Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.3.11

Gesetzesentwurf zur Zweitverwertung wissenschaftlicher Werke

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Arbeiten, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, vorgelegt. Hierzu soll die neue Vorschrift eines § 38a UrhG geschaffen werden, die dem Urheber eine nichtkommerzielle Zweitverwertung seines Werks nach Ablauf von 6 Monaten bei Periodika und 12 Monaten bei Sammelwerken erlaubt. Diese Zweitverwertung ist allerdings auf eine öffentliche Zugänglichmachung beschränkt, womit primär eine Online-Veröffentlichung gestattet werden soll.

Das praktische Problem dürfte hier u.a. darin bestehen, im Einzelfall festzustellen, wann eine Arbeit im Rahmen einer Tätigkeit entstanden ist, die mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.

posted by Stadler at 15:20  

2 Comments

  1. Warum mußte ich bei dem Titel zunächst an den Freiherrn zu Guttenberg denken?

    Bereits das zweite Wort, SPD-Fraktion, bremst die Phantasie dann jedoch ein wenig…

    Eigentlich schade, also zunächst keine Deutsche Lex Berlusconi.

    Comment by Ursula von den Laien — 17.03, 2011 @ 15:57

  2. Das Gesetz ist ein guter Anfang. Viel sinnvoller wäre er aber ohne diese (für wissenschaftliche Zwecke) langen Fristen und ohne die Einschränkung auf Sammelwerke/Periodika.
    Und nach einer gewissen Frist sollte dieses Recht zur Pflicht werden.

    Comment by AndreasM — 17.03, 2011 @ 17:29

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