Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.7.11

Missbräuchliche Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft

Über die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften und den Umstand, dass es dafür eigentlich überhaupt keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen gibt, hatte ich bereits vor einer Weile gebloggt.

Henning Ernst Müller, der sich mit dieser Frage schon mehrfach im Beck-Blog beschäftigt hat, weist aktuell auf einen Fall von missbräuchlicher Öffentllichkeitsarbeit der Berliner Staatsanwaltschaft hin.

Während sich der Gesetzgeber in anderen Bereichen mit ständig neuen Regelungen förmlich überschlägt, ist es mehr als erstaunlich, dass dieser Punkt nach wie vor gänzlich ungeregelt ist. Nachdem Staatsanwaltschaften immer wieder eine mehr als fragwürdige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dies auch einen Rechtseingriff darstellt, ist eine, Umfang und Grenzen eindeutig definierende Regelung mehr als überfällig. Der Gesetzgeber ist hier gefordert.

posted by Stadler at 23:38  

2 Comments

  1. Stimmt, er ist gefordert mit der Illusion einer „objektiven Behörde“ aufzuräumen. Lasst die Staatsanwaltschaft das sein, was sie letztlich ist: eine Behörde zur Verfolgung mutmaßlicher Krimineller. In deren Interesse ist es selbstverständlich, auch in der Öffentlichkeit zu beweisen, dass ein Verdächtiger schuldig ist. Ich sehe nicht, warum es dann anrüchig sein soll, wenn sie sich auch so verhält.

    Comment by sm — 29.07, 2011 @ 00:06

  2. Wieso? Kommt der Exekutive doch selten ungelegen, wenn sie jemanden qua Vorverurteilung in der Presse komplett eliminieren können, weil ein Staatsanwalt/Gericht fragwürdige Pressearbeit betreibt. Insofern ist die Blindheit auf dem Auge nicht wirklich verwunderlich. Das widerliche hier ist, dass die Presse mitspielt und nicht vielmehr ihre (bei Bedarf jederzeit vorgezerrte) Kontrollfunktion wahrnimmt.

    Comment by Drizzt — 29.07, 2011 @ 15:25

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