Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.7.11

Durchsuchung bei Attac war rechtswidrig

Vor einigen Monaten habe ich über einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München berichtet, der sich darauf stützte, dass Attac mit der Veröffentlichung eines brisanten Gutachtens zu den Verfehlungen bei der BayernLB – an dessen Veröffentlichung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht – gegen das Urheberrecht der Verfasser des Gutachtens verstoßen haben soll.

Wie Attac jetzt mitteilt, hat das LG München I mit Beschluss vom 14.07.2011 die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung festgestellt.

posted by Stadler at 23:06  

4 Comments

  1. Und was wird das für Konsequenzen für den Richter haben, der die Durchsuchung genehmigt hat? Richtig, keine! Man fragt sich, wozu die Unrechtmäßigkeit von Durchsuchungen überhaupt festgestellt wird.

    Comment by Rangar — 19.07, 2011 @ 23:38

  2. Was kann man eigentlich machen wenn eine hausdurchsuchung im nachhinein rechtswidrig war? schadensersatz?

    immerhin gibt es ja eventuell umsatzeinbußen weil wichtige hardware beschlagnahmt wurde oder ähnliches.

    Comment by Rolf — 20.07, 2011 @ 01:50

  3. Würde mich auch mal interessieren, welche Konsequenzen das nun hat. Darf sichergestelltes oder schon ausgewertetes Material nicht weiter berücksichtigt werden?

    Comment by carloz — 20.07, 2011 @ 09:47

  4. Das wird dieselben Konsequenzen haben wie der illegale Einsatz des Bayerntrojaners:

    Die illegalen Massnahmen werden fortgesetzt. Die Exekutive befindet sich bereits teilweise ausserhalb rechtsstaatlicher Kontrolle.

    Comment by Volker Birk — 20.07, 2011 @ 12:41

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