Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.2.12

Verurteilung wegen homophober Hate-Speech keine Verletzung der Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat – allerdings mit beachtlichen Sondervoten über die e-comm ausführlich berichtet – die Verurteilung wegen der Verteilung homophober Flugblätter an einer Schule durch den schwedischen Obersten Gerichtshof nicht beanstandet (Urteil vom 09.02.2012, Az.:  1813/07). Die Verurteilung verletzt damit Art. 10 MRK (Freiheit der Meinungsäußerung) nicht.

Die Beschwerdeführer hatten an einer schwedischen Schule Flugblätter der rechtsgerichteten „Nationell Ungdom mit folgendem Inhalt verteilt:

“Homosexual Propaganda (Homosexpropaganda)

In the course of a few decades society has swung from rejection of homosexuality and other sexual deviances (avarter) to embracing this deviant sexual proclivity (böjelse). Your anti-Swedish teachers know very well that homosexuality has a morally destructive effect on the substance of society (folkkroppen) and will willingly try to put it forward as something normal and good.

— Tell them that HIV and AIDS appeared early with the homosexuals and that their promiscuous lifestyle was one of the main reasons for this modern-day plague gaining a foothold.

— Tell them that homosexual lobby organisations are also trying to play down (avdramatisera) paedophilia, and ask if this sexual deviation (sexuella avart) should be legalised.”

Die Beschwerdeführer wurden von schwedischen Strafgerichten deshalb wegen Agitation gegen eine nationale oder ethnische Gruppe verurteilt, ein Straftatbestand, der mit der deutschen Volksverhetzung vergleichbar sein dürfte.

Die Beschwerdeführer sahen sich dadurch in ihrer Meinungsfreiheit verletzt und haben den EGMR angerufen.

Der EGMR hat zunächst einen Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit durch die Entscheidung der schwedischen Strafgerichte bejaht und anschließend die Frage gestellt, ob dieser Eingriff in einer demokratischen Gesellschaft notwendig gewesen ist.

Der Gerichtshof betont, dass der Inhalt des Flugblattes diskriminierend ist und die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung einer Diskriminierung  wegen der Rasse, Herkunft oder Hautfarbe gleichsteht. Der Gerichtshof hebt außerdem hervor, dass die Flublätter in einer Schule in die Spinde der Schüler gelegt wurden, weshalb diese keine Möglichkeit gehabt hätten, die Flublätter abzulehnen. Berücksichtigt hat der Gerichtshof ferner den Umstand, dass die Beschwerdeführer selbst nicht Schüler dieser Schule waren und zu der Schule auch selbst keinen freien Zugang hatten.

Wären die Fluglätter also offen auf der Straße an jedermann verteilt worden, hätte der EGMR wohl anders entschieden. Vor dem skizzierten Hintergrund erscheint mir das Urteil des Gerichtshofs differenziert und sachgerecht.

posted by Stadler at 18:02  

3 Comments

  1. >>“Wären die Fluglätter also offen auf der Straße an jedermann verteilt worden, hätte der EGMR wohl anders entschieden.“

    Was vollkommen irrational ist, denn ob nebenher noch ein Hausfriedensbruch begangen wurde, ist für das Meinungsdelikt ganz unerheblich.

    Davon abgesehen: Warum sollte es besonders verwerflich sein, als Ziel einer pointierten Meinungsäußerung gerade eine Gruppe auszuwählen, die als besonders bedeutsam, oder leicht (oder schwer!) zu überzeugen sein wird? Darf man nur zu Gruppen sprechen, die die eigene Meinung wahrscheinlich schon teilen?

    Comment by twex — 15.02, 2012 @ 20:01

  2. Vor dem Hintergrund des Einzelfalles mag man das so sehen wollen. Nimmt man aber das Attentat auf Olof Palme und das Massaker in Utøya sowie die Bomben in Oslo hinzu, dann scheinen unsere lieben skandinavischen Nachbarn auch erhebliche Probleme mit Rechtsextremisten zu haben wie wir in Erfurt, München und Bologna.
    Während man bei uns Rechtsextremisten von staatlicher Seite mit Geld, gefälschten papieren, gelöschten Akten usw. massiv in allen Bundesländern und im Bund fördert, fand ich es bemerkenswert, dass die Norweger nach dem Massaker zu ihren Werten standen (während bei uns ein Schmarotzer ohne jedes Ehrgefühl und ohne jede Ehre enthemmt an der Spitze residiert).

    Ich finde es auch gut, dass die Schweden sich dagegen wehren, dass die Rechtsextremisten in Schulen eindringen und ihre sexuelle Hetze Schülern in den Spind fummeln und damit übergriffig werden.

    Zudem zeigt es auch, dass unser Innenminister irrt, wenn er halluziniert, dass der Rechtsextremismus oder Terrorismus sich im Internet bilde und verbreite. Rechte Spinner, die der Union näher stehen mit ihren menschenfeindlichen Sprüchen als den linken Spinnern.

    Man darf in dieser Sache auch bei großer Freude an Heterosexualität an den Wikipediaeintrag zum §175 StGB erinnern:
    „In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten“ wird die bisherige Entwicklung wie folgt zusammengefasst:

    „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bestrafung einvernehmlicher sexueller homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingestuft, ebenso die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen.

    Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine bereits am 7. Dezember 2000 einstimmig getroffene Bewertung, daß durch die nach 1945 weiter bestehende Strafbedrohung homosexuelle Bürger in Ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.“
    http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175#Stellungnahme_des_Deutschen_Bundestages_aus_dem_Jahr_2008

    Comment by Wolfgang Ksoll — 15.02, 2012 @ 20:27

  3. In einem vermutlich nicht beschlossenen Antrag, richtig?

    Comment by Jens — 16.02, 2012 @ 13:32

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