Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.4.11

Naive Datenkühe

Unter dem Titel „Die naive Datenkuh“ – die Autorin meint damit den naiven Verbraucher und keinesfalls sich selbst – wird im Tagesspiegel wieder einmal über datenhungrige Unternehmen berichtet und über Nutzer, die diesen Hunger allzu leichtfertig bedienen.

Natürlich darf in diesem Kontext in diesen Tagen auch ein Hinweis auf das Buch „Die Datenfresser“ von Constanze Kurz und Frank Rieger nicht fehlen. Der Artikel selbst ist inhaltlich kaum der Rede Wert, überrascht aber schließlich mit einem interessanten Vorschlag in Richtung des Gesetzgebers. Die Autorin fordert nämlich ein Auskunftsrecht per Gesetz, mit dem jeder bei einem Unternehmen abfragen kann, welche persönlichen Daten zu seiner Person gespeichert sind.

Vielleicht wird es den einen oder anderen überraschen, aber dieses Auskunftsrecht gibt es längst. Geregelt ist es in § 34 BDSG. Ein Mindestmaß an journalistischer Recherche wäre gelegentlich wirklich von Vorteil.

posted by Stadler at 21:09  

5 Comments

  1. tja, könnte man auf der seite des TS auch ohne account kommentieren – aber in DE muss ja alles lückenlos verfolgbar sein…

    Comment by anonymous coward — 30.04, 2011 @ 22:54

  2. @anonymous coward: Man konnte hier schon immer anonym kommentieren. Wobei ich persönlich immer der Meinung war, dass man mit offenem Visier unterwegs sein sollte, wenn man seine Meinung zum Besten gibt

    Comment by Stadler — 30.04, 2011 @ 23:12

  3. Er meint mit TS den Tagesspiegel. Ich kommentiere ebenfalls grundsätzlich nicht, wenn ich mich dafür registrieren muss.

    Offenes Visier… das war doch die Terminologie von Axel E. Fischer, wenn ich recht erinnere. Der hat diesen Begriff doch ordentlich verbrannt.

    Mir bleibt aber weiterhin unklar, welchen Unterschied es macht, wenn ich meine Meinung als Heinz Müller, geb. 17.03.1984 in Alsfeld-Liederbach äussere, als redesam@weble.de, oder einfach als „anonymous coward“.

    Am liebsten wäre mir natürlich, ich müsste auch hier keine IP Adresse hinterlassen. TOR und JAP ist mir an der Stelle zu mühsam. Deshalb bin ich dafür, dass IP Adressen grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen. Erhoben werden darf sie nur mit Zustimmung des „IP-Besitzers“ oder wenn die Erhebung zur Erbringung des spezifischen Dienstes zwingend erforderlich ist.

    Comment by Ein Mensch — 1.05, 2011 @ 00:04

  4. Kann es sein, dass die Dame, die den Artikel geschrieben hat, nicht so ganz genau weiß, woher ein recht großer Batzen Einkommen von Presseverlagen stammt? Adresshandel ist keine Erfindung des Internets.

    Comment by Dierk — 1.05, 2011 @ 00:23

  5. Die Wahrheit existiert einfach…. Die Lüge muss erfunden werden!

    http://www.youtube.com/watch?v=tcDS_Q6Z3NM

    Comment by FIGHTBACK!! — 1.05, 2011 @ 21:39

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