anonymisierung vorliegt. Die EU-Innenminister haben dem Vorhaben ebenfalls zugestimmt, Deutschland hatte sich trotz rechtsstaatlicher Bedenken nur dazu entschlossen, sich zu enthalten.

Nur das Europaparlament kann das evident rechtswidrige Abkommen noch stoppen. MdEP Jan Philipp Albrecht hat seine Kollegen bereits dazu aufgefordert. Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft zusammen mit der europäischen Kampagnenopnr.org dazu auf, eine Online-Aktion gegen das umstrittene Fluggastdatenabkommen zu unterstützen. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten!

posted by Stadler at 21:42  

5 Comments

  1. Kaum einer dieser korrupten Brüsseler Lobbyisten wird den rechtswidrigen Verrat an den Staatsbürgern der Länder Europas stoppen. Es ist zu spät. Da ändern auch die Millionen Unterschriften der Betrogenen nichts mehr.
    Wetten?

    Comment by Sauer — 13.03, 2012 @ 11:17

  2. Schon erstaunlich. Wo sind denn hier die Deutschen Datenschützer? Wenn eine dynamiche IP in die USA übertragen wird, über die Webseite mit einem Google oder Facbook Code, ist das der Untergang des Abendlandes für die, Seitenbetreiber werden mit 50.000 Euro abgemahnt und Thilo Weichert hält seinen Rüssel in die nächstbeste Kamera und zu warnen und zu mahnen.

    Werden allerdings 19 Personenbezogene Daten mit Klarnamen, nicht anonymisiert, übertragen vom Staat in die USA zur Speicherung und Verarbeitung, dann ist das vollkommen okay.

    Da wird die ganze Verlogenheit des sogenannten Datenschutzes und seiner Datenschützer in Deutschland offensichtlich.
    Der besteht nämlich nur aus purer Heuchelei und sonst gar nichts.

    Comment by Native — 13.03, 2012 @ 11:59

  3. Alle kuschen vor den Amerikanern und Europa zeigt immer mehr sein anderes Gesicht.

    Comment by Frank — 13.03, 2012 @ 14:58

  4. welche 19 einzelinformationen sind das denn bitte?

    19 klingt ein wenig viel.

    Comment by Hubertus — 14.03, 2012 @ 13:05

  5. @Hubertus Tatsächlich sind es weit mehr als 19 Einzelinformationen. Es handelt sich um 19 Datenkategorien, darunter auch ein Freifeld (!) – aufgeschlüsselt können bis zu 60 Einzeldaten in einem einzigen PNR Datensatz liegen.

    Hier die einzelnen Kategorien: http://www.nopnr.org/faq/

    Comment by Alex — 14.03, 2012 @ 15:41

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