Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.8.11

Rundfunkgebühren: In Zukunft noch mehr Schnüffeleien?

Die bisherigen Rundfunkgebühren sollen bekanntlich ab dem Jahr 2013 durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden.

In letzter Zeit regt sich verstärkt Kritik an den umfassenden Auskunftsansprüchen, die die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten im Zuge der Neuregelung erhalten sollen und auch daran, dass selbst Grundstückseigentümer und Verwalter zur Auskunft über Mieter bzw. Bewohner verpflichtet sein sollen. Hiergegen wenden sich nicht nur Datenschützer sondern z.B. auch die Eigentümervereinigung Haus und Grund.

Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in den §§ 8 und 9 des geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Auf besondere Kritik ist u.a. die Vorschrift des § 8 Abs. 5 Nr. 3 gestoßen, die lautet:

Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: (…) der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners

Damit weiß die GEZ im Grunde immer, aus welchen Gründen jemand eine bestimmte Wohnung bzw. einen bestimmten Haushält verlässt und in eine neue Wohnung umzieht.

Nachdem die Beitragsschuld den Inhaber einer Wohnung trifft- nach der geplanten Regelung ist das jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt – läuft dies auf eine weitgehende Pflicht zur Offenbarung privater Lebensumstände hinaus, die alle volljährigen Bürger trifft. Wer sich von seiner Frau trennt und aus der Ehewohnung auszieht, muss dies der GEZ nach dem Willen des Gesetzgebers als Grund der Abmeldung ebenso mitteilen und ggf. sogar nachweisen, wie die Beitragsnummer seiner neuen Lebensgefährtin, bei der er anschließend einzieht.

Hier stellt sich in der Tat die Frage, ob dies zur Erhebung von Rundfunkgebühren notwendig ist und ob eine solche Auskunftserteilung noch als angemessen betrachtet werden kann.

posted by Stadler at 16:14  

21 Comments

  1. „Ich musste einfach aus dieser Wohnung ausziehen, die Nachbarn haben mich mit ihrem ständigen GEZ-Fernsehen zermürbt!“

    Comment by bee — 16.08, 2011 @ 16:50

  2. Was wollen sie denn dagegen unternehmen, wenn ich mich mit der Begründung weigere, daß diese Daten zur Durchführung der Aufgabe nach BDSG nicht nötig sind?

    Comment by Sabine Engelhardt — 16.08, 2011 @ 17:10

  3. Das stinkt nach ELENA. Beim Melderecht haben wir vereinfacht und es gibt keine Abmeldung mehr, sondern die (deutsche) Kommune, in der man sich neu anmeldet muss dr alten die Abmeldung übermitteln.

    Hier scheint offenbar wieder handwerklich geschlampt worden zu sein wie bei ELENA. Interessant fände ich , ob es für solche Schädigungen der Allgemeinheit eine Berufshaftpflicht der Akteure gibt. Bei ELENA sprach man von zweistelligem Millionenschaden (ich vermute eher mehr) durch ein schlampiges Gesetzgebungsverfahren.

    Da der Wohnungswechsel auch melderechtliche Konsequenzen hat, sollte für die GEZ keinerlei Meldepflicht entstehen. Verwaltungsvereinfachend wäre es, eine für den Bürger günstige Annahme zu treffen bei Haushaltsvermehrungen und dann nur bei Störungen zusätzlich tätig zu werden. Dieses Regelwerk verstößt auch gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot der Verfassung (neben den Verstössen gegen das BDSG).

    Comment by Jan Dark — 16.08, 2011 @ 17:28

  4. Wozu der ganze Aufwand? Wenn sowieso jeder Haushalt und jedes Unternehmen zahlen muss, kann die GEZ doch einfach ihre Datenbank auf Lücken in den Hausnummern einer Straße durchsuchen und diesen Adressen dann gezielt Mahnungen schicken (und wenn die als unzustellbar zurückkommen, steht dort wohl kein Haus). Datenbanken von sämtlichen Straßen in sämtlichen Städten in Deutschland kann man einkaufen (und man bekommt sie sogar automatisch mit den ordnungsgemäßen Anmeldungen, die ja wohl 99% aller Haushalte machen, geliefert).
    Und solche Spielchen, dass eine komplette Straße beschließt, sich nicht anzumelden (und somit die GEZ nicht mal weiß, dass sie in der Straße suchen muss), oder dass sich aus den Häusern 113a bis 113f nur eines anmeldet und als Nummer 113 angibt (damit die Existenz der restlichen nicht auffällt), dürften Einzelphänomene bleiben und sind recht aufwendig.

