Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.4.11

Gesetzesantrag zur Änderung des TMG

Erst gestern habe ich hier über die Schieflage des geltenden Datenschutzrechts geschrieben. Heute berichtet der Kollege Jens Ferner über einen Gesetzesantrag der hessischen Landesregierung, der über den Bundesrat eingebracht werden soll. Der Gesetzesentwurf sieht die Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes vor. Der Vorschlag zielt auf soziale Netzwerke und Internetforen ab.

Neu eingefügt werden soll der Begriff des Nutzerkontos in § 2 Nr. 4 TMG. Unabhängig davon, worauf die Regelung abzielt, ist der Gesetzeswortlaut so formuliert, dass jegliches Nutzerkonto bei einem registrierungspflichtigen Dienst umfasst ist. Betroffen sind damit soziale Medien, Online-Shops und Dienstleister aller Art ebenso wie Blogs und Diskussionsforen, die für die Kommentierung eine Registrierung verlangen.

Daran schließen sich dann neue Belehrungs- und Verhaltenspflichten der Diensteanbieter an, die durch eine Ausweitung von § 13 TMG erreicht werden sollen sowie eine Neuregelung in § 13a TMG für Dienste mit nutzergeneriertem Content. Der Kollege Jens Ferner hat eine Reihe von Kritikpunkten bereits genannt.

Die Sinnhaftigkeit von Regelungen wie des geplanten § 13a Abs. 1 S. 1 TMG muss man ernsthaft in Frage stellen. Dort soll folgendes geregelt werden:

„Soweit der Diensteanbieter dem Nutzer die Möglichkeit bietet, den Telemediendienst durch eigene Inhalte mit personenbezogenen Daten zu erstellen und zu gestalten und diese Inhalte anderen Nutzern zugänglich zu machen (Telemediendienst mit nutzergenerierten Inhalten), hat der Diensteanbieter die Sicherheitseinstellungen auf der höchsten Sicherheitsstufe, die dieser Telemediendienst zum Schutz der Privatsphäre bietet, voreinzustellen.“

Die Regelung ist nicht geeignet, ein einheitliches Schutzniveau zu etablieren, sondern regelt nur dass die „höchste Sicherheitsstufe“ – die damit beliebig ausgestaltet sein kann – per Default eingestellt sein muss.

§ 13a Abs. 2 S. 3 TMG, wonach dem Nutzer die Möglichkeit geboten werden muss, die Aufnahme der von ihm erstellten Inhalte in externe Suchmaschinen – also primär Google – zu unterbinden, dürfte Blogger und Betreiber von Meinungsforen vor Probleme stellen. Hier könnte dann evtl. Satz 4 wieder helfen, der anordnet, dass Satz 3 nicht gelten soll, wenn der Zweck des Telemediendienstes bei objektiver Betrachtung die Auffindbarkeit oder Auslesbarkeit von Inhalten mittels externer Suchmaschinen umfasst. Das legt zumindest die Begründung nahe, die davon spricht, das Satz 4 „z. B. Diensteanbieter von Diskussionsforen und Blogs wie Twitter“ betrifft. Dass Twitter ein Blog ist, war mir allerdings neu.

Diskussionsbedürftig erscheint auch die Regelung in § 13a Abs. 2:

Der Diensteanbieter des Telemediendienstes mit nutzergenerierten Inhalten hat den Nutzer

1. über mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeitsrechte und

2. darüber, dass durch das Zugänglichmachen von personenbezogenen Daten, insbesondere von Foto-, Video-, Ton- oder Textinhalten, weder die Persönlichkeitsrechte noch sonstige Rechte einer anderen natürlichen Person verletzt werden dürfen,

in für den Nutzer verständlicher Form, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu unterrichten.

Über welche konkreten Risiken für personenbezogene Daten – gibt es überhaupt Risiken für personenbezogene Daten? – aufgeklärt und unterrichtet werden soll und in welchem Umfang, besagt der Gesetzesvorschlag nämlich nicht. Rechtsunsicherheit ist damit vorprogrammiert.

Dass die Nichtbeachtung dieser reichlich diffusen Vorschläge natürlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen kann – auch wenn manche Gerichte datenschutzrechtliche Vorschriften bislang nicht als Marktverhaltensregeln im Sinne des UWG betrachten – sollte man ebenfalls im Auge haben.

Dieser Vorschlag schafft Rechtsunsicherheit und die Notwendigkeit, die Datenschutzerklärungen – die heute schon kaum jemand liest – aufzublähen.

posted by Stadler at 22:01  

8 Comments

  1. Ein herrlicher Widerspruch. Soll ich in meine Datenschutzerklärung jedes Risiko aufnehmen, dass eventuell mal durch die Speicherung irgendwann irgendwie irgendwo entstehen könnte, wird das bestimmt alles, aber eins nicht: verständlich.

    Das endet dann wie bei den AGB von iTunes oder Amazon: keiner liest sie (außer mir, aber auch nur einmal und nie wieder), aber alle klicken auf „…habe ich gelesen“.

    Comment by VonFernSeher — 4.04, 2011 @ 00:07

  2. Diese Belehrung kann schon deshalb nicht sinnvoll funktionieren, weil der Anbieter ja nicht wissen kann, welche Daten und Bilder der Nutzer einstellt. Eine Belehrung, die alle denkbaren Fälle abdeckt, ist vorab und abstrakt kaum denkbar.

