Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.2.12

Amtsgericht lässt Facebook-Account beschlagnahmen

Ein schwäbischer Strafrichter hat zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen, die aber in Zukunft durchaus Schule machen könnte. Er hat die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts angeordnet, um an die Kommunikation eines Angeklagten zu gelangen. Der Amtsrichter erhofft sich davon Anhaltspunkte für die Aufklärung eines Einbruchsdiebstahls. Der Beschlagnahmebeschluss umfasst das Benutzerkonto bzw. die ein- und ausgehenden Nachrichten, sowie die bereits gespeicherten Nachrichten.

Die Maßnahme ist auf Basis des deutschen Rechts grundsätzlich denkbar. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver des Providers befinden, nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können. Gleiches dürfte grundsätzlich auch für die Beschlagnahme der nicht öffentlich geführten Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten.

Das Amtsgericht Reutlingen steht allerdings vor dem Problem, dass Facebook offiziell in Deutschland keine selbständige Niederlassung unterhält. Der Jugendrichter hat von Facebook hierzu die wenig überraschende Antwort erhalten, dass deutsche Angestellte von Facebook nicht in der Lage seien auf die Nutzerdaten zuzugreifen. Facebook hat vielmehr auf seine europäische Niederlassung in Irland verwiesen. Eine Antworttechnik Facebooks, die man aus dem Datenschutzrecht kennt.

Die weitere Entwicklung des Falles dürfte also durchaus spannend sein. Wenn es dem Amtsrichter gelingt, die Nutzerdaten aus Irland zu bekommen, dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Account geben.

Update:
Den Beschlagnahmebeschluss finden Sie hier.

posted by Stadler at 11:13  

23 Comments

  1. Woher kommt die Annahme, der Einbrecher habe gerade über Facebook relevante Kommunikation abgewickelt und nicht eben über einen von vielen möglichen E-Mailaccounts oder über IRC oder über WoW oder mittels Postbrief oder Brieftaube?

    Comment by Frank — 10.02, 2012 @ 11:38

  2. @Frank:

    …aus dem übrigen (schon bekannten) Kommunikationsverhalten der Betroffenen.

    Comment by Wohlinformierte Kreise — 10.02, 2012 @ 11:44

  3. Facebook ist für die Beschlagnahme besonders interessant, weil bekanntlich sogar vom Benutzer gelöschte Daten weiterhin aufbewahrt sind!

    Comment by igendeiner — 10.02, 2012 @ 12:26

  4. Solange wie das im Nachhinein durch Richter oder Gericht veranlasst wurde, ist das völlig legitim und richtig.
    Verbrechen sollen ja aufgeklärt werden! Das muss dann wie eine Hausdurchsuchung angesehen werden.

    Comment by Carsten — 10.02, 2012 @ 12:28

  5. Die haben aber nur in Irland Personal zum Löschen oder Datenherausgeben, und die Server stehen in den USA. Da Deutschland von denen als Kolonie verwaltet wird, werden amerikanische Richter den Teufel tun und den Deutschen helfen.

    Comment by George W Ambush — 10.02, 2012 @ 13:54

  6. Schon eine interessante Angelegenheit. Könnte mir eigentlich gut vorstellen, dass denen die Daten gegeben werden, oder mindestens die Hinweise, die sich auf dem Account befinden, preisgegeben werden. Der Angeklagte schien sich ja ziemlich verdächtig verhalten zu haben.

    Comment by Erau — 10.02, 2012 @ 14:23

  7. …egal, was lawblog für schlau hält: Der Account ist immerhin (angeblich) seit einigen Monaten „eingefroren“, äh „gefreezt“…

    Comment by Wohlinformierte Kreise — 10.02, 2012 @ 14:40

  8. Nicht überraschend, dass es sich dabei offenbar um den Reutlinger Amtsrichter handelt, der nicht erst dieser Tage mit „dem Internet“ konfrontiert wurde, sondern sich bereits seit gut anderthalb Jahrzehnten dort tummelt. ;)

    Comment by -thh — 10.02, 2012 @ 17:27

  9. Das stimmt gar nicht. Die Hälfte davon ist auch erfunden. Ob ihr´s glaubt oder nicht

    Comment by Marijo — 10.02, 2012 @ 17:55

  10. @George W Ambush
    Wenn es eine irische Tochter ist, gilt irisches und nicht US amerikanisches Recht. Nur mal so.