    Comment by Michael — 16.08, 2011 @ 17:54

  5. typo im ersten Satz: „Hausgaltsabgabe“

    Comment by suchenwi — 16.08, 2011 @ 19:39

  6. Wieso halten eigentlich Unternehmen die Füße still? Ich habe noch nie in einem Unternehmen gearbeitet, dass den Betrieb von Radio-/Fernsehgeräten am Arbeitsplatz erlaubte. Allenfalls wurde für die Radios in den Kfz gezahlt. Nun sollen die aber gestaffelt nach Mitarbeitern bezahlen, was eine erhebliche Gebührensteigerung nach sich zieht. Nahezu jeder Mitarbeiter hat dann aber bereits privat für Rundfunk bezahlt, weil das ja jeder Hausalt tun soll.

    Comment by M. Boettcher — 16.08, 2011 @ 19:50

  7. Da steht nur „Der die ABMELDUNG begründende Sachverhalt“ – also der Grund aus dem man keine GEZ-Gebühren mehr an dieser Adresse zahlen will.

    Der Sachverhalt heißt „Umzug“ – da steht aber nirgendwo das man die Gründe für den Umzug irgendwo angeben müßte.

    Im Übrigen… das ist keine neue Regelung, auch wenn die Aluhut-Fraktion das gerade behauptet.

    Hat sich denn keiner das AKTUELLE Abmeldeformular der GEZ angeschaut? http://www.gez.de/e160/e161/e1137/abmeldung_privat.pdf – da muß man auch jetzt schon angeben warum nan der Meinung ist keine Gebühren mehr zahlen zu müssen

    Comment by Juergen — 16.08, 2011 @ 21:06

  8. @Juergen: Im geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag heißt es „Grund der Abmeldung“. Nach der Neureglung ist der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt mitzuteilen. Das ist ein qualitativ anderer Wortlaut, der sich zwanglos in dem Sinne auslegen lässt, wie ich es in meinem Beitrag skizziert habe.

    Comment by Stadler — 16.08, 2011 @ 21:41

  9. @Stadler: Sowohl „Grund der Abmeldung“ als auch “der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt“ müssen aber verfassungskonform ausgelegt werden. Dürfte also im Ergebnis (Verhältnismäßigkeit, klingt ja schon an) aufs Gleiche hinauslaufen.

    Comment by schneeschmelze — 16.08, 2011 @ 22:57

  10. @RAStadler Im Hinblick auf die Haushaltsabgabe ist das ganze trotzdem logisch – wenn jeder Haushalt zahlen muss, auch wenn kein Gerät vorhanden ist, dann kann es keinen einfachen Grund zur Abmeldung geben, sondern die Lebensumstände müssen sich geändert haben – und da kommen dann auch die Vermieter ins Spiel, denn jede Wohnung ist ein potenzieller Haushalt und damit gebührenpflichtig, oder?

    Comment by Juergen — 17.08, 2011 @ 09:42

  11. Einfach nicht mehr an und -abmelden und schon hat es sich.

    Geht ohne Probs allerdings nur bei Privatpersonen.

    Ich bin seit 18 Jahren bei der GEZ nicht angemeldet und war’s noch nie!

    Also einfach boykottieren, los ihr Deutschen. Nicht mehr meckern.

    Cheers

    Comment by Der müde Joe — 17.08, 2011 @ 10:08

  12. Die GEZ gehört einfach abgeschafft. Punkt. Diese Machenschaften der GEZ verstoßen eindeutig gegen das Grundgesetz. Als Privatperson einfach boykottieren wie Joe auch schon gesagt hat.

    Comment by Daniel — 17.08, 2011 @ 11:03

  13. Immer wieder klasse: „Das XX-System gehört abgeschafft“, gerne auch garniert mit einem „einfach“. Das sind doch mal inhaltliche Aussagen.
    Missbrauch oder Fehlentwicklungen in einem System sind in den seltensten Fällen geeignete Gründe, die Abschaffung des Systems zu fordern.

    Zur @9 Aus meiner Sicht ist Auslegung bei einer verabschiedeten Norm anzuwenden, solange sie in der Diskussion ist, sollten Unwägbarkeiten, die später erst ausgelegt werden müssen gleich in die Formulierung der Norm berücksichtigt werden.

    Im vorliegenden Fall scheint mir die Vorgabe der Datenvermeidung nicht berücksichtigt zu werden, oder kann mir jemand erklären, wieso die GEZ zur Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgabe diese Informationen haben MUSS ?

    Comment by Oliver — 17.08, 2011 @ 11:50

  14. In der Praxis hat die GEZ schon immer nach Abmeldegrund insb. Zusammenzug der Lebensgemeinschaften/Ehepartner gefragt und das auch intern vermerkt. Auch bei routinemäßigen Abfragen („Sind sie schon angemeldet?“-Briefe) wurden die familiären Verhältnisse erfragt und ggfs vermerkt. So z.B. wurde das AZ der Anfrage an den Ehemann mit dem existierenden Konto der Ehefrau verknüpft damit in den nächsten Jahren keine Anfragen mehr rausgehen.