    Comment by Stadler — 4.04, 2011 @ 09:39

  3. Die Deutschen schaffen es, aus dem Internet ein Fernsehnet zu machen. Aktives Internet für alle ist dann aus, es gibt dann nur noch wenige Diensteanbieter, die genügend Juristen und Geld haben, sich dieser Regelungswut zu stellen.

    Für Leute wie Du und Ich wird Internet ein immer heißeres Pflaster, kleine Foren und Gemsinschafts-Blogs werden sterben und neue Dinge (Innovationen) wie Facebook, Twitter, StudiVZ, Werkenntwen und MySpace wird es in Zukunft aus Deutschland nicht mehr geben, weil der Anfang zu hohe Hürden schafft, die Startups gar nicht schaffen können.

    Vor 10 Jahren hätte sich kaum einer gedacht, dass unsere Politiker und Richter es so weit bringen werden, EU und Landeseigene, dass das recht freie Internet der totalen Kontrolle und dem beliebigen Staatseingriff unterworfen werden wird.

    In China gehen sie ja auch gegen die Kleinen vor, reduzieren massiv die kleinen „Anbieter“ weil diese vom Zentralorgan schlecht kontrollier- und lenkbar sind.

    Warum schaffen wir nicht unsere unfähigen Politiker ab? Warum ersetzen wir sie nicht durch Neue? Sind wir Demokraten oder doch noch in der Feudalherrschaft?

    Comment by Frank — 4.04, 2011 @ 09:45

  4. Edit: Schreibfehler wurden extra gestreut um die Aufmerksamkeit der Leser zu testen.

    Comment by Frank — 4.04, 2011 @ 09:46

  5. Über die handwerklichen Schwächen dieses Entwurfs kann man sicher diskutieren. Prinzipiell geht er aber in die richtige Richtung.

    Allerdings gehört es aus meiner Sicht zur informationellen Selbstbestimmung, dass ich als Nutzer auch eine Lebensdauer des Kontos über ein Jahr hinaus bestimmen können möchte. Es gibt nämlich tatsächlich Shops und insbesondere Foren, denen ich entweder vertraue oder wo gar keine nennenswerten personenbezogenen Daten lagern, wo ich nicht mind. einmal im Jahr aktiv bin, aber durchaus nicht im Bedarfsfall ein neues Konto einrichten müssen will.

    Weiterhin sollte man gegebenfalls für private Anbieter von Telemedien eine Ausnahmeregelung machen, damit das „Internet as we know it“ erhalten bleibt, aber die gewerblichen Grossdatensammler die Privatsphäre zumindest minimal respektieren.

    Dabei muss man natürlich aufpassen, dass man nicht durch juristische Wieselworte wie „geschäftsmässig“, was für den Nichtjuristen eben nicht nur „auf Dauer und nachhaltig angelegt“ bedeutet, sondern ein gewerbliches Profitinteresse unterstellt, plötzlich doch wieder Privatleute dem Abmahnrisiko aussetzt.

    So sehr ich Jens Ferner schätze, und seine Kritik durchaus trifft, so macht er keine konstruktiven Vorschläge, wie denn „schlanke und alltagstaugliche Regelungen für den Internet-Alltag“ konkret aussehen könnten.

    Comment by Ein Mensch — 4.04, 2011 @ 12:38

  6. Ja Twitter-Accounts sind Blogs, genauer ist Twitter ein Mikroblogging-Dienst. Wenn man sich die Webseite eines einzelnen Twitternutzers anguckt, wird dies schon eher klar.
    Das Besondere ist die starke Verknüpfung zwischen den einzelnen Blogs durch Retweets und Antworten und der dadurch entstehende blog-übergreifende Kontext.
    Verstärkt wird der Effekt noch durch die integrierte Feed-Reader-Funktion, in der Blogeinträge verschiedenster Autoren chronologisch geordnet werden.
    Aber Achtung: Auch wenn die Illusion eines Chat-Raums oder eines Forums entsteht, so ist der Unterschied doch markant: ich sehe nur Beiträge, die ich explizit herausfiltere; durch Folgen von Personen, gezielten Suchanfragen (#wahl) oder Spezialfunktionen (Erwähnungen des eigenen @Nicks: Mentions, etc).

    Comment by Tannador — 4.04, 2011 @ 18:06

  7. Sicherheit darf nicht das Privileg der Wissenden sein, daher finde ich den Ansatz auch gut.
    Und abgezielt wird hier ja auf die zunehmende Ausrichtung auf den Menschen als eigentliches Produkt für den wirklichen Kunden, die Werbeindustrie …

    Klar gibt es handwerkliche Mängel, aber die werden ja durch die Öffentlichkeit und Crowdsourcing in solchen Blogs und der darauf folgenden Aufmerksamkeit hoffentlich ausgebessert :)

    Comment by BlibberOlaf — 5.04, 2011 @ 02:14

  8. Wieso soll eigentlich der Webmaster dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die User salopp gesagt zu dumm sind sich im Internet zu bewegen und ordentlich darauf zu achten, was sie wo und wie rein stellen?

    Das kann doch nicht die Aufgabe des Webmasters sein. Da sind die User selbst gefragt mal ihr Hirn einzuschalten und nicht immer zu allem Ja und Amen zu sagen, was sie im Internet so Tolles finden.

    Also langsam hörts doch mal auf! Soll das langfristige Ziel in Deutschland sein, dass alle rein privaten Webseiten verschwinden oder was solld er Mist mit dem TMG, Datenschutz und Co.?

    Comment by Steffi — 5.04, 2011 @ 12:57

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