    Comment by pm — 10.02, 2012 @ 18:18

  11. Da wir ähnliche Scherze hier (.sk und .at) schon mit toitschen Rechtsvorstellungen toitscher Staatsanwälte hatten, eine LEGO-Erklärung dieses Ansinnens:
    Ein Bayer habe einen Schlüssel zu einem Haus in Salzburg (bevor Google-Map bemüht wird: In Österreich) und kriegt von einem deutschen Richter den Beschluss umgehängt, alles was in diesem Haus ist nach Deutschland zu bringen, um es dort einer quasi-Hausdurchsuchung zu unterziehen. Womöglich wird dieser Schlüsselinhaber – der eben nur den Schlüssel zum Haus hat – noch haftbar gemacht, dass da was fehlt – vom Hauseigentümer oder/und deutschem Gericht…
    Rechtssicherheit halt, wie das in .de mit praktisch nur als Feind(straf)recht vorstellbarer Gerichtsbarkeit (Okok, ein bissl überzogen ;-) vorstellbar ist.

    Comment by Stuff — 10.02, 2012 @ 20:17

  12. Bin mal gespannt wie weit der Hamann kommt. Die Reutlinger Justiz lehnt sich zu weit aus dem Fenster; vermutlich wollen sie mal alle zu Richterin Salesch ins Fernshen :D

    Comment by Neutral — 10.02, 2012 @ 21:25

  13. Am deutschen Wesen wird immer noch nicht die Welt genesen. Es interessiert außerhalb Deutschlands keine Sau was deutsche Richter so alles meinen.

    Comment by tomboy — 12.02, 2012 @ 08:58

  14. Art. 53 SDÜ

    Minister for Justice Equality and Law Reform
    Central Authority for Mutual Assistance Department of Justice

    Sicher hat FB in Irland nur Freunde :-)

    Comment by Wohlinformierte Kreise — 13.02, 2012 @ 15:08

  15. Ich bin erstaunt über die Fachkenntnis dieses Richters. So genaue Angabe und Einschränkungen sind dort gemacht, das er ein Vorbild für seine Richterkollegen sein sollte.

    Comment by Laie — 20.02, 2012 @ 10:06

  16. Aber: ist das überhaupt eine Beschlagnahme des Accounts?

    Oder ist es nicht vielmehr Postbeschlagnahme oder TK-Überwachung – geschickt verargumentiert könnte man m.E. sowohl den 99er als auch einen der 100er verwenden, diese Ermittlung durchzuführen – aber der Account bleibt – äh – „Besitz“ des Beschuldigten/Angeklagten?

    De Begriff der Beschlagnahme wird ohnehin sehr knifflig, wenn es um Immaterialgüter geht.
    Denn bei diesen ist die grundoperatino die Kopie, nicht die Verschiebung.
    Wer schon mal James Bond mit der Minox hat arbeiten sehen, kennt das.

    Ich kann ja verstehen, dass der Richter die ggf. vorhandenen Hinweise haben will.
    Udn dass er womöglich sogar „gelöschte“ Daten haben will (bei Facebook weiss man ja, dass da gelegentlcih auch gelöschtes doch wieder auftaucht).
    Und wie gesagt: in 99 oder 100x STPO sehe ich auch eine Handhabe.

    Aber der Vermögensgegenstand „Account“ ist doch nciht betroffen?

    hase

    Comment by Hartmut Semken — 20.02, 2012 @ 10:23

  17. Grad den Beschluss nochmal gelesen.

    wörtlich ist das mindestens sehr – äh – gewöhnungsbedürftiges Deutsch, aber beschlagnahmt wird der Message- und Chatverkehr des Benutzerkontos (Genitiv).
    Nicht das Konto selbst.

    Herr Stadler: die Überschrift ist irreführend :-)

    hase

    Comment by Hartmut Semken — 20.02, 2012 @ 15:15

  18. Hier wird das Objekt richterlicher, äh staatlicher Begierde beschrieben…

    http://europe-v-facebook.org/DE/Datenbestand/datenbestand.html

    Comment by Wohlinformierte Kreise — 20.02, 2012 @ 21:20

  19. Ich frage mich, weshalb der Beschlagnahmebeschluss nicht auch gelöschte Nachrichten umfasst. Die könnten auch sehr interessant sein und dürften auch sicher in Facebooks Datensicherung zu finden sein.