    Die noch gültige Fassung des RGebStV sieht zwar weniger explizit aus, im Grunde gibt sie aber den Landesrunkfunkanstalten (LRA) im Bezug auf die Auskunftspflicht des An/Abmeldenden die gleichen Rechte, wie die neue. Zitat:

    „§ 4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise, Auskunftsrecht

    (5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Abs. 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.“

    Explizit erwähnt sind insb. „Personen in häuslicher Gemeinschaft“. Die „tatsächlichen Anhaltspunkte“ sind zwar nicht näher definiert, aber da eine Zweitgeräte-Gebührenfreiheit in privaten haushalten vorgesehen ist, fallen die Familienverhältnisse regelmäßig unter diese „tatsächlichen Anhaltspunkte“.

    Neu ist das Auskunftsrecht der LRAs bei Vermietern.

    Was aber Datenerhebung über (ex-)Ehepartner/Lebenspartner/Lebensgefährte wird sich wenig ändern. Wohl gemerkt, die GEZ hat die Speicherung von Daten über familiäre Verhältnisse seit ihrem Bestehen praktiziert.

    Insofern ist die ganze Aufregung etwas übertrieben. Für die Praxis der Gebührenerhebung ist etwas anderes auch lebensfern.

    Viel wichtiger ist die Tatsache (zuminest nach meiner Kenntnis), dass die Daten über die Haushaltsangehörige/Ehepartner etc zwar vermerkt werden, aber NICHT IN FORMATTIERTER FORM. D.h. es werden zwar manuelle Notizen gemacht, aber man kann aus einem Datensatz nicht maschinell auslesen, „wer mit wem“.

    An dieser Stelle möchte ich Unverständnis gegenüber der relativ verbreiteten Meinung äußern, dass die neue GEZ-Regelung weniger „Schnüffeleien“ bedeutet. Rein gar nicht. Waren allerdings früher die „Schnüffler“ den meldepflichtigen Geräten hinterher, werden sie jetzt meldepflichtigen Haushalten bzw. berichtigten Datensätzen hinterher sein (Umzüge, Haushaltsauflösungen, -neugründungen etc).

    Und da der Abgleich der Haushalts-Datensätze durch den Außendienst der LRA erfolgt, ist diese Schnittstelle verdammt anfällig für den Missbrauch. Es muss nur einer mit genug krimineller Energie da sein.

    Wer der Meinung ist, dass der neue RGebStV ein Ende der GEZ auf Raten heißt, liegt komplett falsch.

    Comment by Treppenheinz — 17.08, 2011 @ 13:37

  15. @M. Boettcher

    Die großen Unternehmen gehören mitunter zu den großen Gewinnern der neuen Regelung, so werden insb. große Hotelketten, Autovermietungen und Transportunternehmen mit z.T. tausenden gemeldeten tatsächlich vorhandenen Geräten (Fernseher und Autoradios) einiges an Gebühren sparen.

    Nach dem aktuellen RGebStV sind auch PCs am Arbeitsplatz meldepflichtig. Für die meisten Unternehmen bleibt im Großen und Ganzen alles beim Alten. Nur dass sie nicht mehr für jeden Standort die Anzahl der Geräte angeben müssen. Das spart Bearbeitungszeit in der Verwaltung.

    Comment by Treppenheinz — 17.08, 2011 @ 13:53

  16. @Der müde Joe: Im Lauf des Jahres 2012 wird es wieder einen umfassenden Datenabgleich der GEZ mit den Meldebehörden geben. Dann könnte es sein, dass für Sie die Haushaltsabgabe auch ohne explizite Anmeldung fällig wird.

    @Treppenheinz: Tendenziell rechne ich tatsächlich mit weniger „Hausbesuchen“, da individuelle Kontrollen wegen des Meldedatenabgleichs und der anschließenden, regelmäßigen Aktualisierungen wohl meist überflüssig werden. ARD/ZDF schreiben dazu:
    „Möglicherweise muss in Einzelfällen noch ermittelt werden, wie viele beitragspflichtige Wohnungen sich innerhalb eines Gebäudes befinden. Dies geschieht jedoch regelmäßig durch einen Abgleich mit Daten der Meldeämter, die den Rundfunkanstalten auf gesetzlicher Grundlage übermittelt werden.“

    Das und mehr ist hier zu lesen:
    http://www.ardzdf.de/www/FAQ

    Comment by Wolfgang Messer — 17.08, 2011 @ 14:02

  17. @Wolfgang Messer:

    Wenn die Daten den Meldebehörden vollständig und aktuell wären, könnte man auch von einem Zensus absehen. Das sind sie aber NIE! Gerade in den Großstädten werden Um- Aus- und Zuzüge von Personen oft gar nicht oder nur sehr spät gemeldet.

