Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.12.11

Datenschutzrecht: Die Reformpläne der EU

Vor einigen Tagen wurde ein erster Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung geleakt. Heise hat bereits darüber berichtet und auf einige Aspekte hingewiesen.

Ich habe mir den Entwurf ebenfalls angesehen und möchte auf einige ausgewählte Aspekte hinweisen. Man muss zunächst davon ausgehen, dass es sich um einen unabgestimmten Entwurf in einem sehr frühen Stadium handelt, der bis zu seinem Inkrafttreten noch zahlreiche Änderungen erfahren wird.

Das Entwurfskonzept beinhaltet einen Paradigmenwechsel im europäischen Datenschutzrecht. Die Kommission möchte den Datenschutz künftig nicht mehr in Form einer Richtlinie, sondern einer Verordnung regeln. Die Verordnung gilt – anders als die Richtlinie – unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Damit würde die EU das Datenschutzrecht in wesentlichen Teilen vollständig an sich ziehen.

Der Verordnungsentwurf stellt nicht mehr das personenbezogene Datum, sondern die Person (Datensubjekt) in den Vordergrund (Art. 3 I) der Betrachtung. Datensubjekt ist danach eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann und zwar durch Maßnahmen die vernünftigerweise naheliegend sind. Das klingt mir sehr danach, dass damit die Theorie vom relativen Personenbezug aufgegriffen und kodifiziert werden soll.

Interessant ist außerdem, dass der Entwurf jede Person unter 18 Jahren als Kind definiert, um dann bei der Einwilligung darauf abzustellen, dass bei Kindern eine Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist. Das könnte weitreichende Folgen im Hinblick auf die Nutzung sozialer Netzwerke durch Jugendliche haben. Denn letztlich bräuchte dann jeder Minderjährige, der ein Facebookprofil einrichten will, die Einwilligung seiner Eltern.

Der Entwurf sieht ferner neben einem Recht auf Löschung auch das vieldiskutierte „Right To Be Forgotten“ vor (Art. 15). Außerdem ist in dem Entwurf die Verpflichtung der datenverarbeitenden Stelle enthalten, Datenschutz standardmäßig (by Default) zu implementieren.

Der Verordnungsentwurf regelt zudem einen Anspruch desjenigen auf Schadensersatz, dessen Rechte durch eine ungesetzliche Datenverarbeitung verletzt worden sind (Art.  77). Die Bußgelder die die Verordnung vorsieht, sind spürbar und können bei einigen Verstößen bis zur Höhe von 5 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens festgesetzt werden (Art. 79). Es könnte also durchaus sein, dass Verstöße künftig wirklich effektiv sanktioniert werden.

posted by Stadler at 17:13  

6 Comments

  1. Moin,

    fraglich ist, ob es dem Datenschutz wirklich förderlich ist, dass ein DSB erst ab 250 Mitarbeitern bestellt werden muss (so wie in dem Entwurf vorgesehen).
    Das trägt nicht unbedingt zur Stärkung der Betroffenenrechte bei.

    mfg
    Mirco Hansen

    Comment by Mirco Hansen — 13.12, 2011 @ 17:45

  2. ach, die betrieblichen datenschutzbeauftragten sind schon heute keine verteidiger der betroffenenrechte, sondern in erst linie ihrem brötchengeber verpflichtet. der kann die bDSBs nämlich (irgendwann) rausschmeißen und bis dahin mobben.

    wer immer mit bDSBs als betroffener zu tun hatte, weiß, dass die oft reine interessensvertreter ihres arbeitsgebers sind und jede strittige rechtsnorm zu lasten des betroffenen auslegen.

    Comment by sibille — 13.12, 2011 @ 21:36

  3. Moin Sibille,

    ich bin selber DSB und sehe mich (auch wenn ich diesen Ausdruck eigentlich hasse) als „Anwalt der Betroffenen“.
    Mobben und einfach so raus schmeissen geht nicht so ohne weiteres (siehe § 4f Abs. 3 BDSG).

    mfg
    Mirco Hansen

    Comment by Mirco Hansen — 14.12, 2011 @ 07:05

  4. noch ein kleiner Nachtrag: wenn Du trotz Stellungnahme des DSB von der Unrechtmäßigkeit der Datenverarbeitung überzeugt bist kannst Du Dich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden

    Comment by Mirco noch mal — 14.12, 2011 @ 09:30

  5. @ mirco hansen

    …nur leider manchmal ungünstig für die betroffenen, wenn die zuständige datenschutzaufsichtsbehörde (z.b. hessen) sich als schutzpatronin von großkonzernen versteht (steuereinnahmen, arbeitsplätze, wissenschon..) und daher auch jede strittige rechtsnorm zu lasten des betroffenen bzw. zu gunsten der großindustrie auslegt.

    da wird „von amts wegen“ werbung trotz vorherigen werbewiderspruchs als „kundeninformation“ uminterpretiert und damit legalisiert oder die rechtsauffasung des betroffenen findet plötzlich „keine stütze im gesetz“, obwohl das sehr wohl kodifiziert ist.

    also leider alles nicht so bunt.
    (natürlich gibts auch positive beispiele…)

    Comment by sibille — 14.12, 2011 @ 21:20

  6. Ich dachte bis eben, es le4ge am Regen, dadf dieesr Montagmorgen so trist verlief! Nun weidf ich, was gefehlt hat. Ein sehr schf6ner Tango, fcberraschend der Vokaleinsatz, den man schon fast nicht mehr erwartete. Und dann dieesr opernhafte Schmelz im Timbre!Danke, Cassiel!

    Comment by Rofi — 13.12, 2015 @ 18:35

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