Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.8.11

Mündliche Verhandlung in Sachen Apple vs. Samsung

Das Landgericht Düsseldorf hatte auf Antrag von Apple am 09.08.2011 eine einstweilige Verfügung erlassen, die Samsung den Vertrieb des Tablets Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union untersagt. Diese Verfügung hatte das Gericht – ohne mündliche Verhandlung – in Richtung der koreanischen Muttergesellschaft von Samsung anschließend auf ein nur für Deutschland geltendes Verbot beschränkt.

Auf den Widerspruch von Samsung hin, hat das Landgericht Düsseldorf heute mündlich zur Sache verhandelt. Nachdem Spiegel Online bereits vorschnell vermeldet hatte, dass das Gericht die einstweilige Verfügung bestätigt hätte, ist tatsächlich noch keine Entscheidung ergangen und Termin zur Verkündung einer Entscheidung erst auf den 09.09.2011 bestimmt worden.

Das bedeutet allerdings, dass die einstweilige Verfügung bis zu diesem Datum bestehen bleibt. Auch wenn man sich mit Ferndiagnosen zurückhalten sollte, deutet dies sehr stark darauf hin, dass das Gericht die Unterlassungsverfügung nicht aufheben wird. Hätten sich – aus Sicht des Gerichts – ernstliche Zweifel ergeben, dann wäre es nämlich gehalten gewesen, die Verfügung sofort aufzuheben. Man muss also damit rechnen, dass das Gericht die Verfügung durch Urteil bestätigt.

posted by Stadler at 16:24  

3 Comments

  1. Wenn das veröffentlichte Bild mit den manipulierten Abmessungen der Grund für diese Entscheidung war, kann dann das Verbot und die jetzige Vertagung überhaupt rechtsstaatlich sein?

    Ich meine, dann wird hier mit gefälschten Beweisen einem Unternehmen enormer wirtschaftlicher Schaden verursacht.

    Comment by Andreas — 25.08, 2011 @ 16:36

  2. Dank Photoshop sieht ja nunmehr auch schon die ganze Welte aus wir irgend nen Kram von Apple.

    Ich denke allerdings, dass sich Apple damit mehr schadet als nuetzt. Immerhin wird der Hype um den Ipad Killer nur noch grösser und die Leute werden sehen, dass es mittlerweile doch mehr als sehr gute Alternativen zum I … gibt.

    Comment by micha — 25.08, 2011 @ 17:33

  3. @Andreas, das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung hierzu Stellung genommen. Apple habe sich für den Fehler entschuldigt und aus Sicht des Gerichts eine nachvollziehbare Erklärung abgeliefert, wie es zu dem Fehler gekommen sei. Das Gericht hatte zwischenzeitlich auch ein Muster des echten Galaxy Tabs, so dass es für die Entscheidung ohnehin nicht mehr auf die Fotos ankomme. Im Übrigen habe das Gericht auch nicht das Galaxy Tab mit dem I-Pad als realem Gegenstand zu vergleichen, sondern ausschließlich mit dem als Zeichnung vorliegenden eingetragenen Geschmacksmuster. Das reale Produkt wäre nur für den hilfsweise geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Anspruch maßgeblich gewesen. Über diesen wurde aber gar nicht mehr verhandelt, sondern dass Gericht erklärte ausdrücklich, dass es die Verfügung wegen Geschmacksmusterverstoßes aufrecht erhalten werde, so dass es auf den Hilfantrag nicht mehr ankomme. Das einzige, was für die Entscheidung vom 9. Sept. noch offen ist, ist die Frage, ob sich das Gericht international für die koreanische Muttergesellschaft für zuständig hält oder nicht.Das hängt davon ab, ob die deutsche Tochtergesellschaft als bloße „Niederlassung“ anzusehen ist. Das Gericht tendierte dazu, das aufgrund der formellen Eigenständigkeit und der Tatsache, dass die Tochtergesellschaft in Deutschland alle Kundenverträge schließt, zu verneineinen, war aber in seiner Ansicht noch nicht fest.

    Comment by JL — 29.08, 2011 @ 14:24

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