Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.7.11

Besserer Datenschutz bei EC-Kartenzahlung

Nachdem in der Vergangenheit Skandale und Fragwürdigkeiten im Zusammenhang mit der Speicherung von Kundendaten bei der Zahlung mit EC-Karte bekannt wurden, soll die Speicherpraxis nach dem Willen einiger Landesdatenschutzbehörden nunmehr deutlich eingeschränkt werden.

Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer konnten sich dabei aber offenbar nicht auf eine gemeinsame und einheitliche Vorgehensweise einigen. Die Aufsichtsbehörden von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich darauf verständigt, dass die Daten von Kunden, die mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, künftig nur noch wenige Tage gespeichert werden dürfen. Dafür soll dann allerdings eine Einwilligung der Kunden in die Datenerhebung generell entbehrlich werden und nicht mehr eingeholt werden. Dieser Ansatz dürfte sich rechtlich auf § 28 BDSG stützen, ist aber unter den Landesbehörden umstritten, wie ein Bericht des NDR zeigt.

posted by Stadler at 12:54  

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