    Außerdem sagen die Daten der Meldeämter nichts über die Standorte der Unternehmen aus. Neugründungen, Umzüge, oder Aufgaben von kompletten Unternehmen oder von einzelnen Standorten werden nirgend-wo auch annährend umfassend erfasst. Vor allem die Freiberufler, die zu keiner Eintragung im Handelsregister (bzw. Vereins- oder Genossenschaftsregister) verpflichtet sind. Und auch Registerpflichtige Unternehmen/Vereine sind nicht immer schnell mit der Meldung einer neuen Adresse o.ä.

    Die LRA-Außendienstler werden wahrscheinlich weniger klingeln müssen, weil der Abgleich der Namen an den Klingeln in den meisten Fällen schon genügt, aber sie werden nicht weniger unterwegs sein.

    Comment by Treppenheinz — 17.08, 2011 @ 14:29

  18. @Wolfgang Messer:

    noch eine Kostellation, die ich fast vergessen habe: 1 Adresse, 1 Nachname, mehrere Haushalte (mehrere Generationen, Namensvetter etc). Man kann meistens nur vor ort überprüfen, ob der Aloisius Mayer in der gleichen Wohnung wohnt wie der Aloisius Mayer Junior, oder ob der Junior bereits die umgebaute Scheune bezogen hat und damit einen neuen Haushalt gegründet.

    Auch bei 20 Müllers in einem Berliner Hochhaus besteht selten die Annahme, dass sie allesamt in einer Wohnung hausen.

    Comment by Treppenheinz — 17.08, 2011 @ 14:34

  19. @15: Vorteile für Hotels mag es noch geben, weil anstelle von 50% nur noch 33 1/3% je Gerät in den Zimmern zu zahlen sind, zzgl. Gebühren nach der Mitarbeiterstaffel.
    Da andere Firmen für Ihre PC bisher nur eine einzige Rundfunkgebühr je Grundstück zahlen müssen, ist es allerdings irrig von einer Ersparnis bei diesen auszugehen. Im Gegenteil müssen sie künftig entsprechend der Mitarbeiterstaffel deutlich löhnen. Für Firmen-Kfz und Mietwagen musste bisher schon eine Rundfunkgebühr bezahlt werden, also ca. 1/3 der Fernsehgebühr. Dies bleibt auch künftig so. Es bleibt also nicht weitgehend beim alten Zustand/Betrag. Wenn einen Firma 100-150 Beiträge für Mitarbeiter fällig werden, wo vorher 1 Rundfunkgebühr wegen der PC gezahlt wurde, und die Zahl der Kfz unverändert bleibt, sind jährlich mal eben 20.000 – 32.000 € mehr zu zahlen. Hat ein Unternehmen ca. 1000 Standorte in Deutschland, mit ca. 15 Mitarbiter je Standort, werden 2000 volle Gebühren fällig, anstelle von bisher 1000 Rundfunkgebühren. Trifft z. B. mir bekannte Versicherungen. Der jährlich zu zahlende Betrag steigt damit von 69.120 € auf den stolzen Betrag von 431.520 €, was gut das 6-fache ist. Von wegen, es bleibt wie es ist.

    Comment by M. Boettcher — 17.08, 2011 @ 17:29

  20. Die GeZ ist in meinen Augen nichts anderes als ein anderer Name für Mafia machenschafften.Bei dem was der kleine mann an Steuern zahlt, müssen wir uns doch nicht diese Bettwanzen noch ans bein binden.

    Comment by MisterT — 17.05, 2012 @ 06:17

  21. @20
    GEZ gehört abgeschafft. Es ist immer wieder erstaunlich:
    1. Sind „Gebühren, Beiträge“ erst mal eingeführt, entsteht eine allgemeine Akzeptanz -und sei es nur in der Form „da kann man nix machen“
    2. Die Grundsätzlichkeit außerhalb von Steuern und ggf. noch Abgaben dem Bürger überhaupt Kosten anlasten zu dürfen, ist die tätsächliche Kernfrage.

    Diese wird aber nicht gestellt.

    Interpretieren wir z.B.aus der Landesverfassung RLP die Artikeln RLP; § 53, 56, 57, 58, so wäre jede staatliche Kostenbelastung, welche das individuelle Einkommen unter dem in der LV angegebene Maß drückt oder drücken könnte verfassungswidrig.

    Die Auslagerung von staatlichen Kosten in den Abgaben- / Gebührenbereich -teils erhoben v. privat organisierten Firmen-, ist m.E. Teil des Systems einer mafiös strukturierten Regierungsform.

    Comment by so-isses — 9.10, 2012 @ 14:55

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