Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.6.11

Landgericht Hamburg verneint fliegenden Gerichtsstand bei Domainstreitigkeit

Das Landgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 09.06.2011, Az.: 303 O 197/10) für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit – eine Domainstreitigkeit – an das Landgericht Lübeck verwiesen.

Das Landgericht Hamburg führt aus, dass zur Begründung eines Gerichtsstands zumindest ein sachlicher Bezug zum Gerichtsort gegeben sein müsse. Bei Namensrechtsverletzungen, so das Gericht, ergibt sich ein Gerichtsstand noch nicht allein aus der bundesweiten Abrufbarkeit eines Internetangebots. Vielmehr müsse eine Interessenkollision im Bezirk des angerufenen Gerichts tatsächlich eingetreten sein.

In der Rechtsprechung ist bereits von anderen Gerichten vereinzelt versucht worden, die Wahl des fliegenden Gerichtsstands durch Missbrauchserwägungen einzuschränken. Es bleibt abzuwarten, ob es bei Einzelfallentscheidungen bleibt, oder sich ein entsprechender Trend herausbildet.

posted by Stadler at 15:48  

3 Comments

  1. Yeah! Das liegt auf einer Linie mit dem rechtspolitischen Programm der PIRATEN.

    Comment by Jens — 15.06, 2011 @ 16:32

  2. Auch wenn damit die Standortentwicklung Hamburg leider Rückschläge erleidet :)

    Comment by Bernd — 15.06, 2011 @ 18:01

  3. Die Entscheidung ist zwar nicht aktuell, sondern von 2010, aber trotzdem schön.

    Zum Thema auch:

    http://blog.delegibus.com/2011/05/16/lg-berlin-sagt-die-abschaffung-des-fliegenden-gerichtsstands-ab/

    Comment by OG — 15.06, 2011 @ 20:43

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