Urheberrecht vs. Äußerungsfreiheit
Über den Missbrauch des Urheberrechts zum Zwecke der Unterdrückung unerwünschter Veröffentlichungen bzw. Informationen hatte ich bereits vor einiger Zeit gebloggt.
Jetzt hat das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss gegen Attac erlassen, der sich darauf stützt, dass Attac mit der Veröffentlichung eines brisanten Gutachtens zu den Verfehlungen bei der BayernLB – an dessen Veröffentlichung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht – gegen das Urheberrecht der Verfasser des Gutachtens verstoßen haben soll.
Dieser Fall erscheint mir gut geeignet, die sich hier stellenden grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen einmal klären zu lassen. Man muss hoffen, dass Attac das auch anstreben wird.