    Comment by Marco — 20.02, 2012 @ 22:53

  20. @ Marco: Es geht um die Daten die Facebook hat(!), nicht die Daten, die der Nutzer (noch) sieht.

    Nur gibt FB das zu? vgl. Ziff. 18.

    Comment by Wohlinformierte Kreise — 21.02, 2012 @ 11:48

  21. Die Sache nimmt immer mehr an Brisanz an…Bild, NTV, N24, RTL ………

    Jeder Anwalt würde sich um eine Verteidigung des Angeklagten schlagen :D

    Comment by Beobachter — 21.02, 2012 @ 18:21

  22. Hans Otto sein Rat. Die Regierungen, besonders aber die Richter sollen einmal Nachdenken was für Urteile Sie sprechen! Nehmen Sie sich mal die Urteile der Insolvenz Vernichtung plus Entmündigung vor! Dann die Scham der Betroffen bei der Verhandlung den die schauen direkt auf die Vernichtungmaschinerie Masseverwalter. Die Frage was würden Sie Denken. Ich weiß aus eigener Erfahrung was in den Köpfen vorgeht. Ich bin der beste. Viele Leute. Familien. Firmen und Konzern Chefs wollen Ihre Immobilien erhalten gleichzeitig auch die Arbeitsplätze. Was passiert das Urteil der Vernichtung wird ausgesprochen den es ist ja das Gesetz. Und die Macht der Richter und Masseverwalter. Wen Sie einmal Nachdenken würden und den Menschen helfen. (Erhaltdungs Insolvenz) und weg mit der Vernichtungmaschinerie (Masseverwalter)

    Der Staat soll die Masseverwalter (Erhaltungverwalter) ändern und den Familien helfen ihre Immobilien / Firmen / Konzerne und Arbeitsplätze erhalten. Da könnten die Masseverwalter zeigen was sie wirklich können aber ich glaube nicht. Den das was Sie zeigen ist Vernichtung. Warum brauchen die Richter eine Justizministerin zu der Frage Schusswaffen! Sie sollen ihre Urteile überdenken das wäre das wichtigste. den wo bleibt ein gerechtes Urteil.

    Dazu kamen 403 Pistolen und andere Schusswaffen. 86 Richter, Staatsanwälte und sonstiges Justiz-Personal seien bedroht worden, teilte die österreichische Justizministerin Beatrix Karl in einer am Mittwoch veröffentlichen Antwort mit. Die Regierung Richter Staatsanwälte Masseverwalter und Politiker.Sie sollen ihre Urteile überdenken das wäre das wichtigste. den wo bleibt ein gerechtes Urteil. Nicht Vernichten, Entmündigen,Insolvenz Entmündigungen.

    Drohungen wurden demnach meist in Zivilverfahren ausgesprochen, wenn es um Pfändungen, Entmündigungen, Scheidungen, Sorgerecht oder Insolvenzverfahren gehe. Die Sozialdemokraten sprachen von einer „dramatischen Steigerung“ bei der Bewaffnung der Gerichtsbesucher Liebe Sozialdemokraten! Helft mal den Familien bei Pfändungen Versteigerungen ihre Objekte zu erhalten. Und nicht sorgen um Richter Staatsanwälte Anwälte den wen die Urteile gerecht sind und die Betroffenen das Gefühl haben dann Gibt es sich keine Waffen mehr. Firmen Konzerne

    Im Januar hatte im bayerischen Dachau ein 54-jähriger Mann während der Urteilsbegründung um sich geschossen. Ein 31-jähriger Staatsanwalt wurde tödlich getroffen – die Diskussion um die Sicherheit in Gerichtsälen neu entfacht. Man müsste mal fragen was hat der Staatsanwalt gemacht / getan das es so gekommen ist Die Regierung Richter Staatsanwälte Masseverwalter und Politiker.Sie sollen ihre Urteile überdenken das wäre das wichtigste. den wo bleibt ein gerechtes Urteil. Nicht Vernichten, Entmündigen,Insolvenz Entmündigungen. Guter Rat von Hans Otto. Logisch denken. Gerechte Urteile. Weg mit der Arroganz! Anfragen unter. 0676/4575119 0160/3298729 mail:service@serviceinfo.at

    Comment by Hans Otto Unterberger — 24.03, 2012 @ 18:12

  23. Super information à lire. J’ai trouvé ce blog avec de la chance.
    ça m’a bien fait économiser du beaucoup de temps.

    Comment by Danelle — 28.05, 2014 @ 02:38

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